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   BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84   

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BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84 (https://dejure.org/1985,1084)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 4 AZR 107/84 (https://dejure.org/1985,1084)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 4 AZR 107/84 (https://dejure.org/1985,1084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des KVLG - Landwirtschaftliche Krankenkassen - Übergang der Arbeitsverhältnisse - Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger - Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Dienstordnungs-Angestellte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 92
  • BB 1986, 947
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79

    Übergang von Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung bei Landkrankenkassen -

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Dabei unterlag er in allen Instanzen (vgl. das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 -, AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ).

    Das gilt insbesondere für das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ), mit dem der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger auf Lebenszeit Bezüge eines gewählten Geschäftsführers der Landkrankenkasse für den Kreis D nach der fortgeltenden Dienstordnung dieser Krankenkasse zu zahlen, rechtskräftig abgewiesen worden war.

    Soweit sich diese Verfassungsnorm in ihren Absätzen 2 und 3 mit dem Zwang des Bürgers zu einer bestimmten Arbeit beschäftigt, greift sie vorliegend schon deswegen nicht ein, weil der Kläger zu einer Tätigkeit bei der Beklagten nicht gezwungen wird, wie zutreffend in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht auch schon der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ) ausgeführt hat.

    Das hat mit Recht schon der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ) hervorgehoben.

  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Bei dem Erlaß von Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger besteht kein Mitbestimmungsrecht des Personalrates (in Übereinstimmung mit BAGE 39, 76, 83 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Darin folgt der erkennende Senat mit dem Landesarbeitsgericht der Rechtsauffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts, wonach es sich bei dem Erlaß von Dienstordnungen durch die dazu befugten Sozialversicherungsträger um einen Akt der Rechtssetzung handelt, bei dem es keine Mitbestimmung des Personalrates gibt, weil andernfalls eine Beschränkung des Selbstverwaltungsrechts bzw. der Autonomie der Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherung einträte (vgl. BAG 39, 76, 83 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Demgemäß richten sich die Arbeitsbedingungen der Dienstordnungs-Angestellten nach der jeweiligen Dienstordnung und im übrigen nach ihrem Arbeitsvertrag, wobei aus den Gründen des § 357 Abs. 3 bzw. § 701 Abs. 2 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vertragsvereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, mit weiteren Nachweisen).

    Bereits in seinem zuvor herangezogenen Urteil vom 20. Juni 1984 (4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß hiernach einmal solche vergütungsrechtlichen Ansprüche übernommener Dienstordnungs-Angestellter zu "wahren", d.h. zu erhalten sind, die ihnen im Zeitpunkt des Rechtsüberganges bereits gegen ihren früheren Dienstherrn zugestanden haben.

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Während eine Entscheidung des hierfür in erster Linie zuständigen Bundessozialgerichts dazu noch nicht vorliegt, wird im sozialversicherungsrechtlichen Schrifttum, soweit es die Vorschrift des § 700 Abs. 1 RVO im Hinblick auf die aufgezeigten rechtlichen Bedenken überhaupt noch für anwendbar hält, weitgehend die Auffassung vertreten, ein Verstoß dagegen beeinträchtige das wirksame Zustandekommen der Dienstordnungen nicht (vgl. Dersch/Knoll/Brockhoff/Schieckel/Schroeter/Völcker, RVO -Gesamtkommentar, § 700 Anm. 1 und Lauterbach, Unfallversicherung, § 700 Anm. 1 b mit weiteren Nachweisen), was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats auch für die vergleichbare Vorschrift des § 58 PersVG a.F. zu gelten hat (vgl. BVerwGE 6, 220, 221 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1971 - 4 AZR 266/70 - AP Nr. 7 zu § 38 MTB II sowie Dietz, PersVG , § 58 Rz 13 und Fitting/Heyer/Lorenzen, BPersVG , 3. Aufl., § 58 Anm. 1).
  • BAG, 10.03.1971 - 4 AZR 266/70

