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   BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16   

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BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16 (https://dejure.org/2017,46772)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2017 - 5 AZR 864/16 (https://dejure.org/2017,46772)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 (https://dejure.org/2017,46772)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfüllung - und die tatsächliche Leistungsbewirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - und die Anwesenheitsprämie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den Mindestlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 525
  • BB 2018, 1085
  • BB 2018, 882
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 16 mwN) .

    Die Prämie soll damit einen finanziellen Anreiz geben, auch bei (geringfügigen) gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu arbeiten und sich nicht krankschreiben zu lassen (vgl. zur Mindestlohnwirksamkeit einer Anwesenheitsprämie bereits BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 622/16 - Rn. 20 sowie zuletzt 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 18) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Die Prämie soll damit einen finanziellen Anreiz geben, auch bei (geringfügigen) gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu arbeiten und sich nicht krankschreiben zu lassen (vgl. zur Mindestlohnwirksamkeit einer Anwesenheitsprämie bereits BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 622/16 - Rn. 20 sowie zuletzt 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 18) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2016 - 5 Sa 298/15

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. November 2016 - 5 Sa 298/15 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13

    Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    a) Gemäß § 362 Abs. 1 BGB tritt nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein (BGH 21. November 2013 - IX ZR 52/13 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Der Begriff der "Normalleistung" hat keinen Eingang in das Mindestlohngesetz gefunden (vgl. bereits BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 21, BAGE 157, 356) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Es handelt sich deshalb um eine sog. typische Willenserklärung, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .
  • BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 28/85

    Erlöschen der Kaufpreisschuld bei Beschaffung der Zahlungsmittel im akzeptanten

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    einer bestimmten Leistungspflicht (BGH 26. Februar 1986 - VIII ZR 28/85 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 97, 197) , zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (BGH 17. Juli 2007 - X ZR 31/06 - zu II 2 a der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 Rn. 9 mwN) .
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    Eine nachträgliche Tilgungsbestimmung ist unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent vorbehalten war (BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46) .
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 31/06

    Rechte des Hauptunternehmers bei unmittelbarer Erbringung von Leistungen des

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16
    einer bestimmten Leistungspflicht (BGH 26. Februar 1986 - VIII ZR 28/85 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 97, 197) , zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (BGH 17. Juli 2007 - X ZR 31/06 - zu II 2 a der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Gemäß § 362 Abs. 1 BGB tritt nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 21. November 2013 - IX ZR 52/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .

    einer bestimmten Leistungspflicht, zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen (im engeren Sinne) aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 17. Juli 2007 - X ZR 31/06 - zu II 2 a der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 BGB Rn. 9, jeweils mwN) .

    geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26 mwN; zum Streitstand zwischen "Entgelttheorie" und "Normalleistungstheorie" im Schrifttum sh. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 106 ff.; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 22 f., jeweils mwN) .

    Denn eine nachträgliche Tilgungsbestimmung ist unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent vorbehalten war (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 18; BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46) .

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    der Entgeltzahlung eingetreten (dazu BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26; 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26; 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2020 - 5 Sa 650/19

    Rechtscharakter der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) Auslegung der

    Vielmehr wird dort ausdrücklich festgehalten, dass nur im Synallagma stehenden Geldleistungen des Arbeitgebers geeignet seien, den Anspruch auf Mindestlohn zu erfüllen (BAG v. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, juris vgl. auch BAG v. 06.12.2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26, juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2020 - 5 Sa 630/19

    Mittelbare Mitgliedschaft in Systemgastronomie Begriff der Systemgastronomie

    Vielmehr wird dort ausdrücklich festgehalten, dass nur im Synallagma stehenden Geldleistungen des Arbeitgebers geeignet seien, den Anspruch auf Mindestlohn zu erfüllen (BAG v. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, juris; vgl. auch BAG v. 06.12.2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26, juris).
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