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   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94   

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BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94 (https://dejure.org/1996,1572)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 771/94 (https://dejure.org/1996,1572)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 771/94 (https://dejure.org/1996,1572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewußte Regelungslücke für Vergütungsgruppe der Arbeitserzieher - Psychatrischen Dienst - Einordnung nach allgemeinen Merkmalen des Verwaltungsdienstes - Keine Schließung der Regelungslücke durch Arbeitsgerichte bei fehlender tarifvertraglicher Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1392
  • NZA-RR 1997, 229
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Den Begriff des "Erziehers " verwenden die Tarifvertragsparteien nicht im Sinne der Pädagogik, sondern in einem berufskundlichen Sinne (ständige Rechtsprechung des Senats seit 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Erzieher/Erzieherin, wer in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (Kinderkrippen, Kindergärten, Vorklassen, Horten, Kindererholungsheimen, Schulinternaten etc.) sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend Kinder betreut (Senatsurteil vom 18. Mai 1983, aaO, bestätigt durch Senatsurteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 479/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Er betreut nicht in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend Kinder (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983, aaO, und vom 15. Februar 1984, aaO), sondern übt arbeitstherapeutische Tätigkeit in dem PLK des beklagten Landes, jetzt im Zentrum für Psychiatrie W aus.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachschulausbildung zum Erzieher vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fachkenntnisse auf einem nur eng begrenzten Teilgebiet dieser Erzieherausbildung nicht ausreichen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung).

    Da die Tarifvertragsparteien die "sonstigen Angestellten, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im Tarifvertrag vom 24. April 1991 mit Wirkung ab 1. Januar 1991 aufgenommen haben, die seit Jahrzehnten in den "allgemeinen" Tätigkeitsmerkmalen der Fachschulingenieure enthalten sind, kann nur davon ausgegangen werden, daß diesem Begriff das Verständnis zugrunde liegt, wie es sich im Laufe der Zeit auch unter dem Einfluß der Rechtsprechung des Senats entwickelt hat (vgl. insoweit nur Senatsurteile vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Übt ein technischer Angestellter eine "entsprechende Tätigkeit", also eine Tätigkeit mit "Ingenieurzuschnitt" aus, so ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich möglich, aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen dieses Angestellten zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1982, aaO; vom 23. April 1986, aaO).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Deshalb ist auch eine Tariflücke im Bereich der Vergütungsordnung des BAT nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nur dann anzunehmen, wenn beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit auch eine Eingruppierung nach den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst nicht möglich ist.

    Denn diese haben nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion und können daher auch für solche Tätigkeiten herangezogen werden, die nicht zu den eigentlich behördlichen oder herkömmlichen Verwaltungsaufgaben gehören (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985, aaO).

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Dies ist im Hinblick auf die Freiheit der Tarifvertragsparteien zu bestimmen, ob und für welche Berufsgruppen sie tarifliche Regelungen schaffen wollen (Art. 9 Abs. 3 GG), nicht zu beanstanden (BAGE 48, 307, 310 f. = AP Nr. 4 zu § 3 BAT).

    Dies wäre jedoch ein unzulässiger, dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (BAGE 48, 307, 311 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Im vorliegenden Fall besteht zwischen der Tätigkeit der Arbeitserzieher und der der im allgemeinen Verwaltungsdienst beschäftigten Angestellten keinerlei Bezug (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so daß die bestehende Tariflücke hier nicht durch Rückgriff auf die allgemeinen tariflichen Merkmale geschlossen werden kann.

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Im vorliegenden Fall besteht zwischen der Tätigkeit der Arbeitserzieher und der der im allgemeinen Verwaltungsdienst beschäftigten Angestellten keinerlei Bezug (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so daß die bestehende Tariflücke hier nicht durch Rückgriff auf die allgemeinen tariflichen Merkmale geschlossen werden kann.

