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   BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16   

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https://dejure.org/2017,32482
BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16 (https://dejure.org/2017,32482)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2017 - 5 AZR 441/16 (https://dejure.org/2017,32482)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2017 - 5 AZR 441/16 (https://dejure.org/2017,32482)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 554 Abs. 4 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 522 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG, § 97 Abs. 1, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • rewis.io

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1
    Erfüllung des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns durch sogenannte Nähprämien

  • datenbank.nwb.de

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleich in der Revisionsinstanz - und die Anschlussrevision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Mindestlohn - und die Nähprämie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16
    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 16, BAGE 157, 356) .

    Der Arbeitgeber hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8, 50 Euro (bis zum 31. Dezember 2016) ergibt (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 17, BAGE 157, 356) .

    Der Begriff der "Normalleistung" hat keinen Eingang in den Wortlaut des Mindestlohngesetzes gefunden (so bereits BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 21, BAGE 157, 356) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16
    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .

    aa) Für die Berechnung, ob der Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn erfüllt ist, kann angesichts der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG nicht auf längere Zeiträume als einen Kalendermonat abgestellt werden (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 25, BAGE 155, 202) .

  • BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75

    Unselbständige Anschlußberufung - Vergleich in der Hauptberufung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16
    Die Regelung des § 554 Abs. 4 ZPO iVm. § 72 Abs. 5 ArbGG, wonach eine Anschließung ihre Wirkung verliert, wenn die Revision zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird, ist auch nicht analog anwendbar, wenn - wie vorliegend - noch eine Kostenentscheidung über die Revision zu treffen ist (vgl. zu § 522 ZPO aF: BGH 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - zu II 2 der Gründe; BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - zu 2 f der Gründe, BAGE 28, 107) .
  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 680/15

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den gesetzlichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16
    Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 680/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 22.05.1984 - III ZB 9/84

    Wirkung der Anschlußberufung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16
    Die Regelung des § 554 Abs. 4 ZPO iVm. § 72 Abs. 5 ArbGG, wonach eine Anschließung ihre Wirkung verliert, wenn die Revision zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird, ist auch nicht analog anwendbar, wenn - wie vorliegend - noch eine Kostenentscheidung über die Revision zu treffen ist (vgl. zu § 522 ZPO aF: BGH 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - zu II 2 der Gründe; BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - zu 2 f der Gründe, BAGE 28, 107) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Längere Berechnungszeiträume als ein Kalendermonat scheiden für die Frage, ob ein Anspruch auf Differenzvergütung entstanden ist, aus (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 441/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

    Sie ist Gegenleistung für die ordnungsgemäße Abwicklung des von den belieferten Kunden an den Kläger zurückzugebenden Leerguts und unterliegt daher dem umfassenden Entgeltbegriff des Mindestlohngesetzes (zu einer "Nähprämie" vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 441/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Längere Berechnungszeiträume als ein Kalendermonat scheiden für die Frage, ob ein Anspruch auf Differenzvergütung entstanden ist, aus (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 441/16 - Rn. 19) .
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