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   BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79   

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BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79 (https://dejure.org/1982,1259)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79 (https://dejure.org/1982,1259)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 (https://dejure.org/1982,1259)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 372
  • NJW 1983, 71 (Ls.)
  • JR 1983, 308
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO; BAG 32, 85 - aaO).

    a) Die Feststellung einer Üblichkeit im Arbeitsleben setzt die Berücksichtigung der Verhältnisse aller einschlägigen Betriebe oder Verwaltungen, und zwar nicht nur die des beklagten Landes, voraus (BAG 25, 125 - aaO).

    Es ist aber unzulässig, es ohne eine für die Beteiligten durchschaubare feste Regel einfach dem Zufall oder allein der Beurteilung des Arbeitgebers zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird oder gar nur auf Zeit (BAG 25, 125 - aaO).

    Aus der Annahme des Arbeitgeberangebotes auf Abschluß eines Zeitvertrages kann jedenfalls noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, die Befristung des Arbeitsvertrages beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers (BAG 25, 125 - aaO).

    Im Einzelfall mag es zwar sein, daß die Tätigkeit eines Lektors der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Tätigkeit dient (BAG 25, 125 - aaO).

    Denn dann besteht die Möglichkeit, daß rach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit des Lektors vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, aktualitätsbezogenen Unterricht zu er teilen (BAG 25, 125 - aaO; auch BAG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    Aus dem Verfahren - 2 AZR 368/81 - (Urteil vom 11. Februar 1982, zur Veröffentlichung vorgesehen) ist dem Senat aber bekannt, daß unter Berücksichtigung von sechs Bundesländern 41 % der Lektoren unbefristet und 59 % befristet beschäftigt werden.

    Unstreitig hat die Klägerin überwiegend eine praktische Ausbildungstätigkeit verrichtet; die damit verbundene Ausbildung war nicht, jedenfalls nicht der wesentliche Zweck der Lektorentätigkeit (Urteil des Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon des wegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 u. 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).

    Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123; BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffent lichung vorgesehen).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    Auf die teilweise abweichende Ansicht des Siebten Senats (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 DB 1982, 123 und BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - DB 1982, 437) kommt es bei der vorliegenden Fallgestaltung nicht an.

    Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon des wegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 u. 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).

    Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123; BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffent lichung vorgesehen).

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung, die auch hinsichtlich der Vertragsdauer gegeben sein muß, so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigen (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO; BAG 32, 85 - aaO).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 (BAG 10, 65) hat zwar grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß bei Abschluß des befristeten ArbeitsVertrages sachliche Gründe gefehlt haben.

    Die Beweisführungslast kann sich aber nach Lage des jeweiligen Falles in der Weise ändern, daß der Arbeitgeber seinerseits das Vorbringen des Arbeitnehmers, das dem ersten Anschein nach zutreffend ist, durch gegenteilige Darlegungen und Gegenbeweise zu entkräften hat (BAG 10, 65 - aaO; BAG Urteil vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO; BAG 32, 85 - aaO).

  • BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer -

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    Revisionsrechtlich relevante Rechtsfehler, die zur Aufhebung oder Zurückverweisung des vom Revisionsgericht ohnehin nur beschränkt überprüfbaren Urteils zwingen, sind dem Berufungsgericht nicht unterlaufen (BAG Urteil vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 25.Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) .

    Denn dann besteht die Möglichkeit, daß rach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit des Lektors vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, aktualitätsbezogenen Unterricht zu er teilen (BAG 25, 125 - aaO; auch BAG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70

    Befristung

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4.Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Beweisführungslast kann sich aber nach Lage des jeweiligen Falles in der Weise ändern, daß der Arbeitgeber seinerseits das Vorbringen des Arbeitnehmers, das dem ersten Anschein nach zutreffend ist, durch gegenteilige Darlegungen und Gegenbeweise zu entkräften hat (BAG 10, 65 - aaO; BAG Urteil vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    In seinem Bereich hat der Staat durch geeignete organisatorische Maßnahmen für eine ungestörte Grundrechtsausübung Sorge zu tragen, jedenfalls soweit dies unter Berücksichtigung der legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtung und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (BVerfGE 35, 79, 115; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum Grundgesetz 5. Aufl. 1980 Art. 5 Rz 16).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
    Soweit das Landesarbeitsgericht im Hinblick auf die vom beklagten Land aufgezeigte Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung der Klägerin bei Kompensation des Aktualitätsdefizits die Rechtsprechung zu Probearbeitsverhältnissen bemüht, wird dies von der Revision zu Recht als unzutreffend gerügt (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - DB 1982, 436).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

    Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte Typologie der anerkannten Befristungsgründe für Lektorenverträge be rücksichtigt einerseits die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers (Lektors), andererseits den Grund satz der Freiheit von Forschung und Lehre; sie trägt beiden Interessen Rechnung (Weiterentwicklung der Recht sprechung des Zweiten Senats, Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 zu III der Gründe - zur Veröffent lichung vorgesehen -).

    Entscheidend ist jedoch, daß der jeweilige Zweck - etwa aktualitätsbezogener Unterricht - auch im konkreten Fall gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Diese allgemeine Fort- und Weiterbildung, die mit vielen Tätigkeiten im Hochschulbereich verbunden ist, vermag indes eine Befristung nicht zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 125, 124; BAG Urteile vom 11. Februar 1982, aaO und vom 6. Mai 1982, aaO).

    Insoweit hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (aaO, zu III der Gründe) ausgeführt, daß sich nach allgemeinen Bestimmungen und den hierzu entwickelten Grundsätzen beurteile, in welcher Vertragsform die an wissenschaftlichen Hochschulen im Lehrbetrieb tätigen Personen zulässiger weise zu beschäftigen seien.

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zumZwecte der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienst leistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Urteil des Zweiten Senats vom 6. Mai 1982 (aaO), das die im Urteil des erkennenen Senats vom 19. August 1981 aufgestellten Grundsätze übernahm, betraf eine an einer pädagogischen Hoch schule beschäftigte Lektorin, deren Tätigkeit im Unterricht der Didaktik der englischen Sprache bestand und - wie in dem Urteil betont wird - eindeutig nicht auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung lag.

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80
    Entscheidend ist jedoch, daß der jeweilige Zweck - etwa aktualitätsbezogener Unterricht - auch im konkreten Fall gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - AP Nr. 67 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Abgese hen von der Frage, ob ein derartiger Zweck nicht Inhalt des Vertrages geworden sein müßte (so Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Stand September 1982, Anhang 1 § 620 BGB Anm. II 5 c), vermag die allgemeine Fort- oder Weiterbildung, die mit der Lektorentätigkeit wie mit vielen Tätigkeiten im Hochschulbereich verbunden ist, eine Befristung nicht zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 aaO; BAG Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - und vom 6. Eai 1982 - 2 AZR 1037/79 aaO).

    Insoweit hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (aaO, zu III der Gründe) ausgeführt, daß sich nach allgemeinen Bestimmungen und den hierzu entwickelten Grundsätzen beurteile, in welcher Vertragsform die an wissenschaftlichen Hochschulen im Lehrbetrieb tätigen Personen zulässigerweise zu beschäftigen seien.

  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. Urteile des erkennenden Senats BAG 40, 177 und BAG 41, 110 = AP Nr. 70 und 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 38, 372 und BAG 39, 38 = AP Nr. 67 und 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie das zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 -) ist die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und gemäß § 620 Abs. 1 BGB grundsätzlich zulässig.
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer

    Die dem sog. Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung nur anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (BAG Urteil vom 19. August 1981, BAGE 36, 179, 182 f. = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 380 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 6 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 50 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befrister Arbeitsvertrag, zu C III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 5 der Gründe; BAG Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 4 der Gründe und - 7 AZR 249/95 -;, n.v., zu I 3 der Gründe).

    Diesen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99 [BVerfG 08.04.1981 - 1 BvR 608/79]); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAG Urteile vom 20. September 1995, a.a.O.; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 52 f. = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1982, BAGE 40, 196, 198 f. = AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 d der Gründe).

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran -auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge an erkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungs aufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Urteil des Zweiten Senats vom 6. Mai 1982 (aaO), das die im Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1981 aufgestellten Grundsätze übernahm, betraf eine an einer pädagogischen Hochschule beschäftigte Lektorin, deren Tätigkeit im Unterricht der Didaktik der englischen Sprache bestand und - wie in dem Urteil betont wird - eindeutig 9.

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

    Diesen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAG Urteile vom 20. September 1995, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 52 f. = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1982, BAGE 40, 196, 198 f. = AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 d der Gründe).
  • BAG, 13.08.1986 - 7 AZR 75/85
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zu lässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Urteil des Zweiten Senats vom 6. Mai 1982 (aaO), das die im Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1981 14.

  • BAG, 20.06.1986 - 7 AZR 18/85
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben (ferner Senatsurteil vom 2. Dezember 1984 - 7 AZR 204/83 - AP Nr. 85 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter III 3 der Gründe), sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

    Das Urteil des Zweiten Senats vom 6. Mai 1982 (aaO), das die im Urteil des erkennenden Senats vom 19. August 1981 aufgestellten Grundsätze übernahm, betraf eine an einer pädagogischen Hochschule beschäftigte Lektorin, deren Tätigkeit im Unterricht der Didaktik der englischen Sprache bestand und - wie in dem Urteil betont wird - eindeutig nicht auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung lag.

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    Mit der ergänzenden Vertragsauslegung wird im Ergebnis nur das erreicht, was die zuständigen Hochschulselbstverwaltungsgremien - Institut für Philosophie und Fachbereichsrat - zur Ergänzung ihres Lehrkörpers wünschten (vgl. zum Spannungsverhältnis von Wissenschaftsfreiheit und arbeitsrechtlichem Schutz auch BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81

    Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen

  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 178/82
  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

  • LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 545/83
  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2012 - 5 Sa 344/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Mitarbeiter im Leitungsstab eines

  • BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG -

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 88/86

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Förderung der Promotion

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85

    Rechtfertigung einer Befristung - Spezieller Weiterbildungszweck des

  • BAG, 24.05.1984 - 2 AZR 152/83
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 511/80
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86

    Befristung einer Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Vorübergehende

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 218/84
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.1984 - 4 Sa 768/83

    Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsvertrages zwischen dem Land

  • BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 312/82
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