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   BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90   

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https://dejure.org/1991,6040
BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90 (https://dejure.org/1991,6040)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1991 - 8 AZR 462/90 (https://dejure.org/1991,6040)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1991 - 8 AZR 462/90 (https://dejure.org/1991,6040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beförderung - Unmöglichkeit der Beschäftigung auf angestrebtem Posten - Bessere Eignung eines Mitbewerbers - Berücksichtigung beschränkter Einsetzbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Wird diese Bestimmung so interpretiert wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - (BAGE 32, 105 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG) die Vorläuferbestimmung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SchwbG a.F. ausgelegt hat, würde der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in der Regel dadurch genügen, daß er einen schwerbehinderten Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand entsprechend beschäftigt.

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes käme damit § 14 Abs. 2 SchwbG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG kein eigenständiger Regelungsgehalt zu, denn bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber wäre auch nach der Interpretation des Vierten Senats dem Arbeitgeber noch ein Ermessensspielraum zur Berücksichtigung billigenswerter und vernünftiger Gründe einschließlich der betrieblichen vorbehalten (vgl. BAGE 32, 105, 110 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG).

    Ein solcher ergibt sich weder aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 611 BGB) noch aus den Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAGE 32, 105 = AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG).

  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 75/73

    Übertragung des einzigen wesentlichen Vermögenswert in Form eines

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Eine unsinnige Inanspruchnahme der Gerichte, die ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis entfallen läßt, kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. nur RGZ 107, 15, 18; BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72 - LM Vorbem. zu § 253 ZPO - Rechtsschutzbedürfnis - Nr. 7), nur dann angenommen werden, wenn bereits aufgrund des unstreitigen Sachstandes feststeht, daß die Leistung, zu der verurteilt werden soll, unmöglich ist (BGH Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 75/73 - DB 1974, 868).
  • BAG, 26.07.1979 - 3 AZR 1107/77

    Verschulden - Schadensverschuldung - Beförderung - Aktenvermerk - Beweislast

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Voraussetzung dafür wäre gewesen, daß das beklagte Land in ermessensfehlerhafter Weise einem anderen Bewerber den Beförderungsposten zugewiesen und nach den Verhältnissen im Einzelfall die einzig richtige Entscheidung in der Beförderung des übergangenen Bewerbers bestanden hätte (BAG Urteil vom 26. Juli 1979 - 3 AZR 1107/77 - AP Nr. 18 zu § 249 BGB).
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Eine unsinnige Inanspruchnahme der Gerichte, die ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis entfallen läßt, kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. nur RGZ 107, 15, 18; BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72 - LM Vorbem. zu § 253 ZPO - Rechtsschutzbedürfnis - Nr. 7), nur dann angenommen werden, wenn bereits aufgrund des unstreitigen Sachstandes feststeht, daß die Leistung, zu der verurteilt werden soll, unmöglich ist (BGH Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 75/73 - DB 1974, 868).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Die Beurteilung des Einstellungsberechtigten kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob er sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob er sich seine Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAGE 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Die Beurteilung des Einstellungsberechtigten kann durch ein Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob er sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob er sich seine Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAGE 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Das Landesarbeitsgericht beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Achten Senats vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - (BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • RG, 16.05.1923 - I 441/22

    Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90
    Eine unsinnige Inanspruchnahme der Gerichte, die ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis entfallen läßt, kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. nur RGZ 107, 15, 18; BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72 - LM Vorbem. zu § 253 ZPO - Rechtsschutzbedürfnis - Nr. 7), nur dann angenommen werden, wenn bereits aufgrund des unstreitigen Sachstandes feststeht, daß die Leistung, zu der verurteilt werden soll, unmöglich ist (BGH Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 75/73 - DB 1974, 868).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Die Gewichtung der einzelnen Qualifikationsmerkmale ist wesentlicher Bestandteil des Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers (BVerfG 10. November 1993 - 2 ER 301/93 - DVBl. 1994, 118; 16. August 2001 - 2 A 3/00 - aaO; BAG 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - vgl. BVerwG 13. April 1994 - 1 WB 51/93 - ZBR 1994, 278).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Sie kann daher nur darauf überprüft werden, ob die Behörde vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die allgemeingültigen Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerfGE 39, 334; BAG Urteill vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9.5.1991 - 8 AZR 462/90 - ZfPR 1992, 152); BVerwG Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Sie kann daher nur darauf überprüft werden, ob die Behörde vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die allgemeingültigen Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerfGE 39, 334; BAG Urteil vom 16.12.1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9.5.1991 - 8 AZR 462/90 - ZfPR 1992, 152); BVerwG Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Düsseldorf, 04.10.1996 - 9 Sa 912/96

    Betriebsrat: Kein Anspruch der Mitglieder auf bevorzugten Einsatz bei

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  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
    Darüber hinausgehende Tatsachen, die zwingend allein die Berücksichtigung des Klägers verlangt hätten, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 635/86 - n.v., zu 1 der Gründe; vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - n.v., zu II 1 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
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