Rechtsprechung
   BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1392
BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74 (https://dejure.org/1974,1392)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1974 - 2 AZB 32/74 (https://dejure.org/1974,1392)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1974 - 2 AZB 32/74 (https://dejure.org/1974,1392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Zurechnug - Der Partei zuzurechnendes Verschulden - Mitarbeiter - Zuverlässigkeit - Überwachungspflicht - Ladungsfähige Anschrift - Berufungsschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2256
  • DB 1974, 2312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Weiterer Angaben bedarf es in der Rechtsmittelbelehrung nicht, weil bei den rechtskundigen Prozeßvertretern vorausgesetzt werden muß, daß sie, so baldsie mit der Sache befaßt sind das Anliegen der Partei auch ohne Belehrung über die Einzelheiten der Berufungsschrift und des Berufungsverfahrens nach Maßgabe der ZPO sachgemäß vertreten (vgl. auch BSG 1, 227 [229]).
  • BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben

    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Schon in der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1968 - 3 AZR 296/67 - - BAG 21, 193 AP Nr. 2 zu § 553 ZPO, die in vielen Fachzeitschriften (darunter auch in der NJW 1969, S. 1366/ veröffentlicht worden ist, ist ausgesprochen worden, daß der Rechtsmittelbeklagte so bestimmt bezeichnet sein muß, daß ihm die Rechtsmittelschrift ohne Verzögerung zugestellt werden kann. Rechtsanwalt J und der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten hätten somit bei sorgfältigem Studium der Fachzeitschriften erkennen können, daß zu den Formerfordernissen der Berufungsschrift auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungs beklagten gehört. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1971 (VersR 1971, 1145).
  • BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist -

    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Gleichgültig, ob die Rechtsmittelschrift von dem eigentlichen Büropersonal oder von einem nicht vertretungsberechtigten angesteilten Rechtsanwalt entworfen ist, handelt der Prozeßbevollmächtigte als Vertreter der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den Entwurf unterschreibt und damit zu seinem eigenen, bestimmenden Schriftsatz macht (vgl. auch Naendrup in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO).
  • BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69

    Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsmittelkläger - Kenntnis des Gerichts

    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Schon in der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1968 - 3 AZR 296/67 - - BAG 21, 193 AP Nr. 2 zu § 553 ZPO, die in vielen Fachzeitschriften (darunter auch in der NJW 1969, S. 1366/ veröffentlicht worden ist, ist ausgesprochen worden, daß der Rechtsmittelbeklagte so bestimmt bezeichnet sein muß, daß ihm die Rechtsmittelschrift ohne Verzögerung zugestellt werden kann. Rechtsanwalt J und der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten hätten somit bei sorgfältigem Studium der Fachzeitschriften erkennen können, daß zu den Formerfordernissen der Berufungsschrift auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungs beklagten gehört. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1971 (VersR 1971, 1145).
  • BAG, 25.10.1973 - 2 AZR 526/72

    Berufung - Gesetzliche Form - Formmangel - Heilung

    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Sämtliche Senate des Bundesarbeitsgerichts haben in nunmehr ständiger Rechtsprechung die nach § 518 Abs. 2 ZPO erforder liche Form der Berufungsschrift als nicht gewahrt angesehen, wenn darin weder die ladungsfähige Anschrift des Berufungs beklagten noch die Namen und die Anschriften seines Prozeß bevollmächtigten in der ersten Instanz bezeichnet worden sind und dieser Mangel erst nach Ablauf der Berufungsfrist behoben worden ist (vgl. BAG AP Nr. 2o - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - und Nr. 21 zu § 518 ZPO; AP Nr. 7 zu § 553 ZPO und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 25Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 -).
  • BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59

