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   BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89   

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BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89 (https://dejure.org/1989,4145)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 4 AZR 457/89 (https://dejure.org/1989,4145)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 (https://dejure.org/1989,4145)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Zum Kriterium der rechtlich selbständigen Bewertbarkeit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß auch bei äußerer Gleichheit oder Ähnlichkreit des Arbeitsablaufs tariflich verschieden zu bewertende Aufgaben nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen ( BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Allerdings beachtet das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung des Arbeitsvorgangs, der sich auf die gutachterliche Tätigkeit des Klägers bei der Verkehrswertfeststellung bezieht, nicht hinreichend, daß bei äußerer Gleichheit oder Ähnlichkeit des Arbeitsablaufs tariflich verschieden zu bewertende Aufgaben nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu H 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Hinsichtlich der Subsumtion im übrigen verweist der Senat auf die Interpretation der tariflichen Rechtsbegriffe insbesondere im Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - ( BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975), auf das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 in Verbindung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1986 - 5 Sa 173/85 - und dem Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 AZN 435/86 -) sowie das Urteil des Senats vom 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt, daß viel dafür spricht, daß die gesamte Tätigkeit eines Bausachverständigen als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen sei, wobei als Ergebnis die sach- und fachgerechte Durchführung aller ihm in seiner Eigenschaft als Bausachverständiger für mehrere Finanzamtsbezirke obliegenden Ermittlungen, Bewertungen und Beratungsaufgaben mit bautechnischem Bezug anzusehen wäre.

    Hinsichtlich der Subsumtion im übrigen verweist der Senat auf die Interpretation der tariflichen Rechtsbegriffe insbesondere im Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - ( BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975), auf das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 in Verbindung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1986 - 5 Sa 173/85 - und dem Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 AZN 435/86 -) sowie das Urteil des Senats vom 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Diese Grundsätze hat das Landesarbeitsgericht bei der Bildung der Arbeitsvorgänge, die stets in vollem Umfange der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), nicht hinreichend beachtet.
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Dies sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 - AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Dies sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 - AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Entgegen den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts hat sich an der Interpretation des tariflichen Rechtsbegriffs des Arbeitsvorgangs durch die Senatsrechtsprechung - auch durch das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - ( BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) - nichts geändert.
  • BAG, 07.09.1988 - 4 AZR 159/88

    Eingruppierung von Bausachverständigen nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Hinsichtlich der Subsumtion im übrigen verweist der Senat auf die Interpretation der tariflichen Rechtsbegriffe insbesondere im Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - ( BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975), auf das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 in Verbindung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1986 - 5 Sa 173/85 - und dem Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 AZN 435/86 -) sowie das Urteil des Senats vom 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZN 435/86
    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Hinsichtlich der Subsumtion im übrigen verweist der Senat auf die Interpretation der tariflichen Rechtsbegriffe insbesondere im Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - ( BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975), auf das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 in Verbindung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1986 - 5 Sa 173/85 - und dem Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 AZN 435/86 -) sowie das Urteil des Senats vom 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89
    Diese Grundsätze hat das Landesarbeitsgericht bei der Bildung der Arbeitsvorgänge, die stets in vollem Umfange der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), nicht hinreichend beachtet.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben eines Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden ( BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16 ; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17 ; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -).

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19 ; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -).

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ausreichend Tatsachen vorgetragen worden wären, die den Schluß auf eine unterschiedliche tarifliche Bewertung der Arbeitseinheiten zuließen (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -).

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -).

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