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   BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63   

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https://dejure.org/1963,91
BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63 (https://dejure.org/1963,91)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1963 - 5 AZR 136/63 (https://dejure.org/1963,91)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1963 - 5 AZR 136/63 (https://dejure.org/1963,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Einzelarbeitsvertrag - Urlaubsansprüche - Fürsorgepflicht - Personalverwaltung - Aushängen des Tarifvertrages - Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; TVG § 4 § 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 470 (Ls.)
  • DB 1964, 155
  • DB 1964, 156
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich hierzu noch nicht abschließend geäußert (offengelassen in BAG 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 1).

    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242, 134 BGB unzulässige Rechtsausübung kann nicht schon dann angenommen werden, wenn nur ein Verstoß gegen die gesetzliche Auslegungspflicht vorliegt (BAG 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 1 (zu § 7 TVG aF(; Oetker in Wiedemann aaO § 8 Rn. 19 mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 209 Rn. 10; Weyand Die tariflichen Ausschlußfristen in Arbeitsrechtsstreitigkeiten F. I. S 107; aA Däubler aaO Rn. 1300; LAG Schleswig-Holstein 10. September 1986 - 6 (3) Sa 712/85 - nv.).

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auch war es damals bereits allgemein anerkannt, daß nichtorganisierte Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber auf einschlägige Tarifverträge Bezug nehmen können und dann auch hinnehmen müssen, daß ungünstige Regelungen dieses Tarifvertrages, wie z.B. Ausschlußfristen, ihnen gegenüber genau so angewendet werden wie im Verhältnis zwischen den Angehörigen von Tarifvertragsparteien (BAG, Urteile vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und vom 12. März 1971 - 3 AZR 224/70 - BAGE 23, 248, 255 = BB 1971, 824).
  • LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 5 Sa 328/04

    Betriebsvereinbarungen - Tarifverträge - Auslegungspflicht - Einsichtsrecht

    Die in diesen Vorschriften statuierte Verpflichtung des Arbeitgebers, die Betriebsvereinbarung bzw. den Tarifvertrag "auszulegen" bedeutet in beiden Fällen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Anforderung das entsprechende Regelwerk zugänglich machen muss (vgl. zu dem mit § 8 TVG inhalts- und wortgleichen § 7 TVG a.F. BAG vom 05.11.1963, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
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