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   BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16   

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https://dejure.org/2017,32480
BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht des Arbeitgebers; An- und Ablegen besonders auffälliger Dienstkleidung als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Fremdnützigkeit des Tragens auffälliger Dienstkleidung als Beurteilungsmaßstab; Anforderungen an eine besonders ...

  • Betriebs-Berater

    Vergütung von Umkleidezeiten

  • bag-urteil.com

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • rabüro.de

    Zur Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitsvergütung - Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auffällige Dienstkleidung - und die Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten sind auch Arbeitszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.12.2017)

    Klinikpersonal muss sich erst im Krankenhaus umziehen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten und Wegezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht für Umkleidezeiten - bestehen Gestaltungsmöglichkeiten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenhäuser | BAG: Vergütung der Umkleidezeit für weiße Kleidung eines Krankenpflegers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit - Auffällige Dienstkleidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten für auffällige Dienstkleidung stellen vergütungspflichtige Arbeit dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten: Wann ist Dienstkleidung "auffällig"?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Umkleiden ist Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umkleide- und Wegezeiten stellen bei weißer Dienstkleidung von Pflegern vergütungspflichtige Arbeitszeit dar - Weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt auffällige Dienstkleidung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 167
  • NJW 2018, 1276
  • MDR 2018, 158
  • NZA 2018, 180
  • BB 2018, 180
  • DB 2018, 199
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10, BAGE 157, 116) .

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107) .

    Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, welche tarifliche Regelungen im Streitzeitraum aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar waren und ob diese ggf. den sich aus § 611 Abs. 1 BGB ergebenden Anspruch des Klägers ausschließen oder besonders ausgestalten (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 17, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 30) .

    "Erforderlich" ist daher nur die Zeit, die er für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 28, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47) .

    Steht fest, dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung der Beklagten entstanden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 31, BAGE 157, 116; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, welche tarifliche Regelungen im Streitzeitraum aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar waren und ob diese ggf. den sich aus § 611 Abs. 1 BGB ergebenden Anspruch des Klägers ausschließen oder besonders ausgestalten (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 17, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 30) .

    "Erforderlich" ist daher nur die Zeit, die er für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 28, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107) .
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Steht fest, dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung der Beklagten entstanden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 31, BAGE 157, 116; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180) .
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (zum Rechtsbeschwerdeverfahren zuletzt BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26) .
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15

    Vergütungsfreies An- und Ablegen einer durch Dienstvereinbarung bestimmten weißen

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2016 - 11 Sa 1007/15 - aufgehoben.
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen Dienstkleidung ist nur dann nicht lediglich fremdnützig und damit keine Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10 mwN, BAGE 157, 116) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten der vorliegenden Art getroffen werden (zu Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch zu Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12 mwN) .

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN) .

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN) .

    Steht fest, dass Umkleidezeiten im Streitzeitraum entstanden sind, kann aber die Klägerin ihrer Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleidezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 160, 167) .

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - aaO) .

    Der Kläger ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zwar zum Tragen der Uniform und der PSA aufgrund Weisung des beklagten Landes verpflichtet und die Dienstkleidung ist auch - wie zutreffend festgestellt - besonders auffällig (vgl. dazu BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 19, BAGE 160, 167) .

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist damit jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    1.Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet und legt der Arbeitnehmer diese Dienstkleidung im Betrieb an und ab, ist die hierfür erforderliche Zeit einschließlich der Wegezeit grundsätzlich vergütungspflichtig; auf eine Anordnung des Arbeitgebers, die Dienstkleidung im Betrieb an- und abzulegen, kommt es in diesem Fall nicht an (im Anschluss an BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16).

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10, BAGE 157, 116).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8; 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271).

    Dies gilt entsprechend nach Beendigung seiner dienstlichen Tätigkeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8, Rn. 21).

    Dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts lagen bis zu seiner Entscheidung vom 6. September 2017 (5 AZR 382/16, Rn. 13, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8) ausschließlich Fälle vor, in denen eine solche Anordnung ergangen war, sodass er zu der Frage keine Stellung beziehen musste, ob und unter welchen Voraussetzungen auch ohne die Anordnung Vergütungspflicht besteht.

    Eine Offenlegung der beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten liegt regelmäßig nicht im Interesse des Arbeitnehmers (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16, Rn. 19, EzA-SD 2018, Nr. 1, 7-8, Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 22).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24).".

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

    Denn eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit liegt auch vor, wenn - wie im Streitfall - der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber dafür eingerichteten Umkleidemöglichkeiten für das von diesem angewiesene Anlegen seiner besonders auffälligen Dienstkleidung nutzt und sich anschließend zu seinem Arbeitsplatz begibt (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 21, BAGE 160, 167) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 - Rn 12 - BAGE 160, 167-172) zählt zu den "versprochenen Diensten" iSd § 611 BGB nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt.

    Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist aber dann nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 - BAGE 160, 167-172; Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - Rn 32 - BAGE 146, 271 - 283) .

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG vom 06.09.2017 -- 5 AZR 382/16 - Rn 13).

    In diesen Fällen dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, da er keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 245/17 Rz. 24; vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16- EzA § 611 BGB 2002 Nr. 9) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20

    Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs

    "Arbeit" iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 17; 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 22; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12, jeweils mwN., juris).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN., juris).

    Das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen Dienstkleidung ist nur dann nicht lediglich fremdnützig und damit keine Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15, jeweils mwN., juris).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13, jeweils mwN., juris).

    "Erforderlich" ist daher nur die Zeit, die er für das Umkleiden im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 27 mwN., juris).

    Steht fest, dass Umkleidezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleidezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 33; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28 mwN., juris).

    Dabei ist es auch für die Zuordnung zu einer Branche bzw. einem Berufszweig ohne Bedeutung, ob die Dienstkleidung in dezenten oder auffälligen Farben gehalten ist (BAG 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 19, juris für die weiße Dienstkleidung eines Krankenpflegers).

  • LAG Hessen, 10.07.2020 - 3 Sa 927/18

    1) Grundsätzlich sind Umkleidezeiten (und dadurch veranlasste Wegezeiten) für das

    Der Arbeitgeber verspricht die Vergütung für alle Dienste, die er dem Arbeitnehmer aufgrund seines arbeitsvertraglich vermittelten Weisungsrechts abverlangt (vgl. z. B. 06. September 2017 -5 AZR 382/16- Rn. 12f, BAGE 160, 167; BAG 26. Oktober 2016 -5 AZR 168/16- Rn. 10f, BAGE 157, 116; grundlegend insoweit: BAG 19. September 2012 -5 AZR 678/11- Rn. 23, BAGE 143, 107, jeweils m.w.N.).

    Entsprechend ist "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (so ausdrücklich BAG 06. September 2017 -5 AZR 382/16- Rn. 12, BAGE 160, 167; BAG 26. Oktober 2016 -5 AZR 168/16- Rn. 10f, BAGE 157, 116).

    Denn die Notwendigkeit des An- und Ablegens der Dienstkleidung und der damit verbundene Zeitaufwand, einschließlich des Aufsuchens der Umkleideräume, beruht auf der Anweisung des Arbeitgebers zum Tragen der Dienstkleidung (so ausdrücklich BAG 06. September 2017 -5 AZR 382/16- Rn. 13, BAGE 160, 167; BAG 13. Dezember 2016 -9 AZR 574/15- Rn. 23, BB 2017, 735, jeweils m.w.N.).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur dem Bedürfnis des Arbeitgebers, denn der Arbeitnehmer muss auf dem Arbeitsweg keine eigenen Kleidungsstücke einsetzen und kann sich frei gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (vgl. BAG 06. September 2017 -5 AZR 382/16- Rn. 13, BAGE 160, 167; BAG 17. November 2015 -1 ABR 76/13- Rn. 25, BAGE 153, 225).

    Dafür ist unerheblich, ob die Dienstkleidung in dezenten oder auffälligen Farben gehalten ist (vgl. z. B. BAG 06. September 2017 -5 AZR 382/16- Rn. 19, BAGE 160, 167).

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

  • LAG Nürnberg, 06.06.2023 - 7 Sa 275/22

    Vergütungspflicht für Zeiten des Umkleidens, der Körperreinigung und für Zeiten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18

    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

    Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 270/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2018 - 2 Sa 69/17

    Vergütung für Umkleide- und innerbetriebliche Wegezeiten

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19

    Befristungskontrollklage; einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 110/21

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 295/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 787/19

    1. Bei von den Arbeitnehmern betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An-

  • LAG Köln, 22.06.2018 - 4 Sa 586/17

    Umkleidezeit; Wege- und Meldezeit

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 788/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 837/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 922/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 899/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 786/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 870/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 895/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 897/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 860/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 850/19
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 890/17

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 879/17

    § 611 BGB, MTV hessische Metallindustrie §§ 2, 3

  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 880/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 884/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 883/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 887/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 882/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 889/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 881/17
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 891/17
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 291/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 137/21

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich

  • ArbG Paderborn, 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18

    Überstunden, Darlegungs- und Beweislast, Verwirkung

  • LAG Köln, 22.08.2018 - 11 Sa 666/17

    Voraussetzungen der Führung eines Arbeitszeitkontos

  • ArbG Nürnberg, 21.06.2022 - 9 Ca 5217/20

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitsleistung, Tarifvertrag, Mindestlohn, Zulage,

  • LAG Köln, 27.11.2019 - 11 Sa 134/19

    Umkleide- und Wegezeiten

  • ArbG Köln, 11.01.2019 - 1 Ca 1650/17

    Vergütung von Zeiten für das An- und Ausziehen der Dienstkleidung

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