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   BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12   

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https://dejure.org/2014,8878
BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 (https://dejure.org/2014,8878)
BAG, Entscheidung vom 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 (https://dejure.org/2014,8878)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 (https://dejure.org/2014,8878)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (69)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urlaub im (Sonder-)Urlaub

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erholungsurlaub während Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs

  • heise.de (Pressebericht, 22.05.2014)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch verfällt trotz Sonderurlaubs nicht

  • faz.net (Kurzinformation)

    Steht mir auch bei einer Freistellung Urlaub zu?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch - Gesetzlicher Urlaub auch nach Sonderurlaub

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch im ruhenden Arbeitsverhältnis bestehen grds. gesetzliche Urlaubs(abgeltungs)ansprüche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unbezahlter Sonderurlaub hindert nicht das Entstehen gesetzlicher Urlaubsansprüche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum gesetzlichen Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbezahlter Sonderurlaub - Am Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ändert sich dadurch nichts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unbezahlter Sonderurlaub zählt für Urlaubsanspruch mit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unbezahlter Sonderurlaub mindert gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub trotz unbezahltem Sonderurlaub

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BMI: Hinweise zum Umgang mit Mindesturlaubsansprüchen während unbezahltem Sonderurlaub

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch trotz vereinbarten Sonderurlaubs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Urlaub trotz monatelanger Freistellung von der Arbeit?

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Gesetzl. Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch besteht trotz unbezahltem Sonderurlaub weiter

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Voller Erholungsurlaub trotz unbezahltem Sonderurlaub

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch (auch) nach unbezahltem Sonderurlaub

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei Sonderurlaub bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei Sonderurlaub bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen

  • recht.help (Kurzinformation und Leitsatz)

    Urlaub gibts auch, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub steht gesetzlichem Urlaubsanspruch nicht entgegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch: Entstehung während unbezahlter Freistellung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Urlaub vom (Sonder-)Urlaub?

  • commari.de (Kurzinformation)

    "Urlaub vom Urlaub" - Anspruch auf Erholungsurlaub auch bei Sabbatical?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub trotz Sonderurlaub im Urlaubsjahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestehenbleiben des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach genommenem und unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezahlter Mindesturlaub auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub zusätzlich zu einem Sonderurlaub?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs trotz Gewährung unbezahlten Sonderurlaubs

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Urlaubsansprüchen bei unbezahltem Sonderurlaub

  • esche.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • esche.de (Kurzinformation)

    Weihnachten fällt aus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Achtung Urlaub!

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Kann Sonderurlaub den gesetzlichen Urlaubsanspruch verringern?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch nach vereinbartem Sonderurlaub

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch besteht auch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erholungsurlaub trotz unbezahltem Sonderurlaub

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unbezahlter Sonderurlaub mindert nicht Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch kann nach vereinbartem unbezahltem Sonderurlaub nicht gekürzt werden - Bundesurlaubsgesetz ordnet keine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an

Besprechungen u.ä. (8)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Urlaubsabgeltung im Urlaub

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsansprüche entstehen auch bei unbezahltem Sonderurlaub!

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kommen Sie wieder arbeiten, oder kündigen Sie!

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch entsteht auch in ruhenden Arbeitsverhältnissen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch im Schlaf

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsabgeltung und ruhendes Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 115
  • NJW 2014, 2974
  • ZIP 2014, 1994 (Ls.)
  • MDR 2014, 1213
  • NZA 2014, 959
  • BB 2015, 1335
  • BB 2015, 256
  • DB 2014, 1992
  • JR 2016, 555
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN zur st. Rspr., BAGE 142, 371) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass auch dann Urlaubsansprüche entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis ruht und das Ruhen des Arbeitsverhältnisses darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht erfüllen kann (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 13 ff., aaO) .

    a) Weder enthält § 1 BUrlG, nach dem jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, eine Ausnahmeregelung für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, noch nimmt § 2 Satz 1 BUrlG Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kraft Abrede der Arbeitsvertragsparteien oder aufgrund tariflicher Anordnung ruht, vom Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes aus (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .

    b) Die Ansicht der Revision, ein ruhendes Arbeitsverhältnis stehe einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer Arbeitspflicht an "null Tagen" in der Woche gleich, sodass nach der bei Teilzeitbeschäftigungen üblichen Umrechnungsformel der Urlaubsanspruch "null Tage" betrage, ist unzutreffend (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 17, BAGE 142, 371; Höpfner Anm. AP BUrlG § 7 Nr. 61, zu I 2 b) .

    Sowohl der Umfang des Mindesturlaubsanspruchs als auch die Definition des Geltungsbereichs des Bundesurlaubsgesetzes sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG der Disposition der Arbeitsvertragsparteien entzogen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .