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Dies gilt aber nur dann, wenn ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der speziell zu regelnden Berufsgruppe und dem allgemeinen Verwaltungsdienst besteht (Bestätigung von BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies wäre jedoch ein unzulässiger, dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (BAGE 48, 307, 311 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Da die Tarifvertragsparteien die "sonstigen Angestellten, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im Tarifvertrag vom 24. April 1991 mit Wirkung ab 1. Januar 1991 aufgenommen haben, die seit Jahrzehnten in den "allgemeinen" Tätigkeitsmerkmalen der Fachschulingenieure enthalten sind, kann nur davon ausgegangen werden, daß diesem Begriff das Verständnis zugrunde liegt, wie es sich im Laufe der Zeit auch unter dem Einfluß der Rechtsprechung des Senats entwickelt hat (vgl. insoweit nur Senatsurteile vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Übt ein technischer Angestellter eine "entsprechende Tätigkeit", also eine Tätigkeit mit "Ingenieurzuschnitt" aus, so ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich möglich, aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen dieses Angestellten zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1982, aaO; vom 23. April 1986, aaO).

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachschulausbildung zum Erzieher vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fachkenntnisse auf einem nur eng begrenzten Teilgebiet dieser Erzieherausbildung nicht ausreichen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung).

    Da die Tarifvertragsparteien die "sonstigen Angestellten, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im Tarifvertrag vom 24. April 1991 mit Wirkung ab 1. Januar 1991 aufgenommen haben, die seit Jahrzehnten in den "allgemeinen" Tätigkeitsmerkmalen der Fachschulingenieure enthalten sind, kann nur davon ausgegangen werden, daß diesem Begriff das Verständnis zugrunde liegt, wie es sich im Laufe der Zeit auch unter dem Einfluß der Rechtsprechung des Senats entwickelt hat (vgl. insoweit nur Senatsurteile vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94
    Dagegen kann der Wille der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung von Tarifnormen nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen in irgendeiner Weise zum Ausdruck gekommen ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BAGE 66, 177, 181 = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, m.w.N.).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Das wäre ein dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. Senat 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 210 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 6, zu II 4 b aE der Gründe mwN).

    Damit wird ersichtlich die Rechtsprechung des Senats zu Berufsgruppen angesprochen, deren Eingruppierung die Tarifvertragsparteien nicht vorgesehen haben, wobei es sich in der Regel um bewußte Regelungslücken handelte (vgl. zB 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - BAGE 77, 94 "Musiktherapeut"; 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 210 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 6 "Arbeitserzieher").

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

    Der Rückgriff auf die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein Zusammenhang zwischen der speziell zu regelnden Tätigkeit und dem allgemeinen Verwaltungsdienst besteht (BAG vom 06.03.1996 - 4 AZR 771/94 m.w.N. seiner Rechtsprechung).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien des BAT die Tätigkeit eines jeden öffentlichen Angestellten mit ihrem Regelungswerk erfassen wollten (vgl. §§ 1, 3, 22 BAT; BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) .

    Deshalb kann im Bereich des BAT eine Tariflücke nur dann angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen hat (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - aaO) .

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95

    Hausmeister in Volkshochschule

    Bei dem Feststellungsantrag handelt es sich um eine der üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen im öffentlichen Dienst, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (vgl. Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 91/14

    Eingruppierung einer als Arbeitstherapeutin tätigen Arbeitserzieherin

    (2) Im Übrigen ist die Ausbildung zur Arbeitserzieherin auch objektiv nicht gleichwertig zu derjenigen einer Ergotherapeutin (so schon BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) .

