Rechtsprechung
   BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1522
BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11 (https://dejure.org/2011,1522)
BAG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 6 AZN 815/11 (https://dejure.org/2011,1522)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 (https://dejure.org/2011,1522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • openjur.de

    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 AGG, Art 2 EGRL 78/2000, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000, § 3 Abs 1 AGG, § 1 AGG
    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer durch die zeitliche Begrenzung tariflicher Leistungen infolge Arbeitsplatzverlustes auf den Beginn der vorgezogenen Altersrente

  • Betriebs-Berater

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • rewis.io

    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierungsverbot; Fehlende Diskriminierung Behinderter durch Einstellung tariflicher Leistung bei Anspruch auf vorgezogene Altersrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung tariflicher Leistungen bei Rentenberechtigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Überbrückungsbeihilfe - Zahlung bis zum Rentenanspruch ist zulässig

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Überbrückungsbeihilfe nur bis zum möglichen Bezug der vorzeitigen Altersrente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 226
  • NZA 2011, 1431
  • BB 2011, 2997
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Aus den weiteren Ausführungen der Beschwerdebegründung ergibt sich die Darlegung, dass der aufgeworfenen Frage eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt und die Frage im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) klärungsbedürftig erscheint.

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) führt ebenso wenig zu einem Klärungsbedarf wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (- 9 AZR 584/09 - und - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740) .

    Ebenso wenig betrifft diese Regelung ausschließlich Träger von Diskriminierungsmerkmalen oder steht in untrennbarem Zusammenhang mit einem der Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17; MüArbR/Oetker 3. Aufl. Bd. 1 § 14 Rn. 55; Rupp RdA 2009, 307, 308 f.) .

    Ein solches Ziel des Schutzes langjährig beschäftigter Arbeitnehmer ist rechtmäßig (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 29, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) .

    (aaa) Anders als die Beschwerde ohne Weiteres unterstellt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union die seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) zugrunde liegende Regelung in § 2a Abs. 3 Funktionærlov nicht allein deswegen als altersdiskriminierend angesehen, weil sie den Anspruch auf eine Leistung des Arbeitsgebers an den (möglichen) Bezug einer Altersrente knüpft.

    Die Regelung in § 2a Abs. 3 Funktionærlov, wonach der Anspruch entfällt, wenn der Angestellte bei seinem Ausscheiden eine Vollrente erhält, soll vermeiden, dass die Abfindung Personen zugute kommt, die keine neue Stelle suchen, sondern aus dem Erwerbsleben ausscheiden und eine Altersrente beziehen wollen (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 27, 44, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) .

    Mit diesem auf den mutmaßlichen Willen des Arbeitnehmers abstellenden Regelungszweck ist es nicht in Einklang zu bringen, die Abfindung gerade den Arbeitnehmern vorzuenthalten, die sich nicht mit der Rente begnügen, sondern tatsächlich weiter arbeiten wollen und deshalb des Schutzes durch die Entlassungsabfindung besonders bedürfen (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 44, aaO) .

    Die Wertungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) lassen sich damit auf tarifliche Regelungen wie die vorliegende nicht übertragen (ebenso Wißmann RdA 2011, 181, 186 mwN in Fn. 58 für den Sozialplan) .

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Der Senat hat ferner entschieden, dass die Überbrückungsbeihilfe bereits dann nicht mehr zu zahlen ist, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer die Rente tatsächlich erhält oder beantragt hat (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Dafür werden für einen Übergangszeitraum die Gesamteinkünfte nach einer Bemessungsgrundlage gewährleistet, die auf die tarifliche Grundvergütung Bezug nimmt (BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, BAGE 118, 196) .

    Bereits mit der Möglichkeit des Bezugs einer vorgezogenen staatlichen Altersrente entfällt das Bedürfnis für eine derartige Unterstützung (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 21, BAGE 118, 196) .

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Der Senat hat ferner entschieden, dass die Überbrückungsbeihilfe bereits dann nicht mehr zu zahlen ist, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer die Rente tatsächlich erhält oder beantragt hat (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Eine unmittelbare Diskriminierung scheidet damit aus (vgl. bereits BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c cc der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; Wißmann RdA 2011, 181, 187) .

    Dafür werden für einen Übergangszeitraum die Gesamteinkünfte nach einer Bemessungsgrundlage gewährleistet, die auf die tarifliche Grundvergütung Bezug nimmt (BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Sie durften im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden hat und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 65, 92; ausführlich BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 47 ff.) , dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) führt ebenso wenig zu einem Klärungsbedarf wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (- 9 AZR 584/09 - und - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740) .

    Bei derartigen Leistungen ist es darum nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. Februar 2011 -  9 AZR 584/09 - Rn. 46 ff. und - 9 AZR 750/09 - Rn. 32 ff., NZA 2011, 740, für eine Benachteiligung von Frauen) mit dem Regelungszweck nicht zu vereinbaren, die Zahlungen ab dem Alter, von dem an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können, einzustellen .

