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   BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09   

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BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09 (https://dejure.org/2011,9929)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2011 - 4 AZR 568/09 (https://dejure.org/2011,9929)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 (https://dejure.org/2011,9929)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als (leitender) Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA; Anspruch auf Beschäftigung als ständiger Vertreter des leitenden Arztes

  • Bundesarbeitsgericht

    (Eingruppierung als (leitender) Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger Vertreter des leitenden Arztes)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst d Entgeltgr IV TV-Ärzte/VKA, § 611 Abs 1 BGB
    Eingruppierung als (leitender) Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger Vertreter des leitenden Arztes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klinikbetreiber muss angstellten Facharzt nicht als ständigen Vertreter des Chefarztes beschäftigen; Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • rewis.io

    Eingruppierung als (leitender) Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger Vertreter des leitenden Arztes

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als (leitender) Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger Vertreter des leitenden Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 880
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Falls die Übertragung der medizinischen Verantwortung oder leitenden Funktion durch die Zuweisung einer neuen Tätigkeit nicht im Rahmen des Direktionsrechts nach den damaligen Kriterien möglich war, kann sie nur dann als zu diesem Zeitpunkt auszuübende Tätigkeit angesehen werden, wenn durch die Übertragung der Arbeitsvertrag entsprechend geändert worden ist (ausführlich und im Einzelnen BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61 ff., BAGE 132, 365) .

    Danach handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet innerhalb eines ärztlichen Fachgebietes (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, BAGE 132, 365) .

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale (zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10) bekannt waren.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale (zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10) bekannt waren.

    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO) .

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO) .

    Dabei ist für das Verständnis eines Klageantrages nicht am buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften und das Gericht ist gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13 mwN; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, aaO; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316) .

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Es muss sich aber auch diesbezüglich jedenfalls um einen "Bereich" handeln, was sich regelmäßig in einer gewissen organisatorischen Abgegrenztheit zeigt (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 -) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht nicht nur auf nichtärztliches Personal und auf Ärzte nach der Entgeltgruppe I, sondern auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Dabei hat der Senat hat zur Auslegung des § 22 Abs. 2 BAT/BAT-O iVm. Anlage 1a Bund/Länder bzw. Gemeinden wiederholt vertreten, dass ärztliche Tätigkeiten einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - Rn. 23, ZTR 2008, 210; 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 108, 224) , weil die ärztliche Tätigkeit insgesamt einem einheitlichen Zweck, nämlich der Krankenversorgung dient und sich sachgerecht nicht in Einzelvornahmen unterteilen lässt.
  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Für die Eingruppierung von Oberärzten nach dem TV-Ärzte/VKA hat der Senat deshalb schon mehrfach (zB 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - ZTR 2011, 418) darauf hingewiesen, dass die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs spricht, dies jedoch nicht für nebeneinander ausgeübte Leitungstätigkeiten für verschiedene Bereiche gilt, die ggf. tariflich unterschiedlich bewertet werden können.
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98

    Eingruppierung einer Schulärztin

    Auszug aus BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238) .
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 272/00

    Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 186/01

    Revisionsbegründung: Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 22 Sa 3/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Auch in einem Urteil vom 6. Juli 2011 (- 4 AZR 568/09 - Rn. 58) zu § 15 Abs. 2 des zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund geschlossenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der VKA vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA), der inhaltlich § 12 Abs. 1 Sätze 3 bis 8 TV-L entspricht, hat der Senat die Rechtsauffassung vertreten, es seien zunächst Arbeitsvorgänge zu bestimmen, die auf ihre tarifliche Wertigkeit hin zu untersuchen seien.

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, aaO; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Die Bestimmung des Arbeitsergebnisses hängt nicht davon ab, ob einzelne Tätigkeiten tariflich unterschiedlich zu bewerten wären (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; Natter ZTR 2018, 623, 626) .

    Auch in einem Urteil vom 6. Juli 2011 (- 4 AZR 568/09 - Rn. 58) zu § 15 Abs. 2 des zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund geschlossenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der VKA vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA), der inhaltlich § 12 Abs. 1 Sätze 3 bis 8 TV-L entspricht, hat der Senat die Rechtsauffassung vertreten, es seien zunächst Arbeitsvorgänge zu bestimmen, die auf ihre tarifliche Wertigkeit hin zu untersuchen seien.

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