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   BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16   

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https://dejure.org/2017,32478
BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 (https://dejure.org/2017,32478)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 (https://dejure.org/2017,32478)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2017 - 5 AZR 317/16 (https://dejure.org/2017,32478)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1 Abs. 1 MiLoG, § 362 Abs. 1 BGB, § 3 MiLoG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Anspruchs auf Mindestlohn durch Gewährung einer Leistungszulage

  • bag-urteil.com

    Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehende Leistungszulage

  • rewis.io

    Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Mindestlohn; Leistungszulage

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1 Abs. 1
    Erfüllung des Anspruchs auf Mindestlohn durch Gewährung einer Leistungszulage

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs des Arbeitnehmers durch Zahlung einer Leistungszulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im Austauschverhältnis stehende Leistungszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Mindestlohn - und die Leistungszulage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehende Leistungszulage

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn und Leistungszulage

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungszulage und Mindestlohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3613
  • ZIP 2018, 701
  • NZA 2017, 1463
  • DB 2017, 2812
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202) .

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .

    a) Das Mindestlohngesetz macht den Anspruch nicht von den mit der Arbeitsleistung verbundenen Erfolgen abhängig (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30, BAGE 155, 202) .

    Die Klägerin hat nicht vorgebracht, bei Multiplikation der in den streitgegenständlichen Monaten jeweils tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8, 50 Euro brutto (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 26, BAGE 155, 202) ergebe sich ein höherer Betrag als der von der Beklagten gezahlte.

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
    Der Arbeitgeber hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro ergibt (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 17, BAGE 157, 356) .

    Der Begriff der "Normalleistung" hat keinen Eingang in den Wortlaut des Mindestlohngesetzes gefunden (so bereits BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 21, BAGE 157, 356) .

  • LAG Hamm, 22.04.2016 - 16 Sa 1627/15

    Anrechnung von Leistungsprämien; Akkordzuschlägen auf den Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1627/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Er tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, aaO; seither st. Rspr., vgl. 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

    Dieser gesetzliche Anspruch tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202, seither st. Rspr.; zuletzt 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) .
  • LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17

    Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen;

    Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 11; 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16).
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