    Da nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG in Tarifverträgen nicht von den §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG abgewichen werden kann, hat sich trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses der Parteien von Januar bis September 2011 der gesetzliche Urlaubsanspruch der Klägerin für das Jahr 2011 nicht gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-Charité vermindert (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD: BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371) .

    Die in diesen Normen vorgesehenen Kürzungsmöglichkeiten sind nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens und damit nicht auf alle Fälle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses analog anwendbar (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 19, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Es kann dahinstehen, ob sich die Beklagte auf die Urlaubsgewährung durch einen anderen Arbeitgeber in einem anderen Arbeitsverhältnis hätte berufen können (vgl. zur Anrechnung von gewährtem Urlaub im Doppelarbeitsverhältnis nach Kündigung: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - BAGE 141, 27) .

    Soweit die Beklagte erstmals in ihrer Revisionsbegründungsschrift geltend macht, die Klägerin sei in der Zeit ab 1. Januar 2011 für einen anderen Arbeitgeber als Arbeitnehmerin tätig gewesen und habe von diesem Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung erhalten, kann dieser Vortrag ungeachtet des Fehlens entsprechender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts auch deshalb nicht berücksichtigt werden, weil die Beklagte keine hinreichend konkreten Angaben zu diesem Arbeitsverhältnis und zu dem von ihr behaupteten Erholungsurlaub der Klägerin bzw. der von ihr behaupteten Urlaubsabgeltung gemacht hat (vgl. zu Doppelarbeitsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen erfüllen kann: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 19, aaO) .

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Die Arbeitszeitrichtlinie ist danach so auszulegen, dass sie es den Mitgliedstaaten verwehrt, den allen Arbeitnehmern eingeräumten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dadurch einseitig einzuschränken, dass sie eine Voraussetzung für diesen Anspruch aufstellen, die bewirkt, dass bestimmte Arbeitnehmer von diesem Anspruch ausgeschlossen sind (EuGH 26. Juni 2001 - C-173/99 - [BECTU] Rn. 52, Slg. 2001, I-4881) .
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Nach dieser Rechtsprechung steht es den Mitgliedstaaten zwar frei, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für die Ausübung und die Umsetzung dieses Anspruchs festzulegen, sie dürfen dabei aber die Entstehung dieses Anspruchs selbst nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Das ist etwas anderes, als die Freistellung von einer grundsätzlich weiter bestehenden vertraglichen Arbeitspflicht (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 54; vgl. zur Elternzeit auch: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Das ist etwas anderes, als die Freistellung von einer grundsätzlich weiter bestehenden vertraglichen Arbeitspflicht (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 54; vgl. zur Elternzeit auch: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Dies war der Beklagten aufgrund des bereits gewährten Sonderurlaubs auch nicht möglich (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Vielmehr enthält die Arbeitszeitrichtlinie nach ihrem Art. 1 Abs. 1 nur Mindestvorschriften (EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 35) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Der neue Tatsachenvortrag der Beklagten ist auch nicht ausnahmsweise zu berücksichtigen, weil er zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. zu dieser Ausnahme: BAG 28. Januar 2010 -  2 AZR 985/08  - Rn. 14 mwN, BAGE 133, 149) .
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12
    Zwar geht der Gerichtshof der Europäischen Union bei Arbeitnehmern, in deren Arbeitsverhältnis die gegenseitigen (Haupt-)Leistungspflichten aufgrund von Kurzarbeit suspendiert bzw. aufgehoben sind, davon aus, dass deren Situation faktisch der Situation von Teilzeitbeschäftigten vergleichbar sei (EuGH 8. November 2012 - C-229/11 und C-230/11 - [Heimann und Toltschin] Rn. 32) .
  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Sonderurlaub -

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

    Dem lag im Wesentlichen die Annahme zugrunde, während des Sonderurlaubs bestehe die Arbeitspflicht "an sich" fort, müsse aber nicht erfüllt werden (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) .

    Durch die Freistellung wird der durch das Bundesurlaubsgesetz bezweckten Unterbrechung der Arbeitspflicht die Grundlage entzogen (vgl. Fieberg Anm. AP BUrlG § 1 Nr. 24; Arnold/Tillmanns/Zimmermann aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20

    Coronapandemie: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

    Im Schrifttum wurde teilweise die gegenteilige Auffassung unter Berufung auf die damalige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Entstehen eines Urlaubsanspruchs während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses (vgl. zuletzt BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 -) vertreten (so Oppermann in Hohmeister/Oppermann, § 11 BUrlG Rn. 63).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Die Entstehung des Anspruchs auf Erholungsurlaub hängt allein vom rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ab, nicht aber von der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 11, BAGE 148, 115) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Er hing allein vom rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 11, BAGE 148, 115; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8, BAGE 142, 371) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

    Dem lag im Wesentlichen die Annahme zugrunde, während des Sonderurlaubs bestehe die Arbeitspflicht "an sich" fort, müsse aber nicht erfüllt werden (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) .

