Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01   

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BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01 (https://dejure.org/2001,2686)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 10 AZR 197/01 (https://dejure.org/2001,2686)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 (https://dejure.org/2001,2686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag; Anspruch auf Sonderzuwendungen; Annahme einer Gleichstellungsabrede; Ergänzende Auslegung; Große dynamische Verweisungsklausel; Verbandswechsel des Arbeitgebers; Fehlende Zugehörigkeit zu tarifschließendem Verband; Begriff des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Ausschlussfristen - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Derartige typische Vertragsklauseln sind wie Rechtsnormen zu behandeln, ihre Auslegung kann daher vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 12 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 13 - auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Rechtsprechung hat der Vierte Senat im Urteil vom 30. August 2000 (- 4 AZR 581/99 - aaO) fortentwickelt.

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Verlangt eine tarifliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist, so erfaßt die fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage regelmäßig auch Lohnansprüche, ua. ein 13. Gehalt (st. Rechtsprechung vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 14 Ausschlußfristen Nr. 92).

    Anders sind die Fälle der sog. zweistufigen Ausschlußklausel zu beurteilen, die jedoch der MTV Einzelhandel nicht vorsieht (BAG 7. November 1991 aaO).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    bb) In der Entscheidung des Vierten Senats vom 4. September 1996 (- 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97) hat dieser angenommen, daß eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel, die auf einen konkret benannten Tarifvertrag Bezug nimmt, bei einem Verbandswechsel des Arbeitgebers in der Regel dahingehend korrigierend ausgelegt werden müsse, daß die Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag erfolge; dies gelte jedenfalls dann, wenn die Tarifverträge von derselben Gewerkschaft abgeschlossen worden seien.

    Eine Gleichstellungsabrede kann nicht den Zweck haben, unabhängig von jedweden Organisationszugehörigkeiten einen Tarifvertrag zu vereinbaren, sondern zielt nur darauf, aus Gründen sozialpolitischer Gerechtigkeit und einfacherer Abwicklung der Arbeitsverhältnisse unter Zugrundelegung der Tarifverträge, an die der Arbeitgeber kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gebunden ist, alle Arbeitnehmer gleichzustellen (BAG 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 -aaO).

  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98

    Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ausschlußfristen in Tarifverträgen im allgemeinen so auszulegen, daß eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 22. September 1999 - 10 AZR 801/98 - nv.).
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung normalerweise sogar eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 10. Oktober 1984 - 5 AZR 557/81 - nv.; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ausschlußfristen in Tarifverträgen im allgemeinen so auszulegen, daß eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die betroffene Forderung dem Grunde nach benennbar und wenigstens annähernd bezifferbar ist (BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.; 22. September 1999 - 10 AZR 801/98 - nv.).
  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 557/81
    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung normalerweise sogar eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 10. Oktober 1984 - 5 AZR 557/81 - nv.; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Dies beruht auf dem Gedanken, daß die kurze zweijährige Verjährungsfrist nur für sog. typische, in einer Vielzahl von Fällen vorkommenden Verhältnisse geschaffen werden sollte, weil insoweit ein Bedürfnis der Rechtsordnung an einer schnellen Erledigung besteht (vgl. BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24 = EzA BGB § 196 Nr. 12 auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 26.01.2001 - 8 Sa 2435/00
    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2001 - 8 Sa 2435/00 und 8 Sa 149/01 - aufgehoben.
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
    Im übrigen liegt es näher, bei Fortgeltung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Forderung aus einem bestimmten Tarifvertrag auch dessen Ausschlußfristen anzuwenden, als diejenigen aus einem lediglich kraft Nachwirkung geltenden Tarifvertrag heranzuziehen (vgl. BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - BAGE 86, 43).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    a) Die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen einschlägigen Tarifverträge ist logisch zwingende Voraussetzung der Gleichstellungsabrede im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 24; 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - BAGE 104, 39, 42 = AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 18 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26; vgl. auch 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 184; 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann nur dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Wird eine schriftliche Geltendmachung gefordert, ist in dem Geltendmachungsschreiben eine Bezifferung der Forderung nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder diese ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. zur Lohn- und Lohnfortzahlung: BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 105, 181; 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - zu II 3 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Die Gleichstellungsabrede setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme auf den Tarifvertrag voraus (Senat aaO; ebenso BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    aa) Beide Schreiben enthalten keine auf den Einzelfall bezogene Erklärungen, sondern typische in einer Vielzahl weiterer Fälle von der Beklagten verwendete Vertragsbestimmungen, deren Inhalt und Auslegung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (st. Rspr., vgl. nur BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215 mwN).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Hier ist der Arbeitgeber aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage, als der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - Rn. 30; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - 10 AZR 197/01 - Rn. 134, juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung

    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2001, 10 AZR 197/01; Urteil vom 30.03.1989, 6 AZR 769/85, jeweils zitiert nach juris) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. BAG, Urteil vom 26.02.2003,5 AZR 223/02, zitiert nach juris), denn dann ist der Grund und der Umfang der streitigen Forderung erkennbar.
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Für den Arbeitgeber sollte hier im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer lediglich schuldrechtlich nachvollzogen werden, was normativ mit einem gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer ohnehin gölte, nämlich die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsverhältnis, so weit und so lange der Arbeitgeber an diesen gebunden ist (vgl. nur BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 27. November 2002 - 4 AZR 540/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29; 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - BAGE 104, 39, 42 f.; 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126 ff.; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171, 173; insoweit auch schon 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97, 104 f.; ferner 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 432/04

    Wochenendfahrgeld nach dem Bundesmontagetarifvertrag

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 429/03

    Tarifliche Alterssicherung, Einbeziehung der Provision

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

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