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   BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94   

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BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94 (https://dejure.org/1995,1999)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 9 AZR 533/94 (https://dejure.org/1995,1999)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 9 AZR 533/94 (https://dejure.org/1995,1999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung durch die ZVK

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 3a; TV über den Vorruhestand im Baugewerbe (VRTV-Bau) vom 26.9.1984 i.d.F. der ÄndTV vom 17.12.1985, 12.11.1986, 27.10.1988 und 22.12.1989 § 8, § 10, § 11; VTVR-... Bau vom 12.12.1984 i.d.F. der ÄndTV vom 17.12.1985, 12.11.1986, 27.10.1988, 6.1.1989 und 22.12.1989 § 19; BRTV für das Baugewerbe vom 3.2.1981 i.d.F. des ÄndTV vom 24.9.1990 § 16; ArbGG §§ 48 Abs. 1, 65, 73 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 3
    Baugewerbe: Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Keine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit durch Rechtsmittelinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 1
  • ZIP 1996, 433
  • NZA 1996, 610
  • BB 1996, 381
  • DB 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94
    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Berichtigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO verlangen zu können, ging mit den Forderungen auf den Kläger über (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).

    Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 BRTV-Bau über den betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich waren gegeben (anders lag der Sachverhalt in dem Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - aaO).

  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81

    Versorgungsordnung - Altersrente

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94
    Daneben finden die tarifvertraglichen Ausschlußfristen des BRTV-Bau, die die kurzfristige Abwicklung der Ansprüche aus aktiven Arbeitsverhältnissen sicherstellen sollen, keine Anwendung (für Ansprüche aus dem Ruhestandsverhältnis im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 14. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94
    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Berichtigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO verlangen zu können, ging mit den Forderungen auf den Kläger über (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 533/94
    Die Prüfungssperre des § 73 Abs. 2 und des § 65 ArbGG entfällt bei einem Verfahrensverstoß der Vorinstanz bei der Behandlung der Rüge örtlicher Unzuständigkeit anders als bei Rechtswegrügen (dazu Urteil des BAG vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979) nicht.
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    Die Ausschlußfristen des BRTV-Bau sollen die kurzfristige Abwicklung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sicherstellen (BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - BAGE 81, 1 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG Urteil vom 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG).

    Verbindung bestand lediglich zu Ansprüchen aus dem Vorruhestandsverhältnis, auf die die Bestimmungen des § 16 BRTV-Bau keine Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - aaO).

    Für diese Ansprüche gelten nämlich die besonderen, abschließenden Regelungen über das Erlöschen und Ruhen des Anspruches auf Vorruhestandsgeld in § 8 des Tarifvertrages über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26. September 1984 und die Verjährungsbestimmungen des § 19 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Vorruhestand im Baugewerbe vom 12. Dezember 1984 (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - aaO).

  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG; BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.01.2003 - 6 P 7.02

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; örtliche Zuständigkeit des

    Da ihm keine Instanz genommen und somit kein Rechtsnachteil zugefügt wurde, verbleibt es bei der Prüfungssperre gemäß § 513 Abs. 2, § 545 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG, Urteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94 - BAGE 81, 1, 2 f.).
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Dies ist zu verneinen, wenn die Leistung auf Übergangsgeld in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt ist, der als besondere Regelung dem Manteltarifvertrag vorgeht und abschließende Bestimmungen über das Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld enthält (vgl. BAG vom 5. September 1995 - 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG; BAG vom 14. Februar 1977 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 10.07.2002 - 12 Sa 132/02

    Haftung des Generalunternehmers nach § 1 a AEntG für vom polnischen

    Nachdem die Vorinstanz von Beklagter und von Streitverkündeter nicht gerügt die Zuständigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen angenommen hat, erledigt sich nach § 65 ArbGG eine Überprüfung in der Berufungsinstanz (BAG, Urteil vom 05.0.1995, 9 AZR 533/94, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu I der Gründe, BAG, Urteil vom 26.03.1992, 2 AZR 443/91, AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG, zu II 3 b aa).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.1996 - 15 Sa 133/95

    Rückforderungsanspruch eines Vorruheständlers; Voraussetzungen einer

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2021 - 2 TaBV 2/21

    Errichtung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Im Hinblick darauf, dass die Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG unanfechtbar ist, entfällt die Prüfungssperre auch dann nicht, wenn im vorliegenden Bestellungsverfahren aufgrund der Rüge des Betriebsrats im Schriftsatz vom 11. Dezember 2020 hierüber vorab durch Beschluss hätte entschieden werden müssen ( vgl. BAG 05. September 1995 - 9 AZR 533/94 - NZA 1996, 610 ).
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