    Angesichts der unterschiedlichen Regelungsziele der tariflichen Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich und der Leistungen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 zugrunde lagen, besteht auch insoweit kein Klärungsbedarf (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 49 und - 9 AZR 750/09 - Rn. 36, aaO) .

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) führt ebenso wenig zu einem Klärungsbedarf wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (- 9 AZR 584/09 - und - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740) .

    Bei derartigen Leistungen ist es darum nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. Februar 2011 -  9 AZR 584/09 - Rn. 46 ff. und - 9 AZR 750/09 - Rn. 32 ff., NZA 2011, 740, für eine Benachteiligung von Frauen) mit dem Regelungszweck nicht zu vereinbaren, die Zahlungen ab dem Alter, von dem an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können, einzustellen .

    Angesichts der unterschiedlichen Regelungsziele der tariflichen Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich und der Leistungen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 zugrunde lagen, besteht auch insoweit kein Klärungsbedarf (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 49 und - 9 AZR 750/09 - Rn. 36, aaO) .

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Ausnahmen von den Bestimmungen einer Norm können in bestimmten Fällen deren Kohärenz beeinträchtigen, insbesondere wenn sie wegen ihres Umfangs zu einem Ergebnis führen, das dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel widerspricht (EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 - [Fuchs] Rn. 86) .

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung hat der Gerichtshof der Europäischen Union dieses Erfordernis eines inneren Zusammenhangs von Inhalt und Ziel einer benachteiligenden Regelung in den Vordergrund seiner Rechtmäßigkeitsprüfung gestellt (21. Juli 2011 - C-159/10 - [Fuchs] Rn. 85 ff.; 18. November 2010 - C-250/09 und C-268/09 - [Georgiev] Rn. 55, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 18; 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen] Rn. 53, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 15; ausführlich Wißmann RdA 2011, 181, 182 ff. mwN) .

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Sie durften im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden hat und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 65, 92; ausführlich BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 47 ff.) , dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    (aa) Eine Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das verfolgte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 10. März 2009 - C-169/07 - [Hartlauer] Rn. 55, Slg. 2009, I-1721) .
  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    In seiner jüngeren Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung hat der Gerichtshof der Europäischen Union dieses Erfordernis eines inneren Zusammenhangs von Inhalt und Ziel einer benachteiligenden Regelung in den Vordergrund seiner Rechtmäßigkeitsprüfung gestellt (21. Juli 2011 - C-159/10 - [Fuchs] Rn. 85 ff.; 18. November 2010 - C-250/09 und C-268/09 - [Georgiev] Rn. 55, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 18; 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen] Rn. 53, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 15; ausführlich Wißmann RdA 2011, 181, 182 ff. mwN) .
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11
    Sie durften im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden hat und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 65, 92; ausführlich BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 47 ff.) , dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 854/10

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

    Es handelt sich um eine soziale Leistung (vgl. EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37; BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23).

    Der frühere Arbeitnehmer soll zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 15; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 16; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts diskriminiert § 8 Nr. 1 Buchst. c Alt. 1 TV SozSich die davon betroffenen Arbeitnehmer weder unmittelbar noch mittelbar wegen einer Behinderung (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 7).

    Eine unmittelbare Diskriminierung scheide damit aus (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 8 m. w. N.).

    Mit der Übernahme der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze enthalte § 8 Nr. 1 Buchst. c Alt. 1 TV SozSich ein neutrales Kriterium, so dass eine Diskriminierung ausscheide (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 9 ff. m. w. N.).

    Im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden habe und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen sei, könnten sie an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 12 ff. m. w. N.).

    Das Erfordernis eines inneren Zusammenhangs von Inhalt und Ziel einer benachteiligenden Regelung stehe im Vordergrund der Rechtmäßigkeitsprüfung (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 18 f. m. w. N.).

    Bereits die Überbrückungsbeihilfe stelle eine soziale Sonderleistung dar, die weit über die im Arbeitsleben üblichen Leistungen des Arbeitgebers hinausgehe (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23 m. w. N.).

    Die unterschiedslose Berücksichtigung der unterschiedlichen Altersgrenzen für den Bezug von vorgezogenen Altersrenten bei behinderten und nichtbehinderten Arbeitnehmern ist nicht aus Kohärenzgründen erforderlich (so aber BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 18 ff.).

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Das Verbot mittelbarer Diskriminierung ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes, so dass eine mittelbare Diskriminierung nur vorliegen kann, wenn die benachteiligten und die begünstigten Personen vergleichbar sind (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 10, BAGE 139, 226; 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 33, BAGE 137, 80; ErfK/Schlachter 16. Aufl. § 3 AGG Rn. 9; AR/Kappenhagen 7. Aufl. § 3 AGG Rn. 5 f.; HWK/Rupp 7. Aufl. § 3 AGG Rn. 6 f.) .
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    Anspruch auf eine solche Rente haben - unter bestimmten Voraussetzungen - aber sowohl schwerbehinderte Menschen als auch andere Versichertengruppen (vgl. zu § 8 Ziff. 1 Buchst. c Alt. 1 TV SozSich BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 8, BAGE 139, 226) .