    Rechtsmittelbelehrung - Einlegung des Rechtsmittels

    Auszug aus BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74
    Wie das Bundesarbeitsgericht schon in dem Beschluß vom 7 September 1959 - 1 AZB 15/59 - (AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1955) ausgeführt hat können die an Rechtsmittelbelehrungen zu stellenden Anforderungen anderer Gerichtsbarkeiten nicht ohne weiteres auf das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit übertragen werden.
  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Die nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 ArbGG bestehende Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, alle mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen mit einer Belehrung über das Rechtsmittel zu versehen, verfolgt den Zweck, die rechtsunkundige Partei ohne weiteres in die Lage zu versetzen, die für die Wahrnehmung und eventuelle Weiterverfolgung ihrer Rechte erforderlichen Schritte zu unternehmen (BAG 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303, 310, zu I 3 a der Gründe mwN; 5. September 1974 - 2 AZB 32/74 - AP ZPO § 518 Nr. 24 = EzA ZPO §§ 232, 233 Nr. 10, zu 1 der Gründe mwN; Prütting in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 9 Rn. 38; GK- ArbGG/Bader § 9 Rn. 92).
  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76

    Bevollmächtigter - Fristversäumnis - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Die danach mögliche Entlastung des Bevollmächtigten muß aber scheitern, wenn auch er selbst bei der ihm obliegenden Organisation seiner Kanzlei oder bei der Auswahl der dem Mitarbeiter übertragenen Aufgaben die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen hat oder wenn ihn ein sonstiges Verschulden an dem zur Fristversäumung führenden Ereignis trifft (BVerwG NJW 1975, 228; BVerwGE 53, 139; SAG NJW 1974, 2256 und NJW 1973, 1391).

    Wenn der Schriftsatz in der endgültigen, unterfertigten und abgesandten Fassung einen Fehler - die falsche Adressierung - enthält, so muß der Bevollmächtigte dafür einstehen, ohne daß es grundsätzlich noch darauf ankäme, worin die Ursachen des Fehlers zu sehen sind und wer diese ursprünglich hervorgerufen hat (BGH LM Nr. 4 zu § 233 ZPO; BGH VersR 1974, 435, 2. Leitsatz; BAG NJW 1973, 1391, 1392; NJW 1974, 2256).

  • BVerwG, 26.03.1984 - 8 C 36.84

    Erfordernis der fristgerechten Begründung einer Revision - Einfluss der Revision

    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf der Anwalt nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Referendar, der nicht zu seinem Vertreter bestellt worden ist (vgl. § 53 Abs. 4 Satz 2 BRAO), überlassen (vgl. auch BAG, Beschluß vom 5. September 1974 - 2 AZB 32/74 - NJW 1974, 2256).
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag

    Die ihm obliegende eigenverantwortliche Klärung der Verfahrensrechtslage darf er aus diesem Grund nicht einem in seiner Kanzlei tätigen Rechtsreferendar, einem dort angestellten Rechtsanwalt oder einem sonstigen juristischen Mitarbeiter übertragen, ohne diesen anzuleiten oder zu überwachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1984 - 8 C 36/84; BGH, B.v. 22.9.1975 - II ZB 5/75; B.v. 30.3.1993 - X ZB 2/93; BAG, B.v. 5.9.1974 - 2 AZB 32/74 - jeweils juris).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZB 636/80

    Wirkungen der nicht gegebenen Erkennbarkeit des Berufungsklägers in der

    Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, war er dazu jedoch nach langjähriger und gefestigter Rechtsprechung verpflichtet (BGH Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 - LM ZPO § 553 Nr. 2 = VersR 1956, 590, 591; Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 - LM ZPO § 232 Nr. 37 = VersR 1958, 625 = NJW 1958, 1726, 1727; vom 18. Dezember 1974 - IV ZB 41/74 - VersR 1975, 450; vom 13. Juli 1977 - IV ZB 35/77 - VersR 1977, 1031, 1032; vom 20. September 1978 VIII - ZR 18/78 - VersR 1978, 1159; vgl. auch BAG NJW 1974, 2256; Zöller/Stephan ZPO 12. Aufl. § 233 Anm. C "Büropersonal"; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 233 Anm. 4 "Rechtsanwalt").
  • BGH, 19.12.1975 - I ZB 14/75

    Organisationspflichten eines Rechtsanwalts bei der Abfassung von Schriftsätzen im

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelanwalt zur Pflicht gemacht, die Rechtsmittelschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, LM Nr. 2 zu § 553 ZPO; NJW 1974, 2256).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht