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   BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97   

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https://dejure.org/1998,1695
BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97 (https://dejure.org/1998,1695)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 AZR 45/97 (https://dejure.org/1998,1695)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 AZR 45/97 (https://dejure.org/1998,1695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; Gemeindeordnung des Landes Brandenburg § 73 Abs. 1; ; TVG § 4 Angleichungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 501
  • BB 1999, 324
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f. = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 2 a der Gründe; vom 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - n. v., zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f. = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG Beschluß vom 15.Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f. = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 2 a der Gründe; vom 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - n. v., zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f. = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Dies hat der Senat bereits durch Urteil vom 24. Februar 1994 (- 6 AZR 588/93 -BAGE 76, 57 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, entschieden.
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Dies kann nur angenommen werden, wenn durch den Wegfall der Arbeitsbedingung das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (vgl. zur Befristung BAG Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969, zu II 1 a der Gründe).
  • BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72

    Günstigkeitsprinzip - Eingruppierung - Vergütung - Besoldung - Staatliche Bindung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Durch sie soll verhindert werden, daß kommunale Gebietskörperschaften in Konkurrenz zueinander treten und nur finanzstarke Körperschaften qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und an sich binden können (so zu § 80 Niedersächsische Gemeindeordnung: BVerwG Urteil vom 8. März 1974 -VII C 47.72 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 13. März 1964 - VII C 87.60 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97
    Durch sie soll verhindert werden, daß kommunale Gebietskörperschaften in Konkurrenz zueinander treten und nur finanzstarke Körperschaften qualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und an sich binden können (so zu § 80 Niedersächsische Gemeindeordnung: BVerwG Urteil vom 8. März 1974 -VII C 47.72 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 13. März 1964 - VII C 87.60 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • BAG, 31.03.1955 - 2 AZR 49/53
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 103/98
    Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 20. März 1997 (- 6 AZR 453/96 - n.v.) und vom 6. August 1998 (- 6 AZR 45/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mit dieser Vorschrift und der gleichlautenden Regelung in § 62 Abs. 1 der Landkreisordnung des Landes Brandenburg hat sich der Senat bereits in den Urteilen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 45/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vor gesehen) und vom 20. März 1997 (- 6 AZR 453/96 - n.v.) befaßt.

    Beachtet die Beklagte als Gemeinde die rechtmäßigen Vorstellungen des Landes über Art und Weise der Erfüllung von staatlichen Aufgaben, sö erwächst daraus keine Verpflichtung, in Aufgabengebieten der von fachaufsichtlichen Weisungen freien kommunalen Selbstverwaltung in gleicher Weise zu verfahren (Senatsurteil vom 6. August 1998 - 6 AZR 45/97 - zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, zu B II 3 b der Gründe),.

  • LAG Niedersachsen, 03.07.2002 - 15 Sa 1706/01

    Fremdfinanzierung von übertariflichen Vergütungen als Sachgrund für eine

    Von einer solchen Regelung darf er den Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG, Urteil vom 06.08.1998 - 6 AZR 45/97, AP Nr. 10 zu § 1 BAT-O).

    In dem Fall, den das Bundesarbeitsgericht am 06.08.1998 (a.a.O.) zu entscheiden hatte, gewährte die beklagte Gemeinde den im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten Juristen einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Vergütung nach BAT-O und BAT, den ihr das Land durch Gewährung eines Personalkostenzuschusses erstattete.

  • LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03

    Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung

    Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur hat die einzelvertragliche Vereinbarung über eine befristete oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestellte Leistung des Arbeitgebers jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn dadurch nicht in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses, der dem kündigungsrechtlichen Änderungsschutz unterliegt, eingegriffen wird (vgl. dazu etwa KR-Rost 6. Auflage KSchG § 3 Rd. Nr. 47 ff.; ErfK-Preis 4. Auflage BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 57; Gaul AuA 00, 152; vgl. BAG 2 AZR 292/01 vom 16. Mai 2002, NZA 03, 147 zu BII 5 der Gründe; BAG 6 AZR 45/97 vom 06. August 1998, NZA 99, 501, BAG 5 AZR 125/96 vom 28. Mai 1997, NZA 97, 1160; BAG 2 AZR 521/95 vom 15. November 1995, NZA 96, 603).
  • LAG München, 30.03.2011 - 10 Sa 486/10

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    aa) Für die Auslegung eines Vertrages ist auch dessen tatsächliche Handhabung durch die Parteien zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 14.08.2001 - AP Nr. 85 zu § 77 BetrVG 1972; BAG vom 06.08.1998 - AP Nr. 10 zu § 1 BAT-O).
  • LAG Berlin, 01.07.2002 - 7 Sa 172/02

    Entgelt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Sachgrund, Finanzierung, Drittmittel

    Ebenfalls wurde die Zahlung eines Zuschusses in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Vergütung nach BAT-O und BAT durch eine Gemeinde an Beschäftigte eines Amtes zur R. o. V. gebilligt, da das Land nur für diese Personengruppe den Personalkostenzuschuss erstattete (BAG vom 6.8.1998 - 6 AZR 45/97 - NZA 1999, 501, 503).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 518/99

    Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung nach dem BAT für geleistete

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  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung unständig Beschäftigter mit

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage als auch die sachfremde Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung (BAG Urteil vom 6. August 1998 - 6 AZR 45/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 Sa 31/99

    Arbeitsentgelt: Funktionszulage - Wegfall nach Änderung eines befristeten in ein

    Das Gebot der Gleichbehandlung greift immer dann ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 06. August 1998 - 6 AZR 45/97, AP Nr. 10 zu § 1 BAT-O ).
  • LAG Berlin, 16.08.2001 - 14 Sa 1116/01

    Ausgleich von Vergütungsdifferenzansprüchen; Eingruppierung nach BAT; Verletzung

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