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   BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94   

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BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94 (https://dejure.org/1995,31903)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1995 - 5 AZR 618/94 (https://dejure.org/1995,31903)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1995 - 5 AZR 618/94 (https://dejure.org/1995,31903)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    handlungsstärke (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 b, cc, dd der Gründe).

    Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 172/94 - und - 5 AZR 744/94 beide n.v. .

    Die Vergütungsordnung schreibt nur hinsichtlich der Weiterbildungen für den Operationsdienst, in der Intensivpflege, in der Psychiatrie, in der Sozialpsychiatrie und für die Tätigkeit als Unterrichtsschwester eine Mindestdauer von 720 bzw. 900 Stunden bzw. einem vollen Jahr vor, nicht aber für die Fortbildung in der Krankenhaushygiene (VergGr. Kr. V Fallgruppe 18), die in der Praxis teilweise nur sechs Wochen dauert (vgl. Urteil vom selben Tage - 5 AZR 174/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeit sverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne gleichzeitige Arbeitsver pflichtung darf einzelvertraglich im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73

    Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) .
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) .
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeit sverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93

    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Die Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 49, 281, 287 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
    Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 172/94 - und - 5 AZR 744/94 beide n.v. .
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1992 - 11 Sa 1026/92
  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94

    Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 29/96

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags

    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 1995 näher begründet (- 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe (mit gem. Anm. zu Nrn. 22 und 23, aaO, von Hoyningen-Huene) sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v., ferner Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 498/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 498/95

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 1995 näher begründet (- 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
    Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 172/94 beide n.v. .
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94
    Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 beide n.v. .
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