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BAG, 05.08.1996 - 5 AZB 15/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fünfmonatsfrist - Jahresfrist - Zustellung eines Beschlusses
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelfrist bei verspätet zugestelltem Rechtswegbeschluß
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GVG § 17a; § 9 Abs. 5; ZPO § 516, § 552, § 577 Abs. 2
Beschwerdefristberechnung bei verspätet abgesetztem Rechtswegbeschluß erster Instanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Rechtsmittelfrist bei verspätet zugestelltem Rechtswegbeschluss, Strukturvertrieb, Weisungen, Weisungsgebundenheit, Finanzdienstleister
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 19.05.1995 - 3 Ca 7/95
- LAG Düsseldorf, 22.04.1996 - 15 Ta 394/95
- BAG, 05.08.1996 - 5 AZB 15/96
Papierfundstellen
- BAGE 84, 7
- NJW 1997, 343
- MDR 1997, 68
- NZA 1996, 1175
- BB 1996, 2100
- DB 1996, 2036
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93
Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 05.08.1996 - 5 AZB 15/96
a) Die Regelungen der §§ 516, 2. Halbsatz und 552, 2. Halbsatz ZPO, wonach die Berufungs- bzw. Revisionsfrist spätestens fünf Monate nach Verkündung des anzufechtenden Urteils zu laufen beginnt, ist zwar auf Beschlüsse nach § 17 a GVG entsprechend anzuwenden, wenn sie verkündet worden sind (BAG Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92-NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92], zu II 2 a der Gründe). - BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93
Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung
Auszug aus BAG, 05.08.1996 - 5 AZB 15/96
Dies hat das Bundesarbeitsgericht für arbeitsgerichtliche Urteile mehrfach erkannt (statt vieler: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 743/93 - AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1979, zu A I der Gründe, m. w. N.). - BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BAG, 05.08.1996 - 5 AZB 15/96
a) Die Regelungen der §§ 516, 2. Halbsatz und 552, 2. Halbsatz ZPO, wonach die Berufungs- bzw. Revisionsfrist spätestens fünf Monate nach Verkündung des anzufechtenden Urteils zu laufen beginnt, ist zwar auf Beschlüsse nach § 17 a GVG entsprechend anzuwenden, wenn sie verkündet worden sind (BAG Beschluß vom 30. August 1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92-NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92], zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99
Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung
Für den Fall einer unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung entspricht es allgemeiner Meinung, daß die Rechtsmittelbelehrung später berichtigt werden kann und jedenfalls die Zustellung der Entscheidung mit der berichtigten Rechtsmittelbelehrung den Lauf der Rechtsmittelfrist, zB der einmonatigen Berufungsfrist in Lauf setzt (…Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 9 Rn. 30; Hauck ArbGG § 9 Rz 20; Gift/Baur Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen Rz 1598; vgl. BAG 5. August 1996 - 5 AZB 15/96 - BAGE 84, 7). - LAG Niedersachsen, 28.04.1998 - 13 Sa 2125/97
Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft als Angestellter im Außendienst
Im Beschluß vom 05.08.1996, 5 AZB 15/96, hat das BAG einen Verkaufsleitervertrag als Arbeitsvertrag qualifiziert, weil der Verkaufsleiter hinsichtlich Vermittlungskonzept und Organisationskonzept gebunden war, der Auftraggeber ihm Personal zuweisen und entziehen konnte nach freiem Ermessen und weil der Verkaufsleiter verpflichtet war, seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.