    Insoweit lassen sich die Überlegungen, die den Senat im Fall der rechtlich anders ausgestalteten Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich, bei der es sich der Sache nach um eine Abfindung handelt (Husemann Anm. EuZA 2019, 375, 376) , dazu bewogen haben, auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rentenberechtigung abzustellen (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 11, BAGE 139, 226; vgl. dazu EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 56; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62) , auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

    (c) Eine Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das verfolgte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 10. März 2009 - C-169/07 - [Hartlauer] Rn. 55; BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 19, BAGE 139, 226) .

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    (2) Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2011 (- 6 AZN 815/11 - Rn. 11, BAGE 139, 226) geltend macht, infolge der unterschiedlichen Rentenberechtigung sei die Situation der Klägerin mit der Situation nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer nicht vergleichbar, verhilft dies der Revision nicht zum Erfolg.
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Es handelt sich um eine soziale Leistung (vgl. EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37; BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, BAGE 139, 226) , die der TV SozSich den bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmern als besondere soziale Sicherung gewährt (BAG 5. September 2019 - 6 AZR 455/18 - Rn. 30, BAGE 168, 1; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 19) .

    Der Überbrückungsbedarf soll höchstens bis zum Erwerb einer wirtschaftlichen Absicherung durch den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung befriedigt werden (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 13, BAGE 139, 226) .

    Die Kompensation von Rentennachteilen, die im Einzelfall aufgrund der Erwerbsbiographie eines Arbeitnehmers eintreten oder die sich aus Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente ergeben, liegt außerhalb des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, aaO) .

    Die Tarifvertragsparteien durften im Hinblick auf die Tarifautonomie dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 16, BAGE 139, 226; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Dies setzt zunächst voraus, dass die benachteiligten und begünstigten Personen vergleichbar sind (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 10 mwN, BAGE 139, 226) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Es handelt sich um eine soziale Leistung (vgl. EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37; BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, BAGE 139, 226) , die der TV SozSich den bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmern als besondere soziale Sicherung gewährt (BAG 5. September 2019 - 6 AZR 455/18 - Rn. 30, BAGE 168, 1; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 19) .

    Der Überbrückungsbedarf soll höchstens bis zum Erwerb einer wirtschaftlichen Absicherung durch den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung befriedigt werden (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 13, BAGE 139, 226) .

    Die Kompensation von Rentennachteilen, die im Einzelfall aufgrund der Erwerbsbiographie eines Arbeitnehmers eintreten oder die sich aus Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente ergeben, liegt außerhalb des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, aaO) .

    Die Tarifvertragsparteien durften im Hinblick auf die Tarifautonomie dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 16, BAGE 139, 226; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Die Vergleichbarkeit schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer entfällt nicht durch den früher möglichen Rentenbezug (so noch BAG 6, 10.2010 - 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431).

    Dies habe auch bereits das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 6. Oktober 2011(6 AZN 815/11) in einem vergleichbaren Fall festgestellt.

    Das Urteil weicht entscheidungserheblich von der des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2010 (- 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431 [BAG 06.10.2011 - 6 AZN 815/11] ) und von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12. März 2014 (-23 Sa 1807/13 - Juris) ab.

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 383/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Die Kompensation von Rentennachteilen, die sich ua. aus Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente ergeben, liegt außerhalb des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, BAGE 139, 226) .

    Darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 6, 13, 17, 23, BAGE 139, 226; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 f., BAGE 118, 196) .

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

    Es handelt sich um eine soziale Leistung (vgl. EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37, Slg. 2004, I-8471; BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, BAGE 139, 226) .

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, BAGE 139, 226) .

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14

    Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

  • LAG Niedersachsen, 07.03.2012 - 16 Sa 809/11

    Altersdikriminierung; Altersgrenzenregelung; Aufhebungsvertrag;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13

    Benachteiligung wegen des Alters bei Sozialplanleistungen

  • LAG Hessen, 29.10.2012 - 16 Sa 483/12

    Frühest möglicher Bezug von Altersruhegeld - Tarifliches Übergangsgeld; Frühest

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2016 - 6 Sa 328/15

    Überbrückungsbeihilfe - anderweitige Beschäftigung

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 4 Sa 1192/17

    Voraussetzungen und Funktion des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • LAG Hamm, 04.10.2013 - 15 Sa 414/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unbefristete Rente wegen voller

  • ArbG Stuttgart, 10.11.2016 - 11 Ca 3130/16

    Sozialplan - Pauschalabfindung - Altersdiskriminierung -

  • LAG Hessen, 15.12.2014 - 17 Sa 71/14

    Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

  • ArbG Bonn, 17.03.2021 - 4 BV 36/20
  • ArbG Hamburg, 12.03.2014 - 26 Ca 453/13

    Altersdiskriminierung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht