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   BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70   

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BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
BAG, Entscheidung vom 06.01.1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
BAG, Entscheidung vom 06. Januar 1971 - 5 AR 282/70 (https://dejure.org/1971,558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmungsverfahren - Negativer Kompetenzkonflikt - Streitende Gerichte - Zuständigkeitsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 167
  • NJW 1971, 581
  • MDR 1971, 335
  • DB 1971, 584
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70
    5» Zu bestimmen ist hier das Verwaltungsgericht Düsseldorf als zuständiges Gericht» Seine Zuständigkeit ergibt sich allein schon aus der bindenden Wirkung des Verweisungsurteils des Arbeitsgerichts Krefeld vom 5° Mai 1969 (§ 48 a Abs» 3 ArbGG)c Diese bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr» 6 ZPO zu beachten (Beschluß des Senats vom 30» April 1970 - 3 AZR 98/70; BGHZ 17, 168 ff o)«,.
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70
    Ira wesentliehen die vorstehenden Erwägungen haben den Bundesgerichtshof veranlaßt, § 36 Nr» 6 ZPO über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus auch im Palle eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen ordentlichem Gericht und Arbeitsgericht aHzuwenden (BGH wie oben; ferner BGHZ 44, 14 ffo)o Soll der Zustand der Rechtsverweigerung vermieden werden, so muß § 36 Nr» 6 ZPO aber auch auf den Pall eines negativen KompetenzkonÜikts zwischen einem Zivilgericht und einem Verwaltungsgericht entsprechend angewendet werden» 2o Ist hiervon auszugehen, so ist zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts derjenige Oberste Gerichtshof des Bundes berufen, der zuerst darum angegangen worden ist, vorliegendenfalls also das Bundesarbeitsgericht (so auch BGHZ 002 44, 14 ffo)o Im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens ist ein anderer Weg nicht gangbar, vor allem hier nicht, da der Kläger infolge des ZuständigkeitsStreits seit bald zwei Jahren auf die Sachverhandlung seines Rechtsanliegens wartet» Gegen diese Lösung bestehen keine systematischen Bedenken; denn die sich auf das Verhältnis der Arbeitsgerichte und der Verwaltungsgerichte beziehenden Vorschriften der §§ 48 a ArbGG und 41 VwGO gleichen sich inhaltlich» Es wäre daher auch unbedenklich, wenn etwa das Bundesverwaltungsgericht als zuerst angegangener Oberster Gerichtshof des Bundes einen Zuständigkeitsstreit durch Bestimmung eines Arbeitsgerichts lösen würde».
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Im Falle eines solchen Kompetenzkon flikts hat derjenige den streitenden Gerichten übergeordnete oberste Ge richtshof des Bundes den Zuständig keitsstreit zu entscheiden, der zu erst darum angegangen wird (im An schluß an BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für einen Kompetenzkonflikt zwischen einem Arbeitsgericht und einem Verwaltungsgericht entschieden (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO mit zust. Anm. von Redeker; zu stimmend auch Mes, SAE 1971, 252).

    Diese bindende Wirkung muß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch in Bestimmungsverfähren des § 36 Nr. 6 ZPO beachtet u/erden (vgl. BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe; ebenso BGHZ 17, 168 und 28, 349, 350).

    Ob eine RückVerweisung nach Klageänderung möglich wäre, kann ebenfalls offenbleiben (ablehnend BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO, zu 3 der Gründe, mit ablehnender Anm. von Redeker, aaO, zu 2).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Das Bestimmungsverfähren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Arbeitsgericht entstanden ist; in diesem Falle ist zu ständig der zuerst um die Bestimmung angegangene Oberste Gerichtshof des Bundes (BAG 23, 167 = -AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG AP Nrn. 12, 18 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 / T ) Zuerst angerufen worden ist hier das Bundesarbeitsgericht.

    Diese bindende Wirkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG AP Nrn. 7 u. 13 zu § 36 ZPO).

