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   BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86   

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BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 (https://dejure.org/1987,541)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 (https://dejure.org/1987,541)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1987 - 5 AZR 189/86 (https://dejure.org/1987,541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 374
  • NJW 1987, 3280 (Ls.)
  • NZA 1988, 586 (Ls.)
  • BB 1987, 1673
  • BB 1987, 2453
  • DB 1987, 2572
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 62, 256, 274; 63, 255, 261 f.; 66, 234, 242; 71, 39, 58 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269, 292; 60, 123, 134; 62, 256, 274; 63, 255, 262; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Die Anknüpfung unterschiedlicher Rechtsfolgen an den Status des Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter hält das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf den Gleichheitssatz nur solange für unbedenklich, als die damit verbundene Unterscheidung auf sachgerechten Erwägungen beruht; die historisch gewachsene Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern allein kann die Verfassungsmäßigkeit differenzierender gesetzlicher Vorschriften nicht rechtfertigen (BVerfGE 62, 256, 275 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sachwidrige Ungleichbehandlungen unter anderem dann für eine Übergangszeit hinzunehmen, wenn sie in verschiedenen Rechtsgebieten ohne einheitlichen Plan historisch gewachsen sind und Reformen nur schrittweise vollzogen werden können (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 43, 13, 22 [BVerfG 12.10.1976 - 1 BvL 9/74]; 62, 256, 279; vgl. auch BVerfGE 54, 11, 34).

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 62, 256, 274; 63, 255, 261 f.; 66, 234, 242; 71, 39, 58 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269, 292; 60, 123, 134; 62, 256, 274; 63, 255, 262; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 62, 256, 274; 63, 255, 261 f.; 66, 234, 242; 71, 39, 58 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269, 292; 60, 123, 134; 62, 256, 274; 63, 255, 262; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 62, 256, 274; 63, 255, 261 f.; 66, 234, 242; 71, 39, 58 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269, 292; 60, 123, 134; 62, 256, 274; 63, 255, 262; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 62, 256, 274; 63, 255, 261 f.; 66, 234, 242; 71, 39, 58 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 25, 269, 292; 60, 123, 134; 62, 256, 274; 63, 255, 262; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 364, 384).

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    In seinem Urteil vom 7. November 1984 (- 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG) ist der Senat noch von der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG ausgegangen (ebenso die Kommentarliteratur, vgl. Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 25 a; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 51 bis 53; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand April 1987, § 1 LohnFG, C 148 c; Doetsch/Schnabel/Paulsdorff, Lohnfortzahlungsgesetz, 6. Aufl. 1983, § 1 Rz 33).

    Demgegenüber wird § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG - ebenso wie andere Bestimmungen, nach denen Arbeiter und Angestellte wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle ungleich behandelt werden - in der neueren Literatur überwiegend für verfassungswidrig gehalten (vgl. Loddenkemper, Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten, 1984, passim, insbesondere S. 126 ff., 95 ff., Friedemann Becker, DB 1987, 167, 171 ff; Hanau, Anmerkung zu AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG; Kehrmann, AiB 1987, 55; Bornemann, AuR 1981, 239; ähnlich Göge, BB 1986, 1772, 1776, der die Ungleichbehandlung als "verfassungsrechtlich bedenklich" bewertet).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Die Differenzierung läßt sich auch nicht mit der Begründung halten, die Gruppe der geringfügig beschäftigten Arbeiter sei gegenüber den anspruchsberechtigten Arbeitern verhältnismäßig klein (vgl. für einen solchen Personenkreis BVerfGE 13, 331, 341; 17, 1, 24; 26, 265, 274 f.; 42, 176, 185; 45, 376, 390).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Die Differenzierung läßt sich auch nicht mit der Begründung halten, die Gruppe der geringfügig beschäftigten Arbeiter sei gegenüber den anspruchsberechtigten Arbeitern verhältnismäßig klein (vgl. für einen solchen Personenkreis BVerfGE 13, 331, 341; 17, 1, 24; 26, 265, 274 f.; 42, 176, 185; 45, 376, 390).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sachwidrige Ungleichbehandlungen unter anderem dann für eine Übergangszeit hinzunehmen, wenn sie in verschiedenen Rechtsgebieten ohne einheitlichen Plan historisch gewachsen sind und Reformen nur schrittweise vollzogen werden können (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 43, 13, 22 [BVerfG 12.10.1976 - 1 BvL 9/74]; 62, 256, 279; vgl. auch BVerfGE 54, 11, 34).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
    Die Differenzierung läßt sich auch nicht mit der Begründung halten, die Gruppe der geringfügig beschäftigten Arbeiter sei gegenüber den anspruchsberechtigten Arbeitern verhältnismäßig klein (vgl. für einen solchen Personenkreis BVerfGE 13, 331, 341; 17, 1, 24; 26, 265, 274 f.; 42, 176, 185; 45, 376, 390).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes -

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 414/84

    Vergütung im Krankheitsfall

  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Lohnfortzahlung bei Krankheit -; Arbeiter und Angestellte

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Dies gilt im übrigen nicht nur für den Bereich der Kündigungsfristen, sondern hat auch Konsequenzen im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu den Vorlagebeschluß des BAG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG , der für Angestellte keine Entsprechung hat, in AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG [hier: VI (608) 190 c]) sowie im Bereich der Sozialversicherung und der Betriebsverfassung.
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

    Sollte das Landesarbeitsgericht bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht arbeitsunfähig krank im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG gewesen ist, Arbeitsunfähigkeit aber im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme vorgelegen hat, so stellt sich die oben bereits gestreifte Frage, ob durch das Tatbestandsmerkmal "nach Beginn der Beschäftigung" eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter gegenüber den Angestellten herbeigeführt wird und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorbiegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 89/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe; bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112).

    Insoweit verweist der Senat auf den bereits erwähnten Vorlagebeschluß vom 5. August 1987 (AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG).

  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 621/88

    Gehaltsfortzahlung: Beginn bei Arbeitsunfähigkeit

    Es braucht an dieser Stelle nicht untersucht zu werden, ob in der aufgezeigten unterschiedlichen gesetzgeberischen Behandlung eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, aaO; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2a der Gründe).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Offenbleiben kann, ob § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, weil nur für geringfügig beschäftigte Arbeiter der Lohnfortzahlungsanspruch ausgeschlossen wird, nicht aber für entsprechende Angestellte (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987, BAGE 54, 374 = AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    Ob in dieser unterschiedlichen gesetzgeberischen Behandlung eine sachlich nicht begründete Schlechterstellung der Arbeiter und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegen könnte (ablehnend noch Senatsurteil vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23, aaO; vgl. dagegen den Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG, zu II 2 a der Gründe; bejahend Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 112), braucht im Streitfall nicht näher untersucht zu werden.
  • ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88

    Lohnfortzahlung; Lohngleichheitsgebot

    Sie sind deshalb in gleicher Weise schutzbedürftig wie Vollzeitarbeitnehmer (vgl. dazu auch BAG-Vorlage-Beschluß vom 5.8.1987 - 5 AZR 189/86, DB 1987 S. 2572, 2573).

    Die für Angestellte die Entgeltfortzahlung regelnden §§ 616 BGB, 63 HGB, 133c GewO enthalten nämlich keine dem § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG vergleichbare Einschränkung, obwohl die zur Rechtfertigung der Ausnahmeregelung des Lohnfortzahlungsgesetzes angeführten Gründe - schwächere Ausprägung der Treue- und Fürsorgepflichten, geringere Schutzbedürftigkeit und Sozialversicherungsfreiheit - für geringfügig beschäftigte Angestellte gleichermaßen gelten (vgl. dazu auch Wissmann , DB 1989 S. 1924; die Frage, ob diese unterschiedliche Regelung mit Art. 3 GG vereinbar ist, hat das BAG mit Beschluß vom 5.8.1987 - 5 AZR 189/86, DB 1987 S. 2572 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt).

  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91

    Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin

    Offenbleiben kann, ob § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, weil nur für geringfügig beschäftigte Arbeiter der Lohnfortzahlungsanspruch ausgeschlossen wird, nicht aber für entsprechende Angestellte (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987, BAGE 54, 374 = AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1008/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

    Das Bedürfnis nach einer solchen Existenzsicherung ist aber bei Arbeitern und Angestellten in gleicher Weise vorhanden (vgl. BAG Beschluß vom 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LFZG).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1738/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

    Das Bedürfnis nach einer solchen Existenzsicherung ist aber bei Arbeitern und Angestellten in gleicher Weise vorhanden (vgl. BAG Beschluß vom 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LFZG).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (3) Sa 1227/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

    Das Bedürfnis nach einer solchen Existenzsicherung ist aber bei Arbeitern und Angestellten in gleicher Weise vorhanden (vgl. BAG Beschluß vom 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LFZG).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) Sa 1223/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (18) Sa 1226/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (17) Sa 1225/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (14) Sa 1224/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (11) Sa 1781/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
  • LAG Köln, 31.01.1991 - 10 Sa 950/90

    Lohnfortzahlung; Geschlecht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Zulassung; Revision;

  • ArbG Reutlingen, 09.01.1997 - 1 Ca 546/96

    Höhe des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Auslegung eines

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