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   BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64   

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BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64 (https://dejure.org/1964,1162)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1964 - 5 AZR 227/64 (https://dejure.org/1964,1162)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1964 - 5 AZR 227/64 (https://dejure.org/1964,1162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Graphisches Gewerbe - Jahresurlaub - Dauer der Berufszugehörigkeit - Inkrafttreten des BUrlG - Mindestjahresurlaub - Aufstockung - Zusatzurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1965, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 405/63

    Feststellung des Urlaubsumfangs - Bestehendes Arbeitsverhältnis - Ungünstiges

    Auszug aus BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64
    Deshalb muß bei einer Ungültigkeit einer tariflichen Einzelregelung gemäß § 139 BGB auch geprüft werden, was die Tarifvertragsparteien vernünftiger weise und nach Treu und Glauben für die übrigen einschlägigen Tarifvorschriften vorgesehen hätten, wenn sie das Ungültigwerden der Einzelregelung bei Abschluß des Tarifvertrages gekannt hätten (vgl. BAG 1, 258 [270] = AP Nr. zu Art. 3 GG; BAG 1, 348 [358] = AP Nr. 7- zu Art. 3 GG; BAG, Urteil vom 13. Januar 1964 - 4 AZR 75/63 - AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5« November 1964 - 5 AZR 405/63 -).

    c'i Diese Zweifel darüber, ob § 10 Nr. 4 lit. a Abs. 2 MTV für Fälle, wie sie beim Kläger gegeben sind, seine Gültigkeit behalten hat, gehen aber nach dem Grundprinzip des § 139 BGB zu Lasten desjenigen, der die Rechte aus Abs. 2 des § 10 Nr. 4 lit. a MTV unabhängig von der Veränderung der Größenordnungen in Abs. 1 aaO in Anspruch nehmen will (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5.November 1964 - 5 AZR 405/63 im Ergebnis wie hier, wenn auch ohne Begründung: Schelp-Herbst, BUrlG, 193 § 13 Rand ziffer 19j vgl. auch Gros, AR-Blattei, Urlaub VI A II 2 b') » 4. Damit fehlt es aber für das Klagebegehren an einer Anspruchsgrundlage.

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64
    Deshalb muß bei einer Ungültigkeit einer tariflichen Einzelregelung gemäß § 139 BGB auch geprüft werden, was die Tarifvertragsparteien vernünftiger weise und nach Treu und Glauben für die übrigen einschlägigen Tarifvorschriften vorgesehen hätten, wenn sie das Ungültigwerden der Einzelregelung bei Abschluß des Tarifvertrages gekannt hätten (vgl. BAG 1, 258 [270] = AP Nr. zu Art. 3 GG; BAG 1, 348 [358] = AP Nr. 7- zu Art. 3 GG; BAG, Urteil vom 13. Januar 1964 - 4 AZR 75/63 - AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5« November 1964 - 5 AZR 405/63 -).
  • BAG, 06.04.1955 - 1 AZR 365/54

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung von Männern und Frauen

    Auszug aus BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64
    Deshalb muß bei einer Ungültigkeit einer tariflichen Einzelregelung gemäß § 139 BGB auch geprüft werden, was die Tarifvertragsparteien vernünftiger weise und nach Treu und Glauben für die übrigen einschlägigen Tarifvorschriften vorgesehen hätten, wenn sie das Ungültigwerden der Einzelregelung bei Abschluß des Tarifvertrages gekannt hätten (vgl. BAG 1, 258 [270] = AP Nr. zu Art. 3 GG; BAG 1, 348 [358] = AP Nr. 7- zu Art. 3 GG; BAG, Urteil vom 13. Januar 1964 - 4 AZR 75/63 - AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5« November 1964 - 5 AZR 405/63 -).
  • BAG, 15.01.1964 - 4 AZR 75/63

    Weibliche Arbeitnehmerin - Anspruch auf Kinderzulage - Stellung eines besonderen

    Auszug aus BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 227/64
    Deshalb muß bei einer Ungültigkeit einer tariflichen Einzelregelung gemäß § 139 BGB auch geprüft werden, was die Tarifvertragsparteien vernünftiger weise und nach Treu und Glauben für die übrigen einschlägigen Tarifvorschriften vorgesehen hätten, wenn sie das Ungültigwerden der Einzelregelung bei Abschluß des Tarifvertrages gekannt hätten (vgl. BAG 1, 258 [270] = AP Nr. zu Art. 3 GG; BAG 1, 348 [358] = AP Nr. 7- zu Art. 3 GG; BAG, Urteil vom 13. Januar 1964 - 4 AZR 75/63 - AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5« November 1964 - 5 AZR 405/63 -).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Die in diesem Zusammenhang von der Revision angezogenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1964 - 5 AZR 405/63 - (BAG 16, 293 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG) und - 5 AZR 227/64 - (AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG) sind nicht einschlägig.
  • BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 405/63
    - o - zugehen kein Anlaß bestehthält der Senat fest (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5« November 1964 - 5 AZR 227/64 -).

    Vorschriften vorgesehen hätten, wenn sie das UngUltigwerden der Einzelregelung bei Abschluß des Tarifvertrages gekannt hätten (vgl. BAG 1, 258 [27o] = AP Nr. 4- zu Art. 5 GG; BAG 1, j548 [358] = AP Nr. 7~ zu Art. 3 GG; BAG, Urteil vom 15. Januar 1964 - 4 AZR 75/63 - AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5 . November 1964 - 5 AZR 227/64 -).

    c) Diese Zvjeifel darüber, ob § 10 Nr. 4 lit. a Abs. 2 MTV für Fälle, wie sie beim Kläger gegeben sind, seine Gültigkeit auch insoweit behalten hat, als er daraus eine V e r b e s s e r u n g gegenüber seinem bisherigen tariflichen Status erstrebt, gehen aber nach dem Grundprinzip des § 139 EGB zu Lasten desjenigen, der die Rechte aus Abs. 2 des § 10 Nr» 4 lit. a MTV unabhängig von der Veränderung der Größenordnungen in Abs. 1 aaO in Anspruch nehmen will (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 5 « November 1964 - 5 AZR 227/64 - im Ergebnis wie hier. 117 wenn auch ohne Begründung: Schelp-Herbst EUrlG, 19&3 § 13 Randziffer 19; vgl auch Gros, AR-Blattei, Urlaub VI A II 2 b).

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 216/81

    Sonderurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit

    Deshalb sind die von der Revision angezogenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1964 - 5 AZR 504/63 - (BAG 16, 293 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG) und - 5 AZR 227/64 -(AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG) auch nicht einschlägig.
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 217/81

    Streitigkeit über die Verringerung bislang gewährten Sonderurlaubs bei langer

    Deshalb sind die von der Revision angezogenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1964 - 5 AZR 504/63 - (BAG 16, 293 = AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG) und - 5 AZR 227/64 - (AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG) auch nicht einschlägig.
  • BAG, 20.05.1965 - 5 AZR 238/64

    Urlaubsgeld - Holzindustrie - Holzverarbeitende Handwerk - Urlaubstag

    Der Kläger leitet mit Recht den von ihm verfolgten An-r spruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes für den vollen ihm nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehenden Urlaub aus Ziffer 76 KTN her« Danach hat "jeder gewerbliche Arbeitnehmer ab ü Januar 1962 neben seinem Urlaubsentgelt Anspruch auf Gewährung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes von 2,- DM brutto je Urlaubstag"« Der MTN einschließlich seiner urlaubsrechtlichen Regelungen ist durch das Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes am 1« Januar 1963 grundsätzlich auch für das Urlaubsjahr 1963 unberührt geblieben» Bas Inkrafttreten de3 neuen Bundesurlaubsgesetzes hat hinsichtlich früherer tariflicher Regelungen über den Urlaub lediglich die Bedeutung, daß solche Tarifnormen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes wegfallen, die mit zwingenden Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes in Widerspruch stehen (§ 134 BGB)«So weit es sich aber um abdingbare Regelungen des Bundesurlaüos- 4 gesetzes handelt, sind solche Tarifnormen, die eine Abdingung der Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes enthalten, im Hinblick auf § 13 des Bundesurlaubsgesetzes weiter anzuwenden , al so auch dann, wenn diese tariflichen Regelungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes für den Arbeitnehmer ungünstiger sind als die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes» Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Senats zu verweisen, insbesondere auf die Urteile vom 5° November 1964 - 5 AZR 4o5/63 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt = AP Nr, 1 zu § 3 BUrlG) und 5 AZR 227/64 (AP Nr., 2 zu § 5 BUrlG) sowie auf die Urteile vom 26, November 1964 - 5 AZR 291/64 - = AP Nr, 3 zu § 13 BUrlG), vom 3. Dezember 1964 - 5 AZR 486/63 (demnächst AP Nr, 4 zu § 13 BUrlG), vom 250 Februar 1965 - 5 AZR 59/64 - (zur Veröffentlichung in der AP bestimmt) sowie vom 29, März 1965 - 5 AZR 192/64 Als Grundsatz ist sonach davon auszugehen, daß tarifliche Regelungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesurlaubsgcsetzes über den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes hinaus Geltung haben, es sei denn, daß diese tariflichen Regelungen gegen zwingende Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes verstoßen.
  • BAG, 20.05.1965 - 5 AZR 165/64

    Urlaubsgeld - Holzindustrie - Holzverarbeitende Handwerk - Urlaubstag

    D°r MTN einschließlich, seiner urlaubsrechtlichen Regelungen ist durch das Inkrafttreten des Buncesurlaubsgesetzes am 1. Januar 1963 grundsätzlich auch für das Urlaubsjahr 1963 unberührt geblieben» las Inkrafttreten des neuen Bundesurlaubsgesetzes hat hinsichtlich früherer tariflicher Regelungen über den Urlaub lediglich die Bedeutung, daß solche Tarifnormen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes wegfallen, die mit zwingenden Vorschriften des 3undesurlaubsgesetzes in Widerspruch stehen (§ 134 BGB)» Soweit es sich aber um abdingbare Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes handelt, sind solche Tarifnormen, die eine .Abdingung der Vor schriften des Bundesurlaubsgesetzes enthalten, im Hinblick auf § 13 des Bundesurlaubsgesetzes weiter anzuwenden, also auch dann, wenn diese tariflichen Regelungen aus der Seit vor Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes für den Arbeitnehmer ungünstiger sind als die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes» Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Senats zu verweisen, ins besondere auf die Urteile vom 5» November 1964 - 5 AZR 4o5/63 - /.zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt,-AP Nr» 1 zu § 3 BUrlG/ und 5 AZR 227/64 /I? Nr. 2 zu § 3 BUrlG/ sowie auf die Urteile vom 26. November 1964 - 5 AZR 291/64 - /AP Nr» 3 zu § 13 BürIG/, vom 3. Dezember 1964- 5 AZR 486/63 - /cemnächst AP Nr» 4 zu § 13 BUrlG/, vom 25» Februar 1965 - 5 AZR 59/64 - /zur Veröffentlichung in der AP bestimmt/sowie vom 29° März 1965 - 5 AZR 192/64-».
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