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   BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96   

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BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 (https://dejure.org/1997,531)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 (https://dejure.org/1997,531)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 AZR 195/96 (https://dejure.org/1997,531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung im Bereich der ambulanten Nichtsesshaftenhilfe in eine höhere Vergütungsgruppe - Zusage des Arbeitgeber hinsichtlich der Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe - Möglichkeit der Lösung von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 263
  • BB 1997, 2660
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

    IVb Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - (aaO) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeit des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu der vergleichbaren Regelung in Anl. 1a zum BAT).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

    IVb Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine Vergütung gezahlt hat, die er jetzt mit der Begründung reduzieren will, er habe in der Vergangenheit irrtümlich eine zu hohe Vergütung gezahlt (zu den Anforderungen an den Beklagtenvortrag in diesen Fällen, BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - aaO).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine Vergütung gezahlt hat, die er jetzt mit der Begründung reduzieren will, er habe in der Vergangenheit irrtümlich eine zu hohe Vergütung gezahlt (zu den Anforderungen an den Beklagtenvortrag in diesen Fällen, BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Unter Arbeitsvorgang versteht der Senat eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    IVb Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - aaO).

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Die Mitarbeitervertretung hat nur ein Mitbeurteilungsrecht, vermag aber keine nicht bestehenden Ansprüche zu begründen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum BPersVG , Urteile vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG).

    Im Anschluß an die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 1991 (- 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = BB 1992, 276 = DB 1992, 687) hat der Senat in der Entscheidung vom 26. August 1992 (- 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG) weiter ausgeführt, bei den Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung sei zwischen den betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfolgen und den Rechtsfolgen im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu differenzieren.

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94

    Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Der Senat hat einer vergleichbaren Erklärung zur Höhergruppierung ebenso eine Bindungswirkung abgesprochen wie einer Mitteilung der durch den Arbeitgeber für maßgeblich gehaltenen Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 353/94 - n.v., m.w.N.).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Die Mitarbeitervertretung hat nur ein Mitbeurteilungsrecht, vermag aber keine nicht bestehenden Ansprüche zu begründen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum BPersVG , Urteile vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG).

    Der Senat hat seit dem Urteil vom 30. Mai 1990 (BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG) entschieden, im Falle der Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei einer korrigierenden Rückgruppierung ergebe sich kein Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers auf die bisherige Vergütung, vielmehr folge der Vergütungsanspruch aus den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, aaO).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 173/95
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 509/94
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93

    Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Soll der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag daher keine rechtsgeschäftlich begründende Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung (dazu etwa BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 197; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 19 mwN ) handeln, muss dies im Arbeitsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (ausf. BAG 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - zu B II 1 a bb der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 1 der Gründe; 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Damit haben sie erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche Bestimmungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für ihr Arbeitsverhältnis maßgebend sein sollen und hierbei stets die aktuelle Fassung gelten soll (vgl. Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu II 1 a aa der Gründe).

    nur zum Ausdruck bringen wollen, welche Vergütungsgruppe nach ihrer Auffassung auf Grund der getroffenen Vereinbarung über die Anwendung der Arbeitsvertragsrichtlinien zutreffend ist (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu II 1 a bb der Gründe; 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - aaO).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F.1 Sozialdienst VergGr.

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu B II 5 b der Gründe; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Die Klage ist mit dem Hauptantrag als Eingruppierungsfeststellungsklage zwar zulässig (vgl. Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr.

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr.

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu B II 5 b der Gründe; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 315/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Eine etwaige Verletzung eines Mitbestimmungsrechts ist bei der Eingruppierung für den Vergütungsanspruch unerheblich (st. Rspr., etwa Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - mwN, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7).
  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 1069/03

    Zulässige Schlechterstellung von Frauen durch Vergütungsgruppenplan für

    I Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 - NZA 1998, 263 ff. m.w.N.).

    Ein nach den vertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann deshalb nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO., m.w.N.).

    Wenn dann im Anschluss an eine solche Vereinbarung die Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe festgesetzt wird, ist ohne anderweitige Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Parteien nur zum Ausdruck bringen wollten, welche Vergütungsgruppe derzeit zutreffend ist (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO.).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03

    Zulässige Schlechterstellung von Frauen durch Berufsgruppeneinteilungen für

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 - NZA 1998, 263 ff. m.w.N.).

    Ein nach den vertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann deshalb nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO., m.w.N.).

    Für eine im Anschluss an eine solche Vereinbarung etwa getroffene Regelung der Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe ist ohne anderweitige Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Parteien nur zum Ausdruck bringen wollten, welche Vergütungsgruppe derzeit zutreffend ist (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO.).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Damit haben sie erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche Bestimmungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für ihr Arbeitsverhältnis maßgebend sein sollen und hierbei stets die aktuelle Fassung gelten soll (vgl. Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu II 1 a aa der Gründe).

    nur zum Ausdruck bringen wollen, welche Vergütungsgruppe nach ihrer Auffassung auf Grund der getroffenen Vereinbarung über die Anwendung der Arbeitsvertragsrichtlinien zutreffend ist (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu II 1 a bb der Gründe; 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - aaO).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr. IVb Nr. 44, zu B I der Gründe; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, jeweils mwN).

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu B II 5 b der Gründe; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 1649/03

    Unzulässige Eingruppierung in Vergütungsgruppenplan bei arbeitsvertraglicher

    I Bezogen auf den Hauptantrag und den innerhalb des Hauptantrags gestellten Hilfsantrag handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 - NZA 1998, 263 ff. m.w.N.).

    Ein nach den vertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann deshalb nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 437/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

  • LAG Düsseldorf, 19.12.1997 - 10 Sa 1413/97

    Eingruppierung: Zweigstellenleiter[in] eines Sozialamtes

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 431/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • LAG Hamm, 27.01.2005 - 16 Sa 1274/04

    "Dreijährige Ausbildung" bei Altenpfleger(innen); Vergütungsgruppe Kr. V

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 429/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 430/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 446/04

    Eingruppierung einer Pflegehelferin; Unmaßgeblichkeit einer inhaltlichen

  • LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 445/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 444/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

  • BAG, 27.08.2003 - 4 AZR 519/02

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung mit einer Krankenhausseelsorgehelferin

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99

    Eingruppierung: Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum

  • LAG Köln, 18.07.2002 - 10 Sa 86/02

    Eingruppierung mit konstitutivem Charakter, Vergütungsverzicht, Auslegung

  • LAG Köln, 15.09.2017 - 4 Sa 148/17

    Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 22.01.2002 - 7 Sa 1556/01

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Verjährung des Anspruchs; Zusammenfassung

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 777/07

    Zur Eingruppierung einer Stationshilfskraft nach der KDAVO HE

  • LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01

    Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein

  • LAG Berlin, 01.08.2002 - 10 Sa 2338/01

    Kürzung eines Arbeitgeberanteils zur betrieblichen Altersversorgung; Einordnung

  • ArbG Darmstadt, 24.04.2007 - 3 Ca 353/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf das Dienstvertragsrecht des

  • VG Düsseldorf, 09.12.2005 - 13 K 9218/03

    Zuschüsse für die Einrichtung einer Fachberatungsstelle; Anspruch des Bürgers auf

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