    Die APrOArbErz BW schreibt eine schulische Ausbildung von zwei Jahren sowie ein einjähriges Berufspraktikum vor, die insgesamt 3.800 Ausbildungsstunden umfassen (zu Einzelheiten vgl. ausf. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 3 b der Gründe) .

    dd) Da in keinem Fall eine tarifliche Eingruppierung der Klägerin als Ergotherapeutin mit entsprechender Tätigkeit - mit welchem Schwierigkeitsgrad auch immer - in Betracht kommt, bedarf es auch keiner Entscheidung der Frage, ob für Arbeitserzieherinnen eine Tariflücke vorliegt, die zu schließen den Gerichten für Arbeitssachen jedoch grundsätzlich verwehrt ist (so noch BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) , oder ob die Tarifvertragsparteien insbesondere mit der ausdrücklichen tariflichen Eingruppierung von Beschäftigten mit ergotherapeutischer Tätigkeit ohne entsprechende Ausbildung als Ergotherapeut (Entgeltgruppe 4 TV-L) eine ausdrückliche Regelung getroffen haben und somit eine Tariflücke nicht vorliegt, wofür aus Sicht des Senats viel spricht.

  • LAG Hessen, 19.06.1998 - 7 Sa 1720/96

    Eingruppierung einer Hauswirtschaftsleiterin; Anforderungen an den Begriff

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  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Von einem Arbeitsvorgang ist der Senat auch bei einem im handwerklichen Erziehungsdienst tätigen Heilerziehungspfleger ausgegangen (Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 - n.v.), bei einer Heilerziehungshelferin (Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Pflegedienst) und bei einem Arbeitserzieher (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Deshalb mußten die Tarifvertragsparteien zu einer Fiktion greifen, wenn sie unter entsprechender Tätigkeit, also unter einer Tätigkeit mit "Erzieherzuschnitt", auch die Betreuung von Erwachsenen verstehen wollten (Senatsurteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

    Deshalb kann im Bereich des BAT eine Tariflücke nur dann angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen hat (BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 18; 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) .
  • BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98

    Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

    Denn diese üben keine Tätigkeit mit Erzieherzuschnitt, sondern eine speziell arbeitserzieherische Tätigkeit aus (vgl. Urteil des Senats vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Tätigkeit eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung baden-württembergischer Provenienz).
  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

    Die Tarifvertragsparteien des BAT - und auch des TV-L - wollten grundsätzlich die Tätigkeit eines jeden öffentlichen Angestellten mit ihrem Regelungswerk erfassen, soweit sie nicht ausdrücklich Ausnahmen normiert haben (vgl. §§ 1, 3, 22 BAT , BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - Rn. 91, ZTR 1996, 464).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Tariflücke nur dann anzunehmen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - Rn. 91, ZTR 1996, 464; 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 11 Sa 1066/18

    Eingruppierung; Erzieherin

  • LAG Hessen, 14.01.1997 - 9 Sa 1241/96
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

  • ArbG Bremen, 29.10.1998 - 8 Ca 8108/98

    Zahlung einer Jubiläumszuwendung; Berücksichtigung der Zeit in der man als

  • LAG Nürnberg, 15.03.2005 - 6 Sa 486/02

    Anspruch auf Eingruppierung in eine andere Lohngruppe auf Grund eines

  • LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09

    Widerruf nicht gewollter Antragsrücknahme; Eingruppierung von Menüassistentinnen;

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Niedersachsen, 18.02.2000 - 16 Sa 922/99

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin; Anspruch auf

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.10.2013 - 1 Ca 756/13

    Arbeitsmarktintegration - Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist nach TVöD zu vergüten

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 1 TaBV 15/96

    Eingruppierung von Schlachtern, die regelmäßig außerhalb der Ladenöffnungszeiten

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2002 - 11 TaBV 36/02

    Eingruppierung einer Telefonistin in einer privaten Krankenanstalt

  • ArbG Cottbus, 29.02.2012 - 2 Ca 978/11

    Eingruppierung einer Ergotherapeutin - Arbeiterwohlfahrt - BMT-AW O

  • VG Braunschweig, 21.11.2002 - 3 A 268/01

    BAT; berufpädagogische Anleiterin; Besserstellungsverbot; Eingruppierung;

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