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   BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12   

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https://dejure.org/2014,20822
BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12 (https://dejure.org/2014,20822)
BAG, Entscheidung vom 06.05.2014 - 9 AZR 575/12 (https://dejure.org/2014,20822)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 575/12 (https://dejure.org/2014,20822)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch des Omnibusfahrers auf Fahrtunterbrechungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Omnibusfahrer - Anspruch auf Fahrunterbrechung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Busfahrers auf Fahrtunterbrechungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12
    Da der Kläger die Feststellung einer gegenwärtig bestehenden Verpflichtung zur Dienstplangestaltung begehrt, ist auf den erhobenen Anspruch das zur Zeit der Revisionsentscheidung geltende Recht anzuwenden (BAG 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 128, 288) .

    Dieser hat die im Interesse des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer festgelegten Grenzen der höchstzulässigen Arbeitszeiten einzuhalten (st. Rspr., vgl. BAG 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - Rn. 18, BAGE 128, 288; 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 35, BAGE 119, 41) .

    Dem steht nicht entgegen, dass das Fahrpersonalrecht nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern auch der Sicherheit im Straßenverkehr dient und die unionsrechtlichen Vorschriften zusätzlich den Schutz des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezwecken (BAG 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - aaO) .

    § 1 Abs. 1 FPersV gibt dementsprechend vor, unter welchen Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland Unionsrecht auf Sachverhalte anzuwenden ist, die - wie hier - nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen (vgl. BAG 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - Rn. 28, BAGE 128, 288) .

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12
    Die FPersV bindet als Gesetz im materiellen Sinne die Normadressaten genauso wie ein förmliches (Parlaments-)Gesetz (vgl. Rüthers/Fischer/Birk Rechtstheorie 7. Aufl. Rn. 226) , sodass sie auch entsprechend auszulegen ist (vgl. zur Allgemeinverbindlicherklärung: BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12
    Die richtige Anwendung des Unionsrechts ist bezüglich der Ausnahme von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt, im Sinne der Doktrin vom acte clair derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. hierzu EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [CILFIT] Slg. 1982, I-3415; ErfK/Wißmann 14. Aufl. Art. 267 AEUV Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12
    Dieser hat die im Interesse des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer festgelegten Grenzen der höchstzulässigen Arbeitszeiten einzuhalten (st. Rspr., vgl. BAG 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - Rn. 18, BAGE 128, 288; 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 35, BAGE 119, 41) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2012 - 3 Sa 138/11

    Kraftomnibusfahrer - Fahrtunterbrechungen - Blockpausen und Sechstelregelung)

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 575/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. April 2012 - 3 Sa 138/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzug - Anweisung zur Durchführung von PCR-Tests

    Diese Pflichten des Arbeitgebers werden durch die Normen des europäischen und des nationalen Arbeitsschutzrechts konkretisiert (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 575/12 - Rn. 14; Staudinger/Richardi/Fischinger [2020] § 611a Rn. 1793; Staudinger/Oetker [2022] § 618 Rn. 14; MHdB ArbR/Nebe 5. Aufl. Bd. 2 § 175 Rn. 1; jew. mwN) .
  • LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 6/22

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Mund-Nase-Bedeckung - epidemische Lage

    (1) Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet, BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 575/12 -, Rn. 14. Konkretisiert wird diese Pflicht durch die Rahmenvorschriften des ArbSchG.
  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

    (a) Der Arbeitgeber hat zwar die im Interesse des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer festgelegten Grenzen der höchstzulässigen Arbeitszeiten einzuhalten (st. Rspr., vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 575/12 - Rn. 14, EzA Verordnung 561/2006 EG-Vertrag 1999 Nr. 2; 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - Rn. 18, BAGE 128, 288; 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 35, BAGE 119, 41) .
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