    Durch die Freistellung wird der durch das Bundesurlaubsgesetz bezweckten Unterbrechung der Arbeitspflicht die Grundlage entzogen (vgl. Fieberg Anm. AP BUrlG § 1 Nr. 24; Arnold/Tillmanns/Zimmermann aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16

    Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses -

    Hieraus wird aber nicht die Schlussfolgerung gezogen, es gebe bereits aus diesem Grund keine Ansprüche (vgl. zum BurlG BAG, Urteil vom 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 - BAGE 142, 371-390, Rn. 8 m.w.N.; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -, BAGE 148, 115-122, Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

    Die Klägerin verwies insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - und forderte die Beklagte auf, zusätzlich 37 Tage in ihre Urlaubskarte einzustellen, weil für das Jahr 2014 noch anteilige 15 Urlaubstage, für das Jahr 2015 20 Tage und für 2016 anteilige 2 Urlaubstage zu berücksichtigen seien.

    Die Beklagte teilte der Klägerin darauf mit Schreiben vom 10. Februar 2016 (Anlage K3, Bl. 9 der Akte) mit, die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder habe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehend erörtert und beschlossen aus dem Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - keine allgemeinen Folgerungen zu ziehen, weil weder das Ergebnis noch die Begründung überzeugen.

    Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 11, BAGE 148, 115; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN zur st. Rspr., BAGE 142, 371).

    Der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien das Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen eines vom Arbeitnehmer beantragten Sonderurlaubs vereinbaren (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 12, aaO).

    Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann in Tarifverträgen nicht von den §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG abgewichen werden (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-Charité: BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 18, aaO und zur inhaltsgleichen Regelung in § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD: BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 16, BAGE 142, 371).

  • ArbG Aachen, 22.03.2018 - 2 Ca 706/17

    Erholungsurlaub in der Passivphase der Altersteilzeit

    Voraussetzung für das Entstehen eines Urlaubsanspruchs nach §§ 1, 3 BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 06. Mai 2014, 9 AZR 678/12; EuGH Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 Schultz-Hoff).

    Es bleibt jedoch auch nach dieser Entscheidung weiterhin allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das Entstehen eines Urlaubsanspruches, §§ 1, 3 BUrlG (BAG, Urteil vom 06. Mai 2014, 9 AZR 678/12; EuGH Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 Schultz-Hoff).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16

    Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen

    Auch ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses ändert daran nichts (BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - BAGE 148, 115 = AP Nr. 24 zu § 1 BUrlG = NZA 2014, 959).

    Wegen der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (§ 13 BUrlG) wirkt sich die die Kürzungsregelung nur auf den über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden tariflichen Urlaubsanspruch aus (BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - BAGE 148, 115 = AP Nr. 24 zu § 1 BUrlG = NZA 2014, 959).

    Dieser Umstand erfordert keine abweichende Beurteilung, weil sowohl der Umfang des Mindesturlaubs als auch die Definition des Geltungsbereichs des Bundesurlaubsgesetzes nach § 13 Abs. 1 BurlG der Disposition der Arbeitsvertragsparteien entzogen sind (BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - BAGE 148, 115 = AP Nr. 24 zu § 1 BUrlG = NZA 2014, 959; BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - BAGE 142, 371 = AP Nr. 61 zu § 7 BUrlG = NZA 2012, 1216).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener

    Denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann gekürzt werden (BAG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10, Rn. 24; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12, Rn. 13).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17

    Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • LAG Niedersachsen, 11.04.2018 - 2 Sa 1072/17

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18

    Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto -

  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 5 Sa 1516/17

    Zulässigkeit der Kürzung des Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2016 - 6 Sa 174/16

    Freimonate - ganzjährige anteilige Zahlungsweise - Teilzeitarbeitsverhältnis

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13

    Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 221/13

    Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • LG Bonn, 22.11.2019 - 17 O 53/18
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 645/14

    Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15

    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für

  • VG Bremen, 19.08.2016 - 6 V 2267/16

    Erholungsurlaub 2015 - Erholungsurlaub; vorläufige Dienstenthebung

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 833/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des

  • LAG Sachsen, 12.04.2016 - 3 Sa 614/15

    Anrechnung von Zulagen auf den Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns

  • LAG Sachsen, 12.04.2016 - 3 Sa 542/15

    Anrechnung von Zulagen auf den Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns

  • ArbG Berlin, 16.11.2016 - 60 Ca 6930/16
  • ArbG Herne, 10.10.2018 - 5 Ca 2105/17

    Jubiläumsgeld

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