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   BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96   

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BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96 (https://dejure.org/1997,34526)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 199/96 (https://dejure.org/1997,34526)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 AZR 199/96 (https://dejure.org/1997,34526)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in einem Nichtseßhaftenheim (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zur VergGr.

    Es ist - wie der Senat auch in der Entscheidung vom 1. März 1995 (4 AZR 8/94 - a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich, daß in der Nichtseßhaftenhilfe vielfältigere oder größere Problemlagen zu bewältigen sind.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).

    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeit des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O., zu der vergleichbaren Regelung in Anl. 1 a zum BAT).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlicher/materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2, 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2-IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4, 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    (2) Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine Vergütung gezahlt hat, die er jetzt mit der Begründung reduzieren will, er habe in der Vergangenheit irrtümlich eine zu hohe Vergütung gezahlt (zu den Anforderungen an den Beklagtenvortrag in diesen Fällen, BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 -;zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 -;zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    (1) Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - a.a.O.).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    (2) Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine Vergütung gezahlt hat, die er jetzt mit der Begründung reduzieren will, er habe in der Vergangenheit irrtümlich eine zu hohe Vergütung gezahlt (zu den Anforderungen an den Beklagtenvortrag in diesen Fällen, BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 -;zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 -;zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    aa) Unter Arbeitsvorgang versteht der Senat eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    IV b Fallgruppe 20. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt dagegen eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - a.a.O. und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94

    Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Der Senat hat einer vergleichbaren Erklärung zur Höhergruppierung ebenso eine Bindungswirkung abgesprochen wie einer Mitteilung der durch den Arbeitgeber für maßgeblich gehaltenen Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 353/94 - n.v., m.w.N.).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 -;zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - a.a.O.).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 509/94
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 173/95
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93

    Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

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