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   BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02   

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https://dejure.org/2004,109
BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
BAG, Entscheidung vom 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
BAG, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 (https://dejure.org/2004,109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Zusatzurlaubstage für Arbeiter mit Arbeit unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren; Sachverständigengutachten für die Untersuchung von erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Arbeit einer Müllwerkers; Zulässigkeit einer Revision ohne hinreichende Begründung und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Revisionsbegründung - Anforderungen im Arbeitsrecht

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ArbGG § 74 Abs. 1; ; ZPO § 552 Abs. 1; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2a; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2b; ; ZPO § 286; ; ZPO § 139

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrügen wegen übergangenen Beweisantritts und Verletzung der Aufklärungspflicht - Revisionsrecht; Anforderungen an Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 145
  • NJW 2004, 1683
  • MDR 2004, 708
  • NZA 2004, 449
  • BB 2004, 724
  • DB 2004, 660
 
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Wird zitiert von ... (168)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    b) Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Hinweispflicht rügt, genügt die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. dazu BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109,145) .

    Die Klägerin hat nicht konkret vortragen, welcher Vortrag übergangen sein soll (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 36, BAGE 109, 145) .

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Soweit die Revision rügt, das Landesarbeitsgericht hätte auf ein entsprechendes Vortragsdefizit zur Ermöglichung ergänzenden Vortrags durch die Beklagte hinweisen müssen, fehlt es schon an der Angabe, was auf einen Hinweis noch vorgetragen worden wäre (vgl. nur BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) ; außerdem liegt klar auf der Hand, dass die anwaltlich vertretene Beklagte diese Problematik von sich aus erkennen musste und dazu im Einzelnen auch ohne besondere Hinweise vorzutragen hatte.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Die von der Klägerin erhobenen Verfahrensrügen zur weiteren Aufklärung und ggf. Beweiserhebung sind unzulässig (zu den Anforderungen ua. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 145) , da weder das konkrete Beweisthema angegeben, noch ausgeführt worden ist, welches (mutmaßliche) Ergebnis die Beweisaufnahme erbracht hätte.
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