    Soldaten - Gemeinschaftsverpflegung der Truppe - Teilnahme an Manöver -

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Während eine Entscheidung des hierfür in erster Linie zuständigen Bundessozialgerichts dazu noch nicht vorliegt, wird im sozialversicherungsrechtlichen Schrifttum, soweit es die Vorschrift des § 700 Abs. 1 RVO im Hinblick auf die aufgezeigten rechtlichen Bedenken überhaupt noch für anwendbar hält, weitgehend die Auffassung vertreten, ein Verstoß dagegen beeinträchtige das wirksame Zustandekommen der Dienstordnungen nicht (vgl. Dersch/Knoll/Brockhoff/Schieckel/Schroeter/Völcker, RVO -Gesamtkommentar, § 700 Anm. 1 und Lauterbach, Unfallversicherung, § 700 Anm. 1 b mit weiteren Nachweisen), was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats auch für die vergleichbare Vorschrift des § 58 PersVG a.F. zu gelten hat (vgl. BVerwGE 6, 220, 221 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1971 - 4 AZR 266/70 - AP Nr. 7 zu § 38 MTB II sowie Dietz, PersVG , § 58 Rz 13 und Fitting/Heyer/Lorenzen, BPersVG , 3. Aufl., § 58 Anm. 1).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Im übrigen versteht sich das Grundrecht der Berufsfreiheit als Garantie selbstverantwortlicher Existenzgestaltung, individualer Persönlichkeitsbildung und sozialer Statusbestimmung des Einzelnen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 30, 292, 334 und 54, 301, 313 sowie Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Art. 12 Rz 9).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Dazu gehören trotz ihres öffentlichrechtlichen Charakters nicht einmal die beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche, für die daher auch Art. 33 Abs. 5 GG eine verfassungsrechtliche Sonderregelung trifft (vgl. BVerfGE 3, 58, 153; 3, 288, 342 sowie 16, 94, 114 ff. und Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Art. 14 Rz 222).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Dazu gehören trotz ihres öffentlichrechtlichen Charakters nicht einmal die beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche, für die daher auch Art. 33 Abs. 5 GG eine verfassungsrechtliche Sonderregelung trifft (vgl. BVerfGE 3, 58, 153; 3, 288, 342 sowie 16, 94, 114 ff. und Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Art. 14 Rz 222).
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Im übrigen übersieht der Kläger, daß Art. 14 GG nicht das Vermögen des einzelnen Bürgers und seine jeweiligen individuellen Ansprüche unter Verfassungsschutz stellt, sondern nur "das durch die verfassungsmäßigen Gesetze ausgeformte Eigentum", d.h. die in dieser Weise geprägte Rechtsposition des Bürgers (vgl. BVerfGE 20, 351, 356; 24, 367, 369 und 37, 132, 141 sowie Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Art. 14 Rz 150).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84
    Im übrigen versteht sich das Grundrecht der Berufsfreiheit als Garantie selbstverantwortlicher Existenzgestaltung, individualer Persönlichkeitsbildung und sozialer Statusbestimmung des Einzelnen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 30, 292, 334 und 54, 301, 313 sowie Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Art. 12 Rz 9).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Die dienstordnungsmäßigen Angestellten der Sozialversicherungsträger sind trotz der weitgehend öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung ihrer Anstellungsverhältnisse weder Beamte, noch haben sie einen öffentlich-rechtlichen Status (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 - BAGE 50, 92; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - BAGE 99, 348; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 -AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 77).

    Demgemäß richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen einem Dienstordnungsangestellten oder Versorgungsempfänger und der Krankenkasse nach der jeweiligen Dienstordnung und im Übrigen nach dem Anstellungsvertrag, wonach aufgrund der Regelung in § 357 Abs. 3 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (BAG 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 - BAGE 31, 381; 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 - BAGE 47, 1; 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 - BAGE 50, 92; 1. August 2007 - 10 AZR 493/06 -PersV 2008, 36).

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Lediglich der auf Gesetz oder sonstigem Hoheitsakt beruhende Übergang, insbesondere in den Fällen der sog. Gesamtrechtsnachfolge, fällt nicht unter § 613 a BGB (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG, zu I 3 der Gründe; BAGE 50, 92 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 193/85

    Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - Personalrat - Dienstordnung -

    Da Dienstordnungs-Angestellte trotz der weitgehend öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung ihrer Anstellungs verhältnisse weder Beamte sind noch sonst einen öffent-' lieh-rechtliehen Status haben, sondern zu ihrer Anstellungskörperschaft in einem privatrechtliehen Dienstverhältnis stehen (vgl. statt aller: BAGE 31, 381, 383 ff.; 39, 76 = AP Nr. 49 und 53 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte; BAG Urteil vom 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), ist ihre Entlassung ebenso wie eine Kündigung eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, ein privatrechtliches Dienstverhältnis für die Zukunft zu beenden.

    Das geschieht dadurch, daß sie die Rechtsstellung ihrer Angestellten durch die Dienstordnung derjenigen der Beamten weitgehend angleichen (BSGE 39, 159, 161 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 26. Mai 1966 - 2 AZR 339/65 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 6. November 1985 -4 AZR 107/84 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89

    Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß

    Die gegen dieses Urteil vom Kläger eingelegte Revision wurde mit Urteil vom 6. November 1985 (- 4 AZR 107/84 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) zurückgewiesen.

    Das steht bereits durch das Urteil des Senats vom 6. November 1985 (BAGE 50, 92 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) rechtskräftig fest.

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

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  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und

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  • LAG Hamm, 24.07.2003 - 17 Sa 684/03

    Geltendmachung von krankenversicherungsrechtlichen Kostendämpfungspauschalen

    Alle DO-Angestellten der Sozialversicherungsträger sind jedoch trotz der weitgehend öffentlich-rechtlich ausgestalteten Regelung ihrer Anstellungsverhältnisse Arbeitnehmer und keine Beamten, da nämlich auch alle DO-Angestellten - wie sonstige Arbeitnehmer - auf Grund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages beschäftigt werden und da der privatrechtliche Arbeitsvertrag das entscheidende rechtliche Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rechtsstatus der Beamten ist (BAG, Urteil vom 06.11.1985 -4 AZR 107/84-AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • VG Düsseldorf, 20.07.2018 - 35 K 3428/18

    Disziplinarrechts (Antrag auf gerichtliche Fristsetzung nach § 62 LDG NRW)

    vgl. BAG, Urteil vom 6. November 1985 - 4 AZR 107/84 -, juris, Rdn. 14; LArbG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2003 - 17 Sa 684/03 -, juris, Rdn. 528.
  • LAG Hamburg, 25.08.1999 - 8 Sa 30/99
    Obwohl der Dienstordnungs-Angestellte zu seiner Anstellungskörperschaft in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis steht (BAG vom 6. November 1985, AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) und obwohl die Entlassung gewisse Merkmale einer ordentlichen Kündigung aufweist, kann die Entlassung einer Kündigung nicht gleichgesetzt werden (KR-Etzel, 5. Aufl., Rzn. 91 und 210 zu § 1 KSchG , m. w. Nachw.).
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