    Der Grundsatz der Bindung durch die erste Verweisung gilt deshalb, weil Streitigkeiten mehrerer Gerichte untereinander - auch solcher verschiedener Rechtswege - von vornherein im Interesse der Rechtssuchenden vorgebeugt werden soll (BAG 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO unter 1 der Gründe).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAG, Beschl. v. 06.01.1971 - 5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Doch auch in diesem Sonderfall eines negativen Kompetenzkonfliktes ist § 36 Nr. 6 ZPO von seinem Sinn und Zweck her entsprechend anwendbar, da die Ablehnung einer Entscheidung einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbaren Rechtsverweigerung gleichkäme (BAGE 23, 167, 169 [BAG 06.01.1971 - 5 AR 282/70] = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Der Bundesgerichtshof ist auch als derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wurde, für die hier zu treffende Entscheidung zuständig (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1965  Ib ARZ 207/64, BGHZ 44, 14, 15 = NJW 1965, 1596; Beschluss vom 26. Juli 2001  X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschluss vom 6. Januar 1971  5 AR 282/70, BAGE 23, 167, 170 = NJW 1971, 581).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Im übrigen wäre § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch in einem solchen Fall entsprechend anwendbar (BAGE 23, 167, 169 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 26. Mai 1992 - 5 AS 1/92 - juris).
  • BGH, 26.02.2002 - X ARZ 9/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    Nach ständiger Rechtsprechung des Berufungsgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    Der Bundesgerichtshof ist als derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird, für die hier zu treffende Entscheidung zuständig (BGHZ 44, 14, 15; Sen.Beschl. v. 26.7.2001, aaO; BAGE 23, 167, 170).

  • BGH, 26.07.2005 - X ARZ 210/05

    Verfahren der Rechtswegverweisung; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in Fällen eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige entsprechend anwendbar (BGHZ 17, 168, 170; BAGE 23, 167, 169).

    a) Zuständig für die Bestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGHZ 44, 14, 15; BAGE 23, 167, 170; BAG, Beschl. v. 25.11.1983 - 5 AS 20/83, NJW 1984, 751, 752); entsprechend für § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO und § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG das Bundesverwaltungsgericht und das Bundessozialgericht (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1993 - 11 ER 400/93, NJW 1993, 3087; BSG, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 14/88, MDR 1989, 189).

  • BSG, 13.12.2016 - B 4 SF 4/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dies entspricht auch der übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BAG zu den vergleichbaren Vorschriften ihrer Verfahrensordnungen (BGH Beschluss vom 7.5.1965 - Ib ARZ 207/64 - BGHZ 44, 14; BAG Beschluss vom 6.1.1971 - 5 AR 282/70 - BAGE 23, 167 = AP Nr. 8 zu § 36 ZPO; AP Nr. 34 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 22.02.1993 - 5 AS 4/93

    Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • BAG, 09.12.1992 - 5 AS 15/92

    Rechtskraft und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Fehlen

  • BSG, 11.10.1988 - 1 S 14/88

    Gerichtsstand - Unzuständigkeit - Ersatz gezahlter Beiträge - Verweisung an

  • BAG, 07.06.1977 - 5 AR 160/77

    Verweisung - Zuständigkeit - Bindung an den Verweisungsbeschluß

  • BAG, 26.05.1992 - 5 AS 1/92

    Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativen

  • BAG, 03.02.1993 - 5 AS 1/93

    Anspruch auf Zahlung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss -

  • BAG, 02.02.1993 - 5 AS 16/92

    Anfrage an das Bundesarbeistgericht (BAG) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70

    Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren

  • BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72

    Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines

  • BAG, 26.08.1983 - 5 AS 15/83
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AS 13/83
  • BAG, 27.08.1980 - 5 AR 203/80

    Amtsgericht - Landgericht - Verneinen der sachlichen Zuständigkeit - Örtliche

  • BAG, 10.05.1983 - 5 AS 11/83
  • BAG, 18.04.1983 - 5 AS 9/83
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