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   BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94   

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https://dejure.org/1996,32478
BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94 (https://dejure.org/1996,32478)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 10 AZR 204/94 (https://dejure.org/1996,32478)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 10 AZR 204/94 (https://dejure.org/1996,32478)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993 (10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT) ausgesprochen hat, handelt es sich bei der Wechselschicht- und Schichtzulage um eine Erschwerniszulage, die diejenige Erschwernis honoriert, die einmal aus der Arbeit in Wechselschicht überhaupt resultiert und zum anderen daraus folgt, daß in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Zahl von Nachtarbeitsstunden angefallen ist.
  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Der Senat hat daher in seinen Entscheidungen vom 13. Oktober 1993 (10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT ), vom 18. Mai 1994 (10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT) und vom 18. Oktober 1995 (10 AZR 853/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, die Berechnung eines Durchschnitts bedinge, daß mindestens zwei Zeiträume von fünf bzw. sieben Wochen, mithin 10 bzw. 14 Wochen, in die Berechnung einzubeziehen sind.
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Der Senat hat daher in seinen Entscheidungen vom 13. Oktober 1993 (10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT ), vom 18. Mai 1994 (10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT) und vom 18. Oktober 1995 (10 AZR 853/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, die Berechnung eines Durchschnitts bedinge, daß mindestens zwei Zeiträume von fünf bzw. sieben Wochen, mithin 10 bzw. 14 Wochen, in die Berechnung einzubeziehen sind.
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Gemeint ist damit nicht die für den jeweiligen Angestellten dienstplanmäßig im voraus festgelegte Nachtschicht, sondern die für den Betrieb oder Betriebsteil dienstplanmäßig vorgesehene Nachtschicht, so daß nur Nachtschichtstunden unberücksichtigt bleiben, die etwa in der Spätschicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - AP Nr. 5 zu § 33 a BAT) oder in außergewöhnlichen Fällen aufgrund einer ad hoc angeordneten Nachtschicht geleistet werden.
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 853/94

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Der Senat hat daher in seinen Entscheidungen vom 13. Oktober 1993 (10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT ), vom 18. Mai 1994 (10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT) und vom 18. Oktober 1995 (10 AZR 853/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgesprochen, die Berechnung eines Durchschnitts bedinge, daß mindestens zwei Zeiträume von fünf bzw. sieben Wochen, mithin 10 bzw. 14 Wochen, in die Berechnung einzubeziehen sind.
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 07.02.1996 ­ 10 AZR 204/94 ­ an (zu III 1 der Entscheidungsgründe), wonach gerade durch die modifizierte Neuregelung in § 4 Abs. 4 EFZG, durch die frühere Regelung in § 2 Abs. 3 LFG nicht übernommen worden ist (vgl. demgegenüber noch § 4 III des Entwurfes zum EFZG vom 24.06.1993 Bundestagsdrucksache 12/5263) der gesetzgeberische Wille belegt wird, den Tarifvertragsparteien auch im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgelts im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG Rechtssetzungsmacht zu gewähren.
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