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   BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10   

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https://dejure.org/2012,288
BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 (https://dejure.org/2012,288)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 (https://dejure.org/2012,288)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 (https://dejure.org/2012,288)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

  • openjur.de

    Betriebsrat; Überwachungsrecht; betriebliches Eingliederungsmanagement; Datenschutz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 84 Abs 2 SGB 9, § 28 Abs 6 Nr 3 BDSG 1990, § 3 Abs 9 BDSG 1990
    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Überwachungsrechts des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG weder von einer zu besorgenden Rechtsverletzung des Arbeitgebers beim Normvollzug noch vom Vorliegen von Mitbestimmungsrechten; Erforderlichkeit der Mitteilung der Namen für die Durchführung ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrates

  • hensche.de

    Betriebsrat, Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM

  • Betriebs-Berater

    Datenschutz - Überwachungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • rewis.io

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Überwachungsrecht des Betriebsrats bezüglich des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - Datenschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement: Übermittlung der Namen von Arbeitnehmern an den Betriebsrat ist für dessen Überwachungsaufgabe erforderlich und zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Was darf der Betriebsrat mit meinen Daten machen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement und das Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können gegenüber Betriebsrat zur Information über für ein BEM in Betracht kommende Arbeitnehmer verpflichtet sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Datenschutz - Überwachungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überwachungsrecht des Betriebsrats bei bEM

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsrat, Überwachungsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    BEM: Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Wiedereingliederung: Betriebsrat muss Wiedereingliederung besser überwachen dürfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachungsrecht des Betriebsrats bei betrieblicher Eingliederung zulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Die Rolle des Betriebsrats

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt - Namentlicher Benennung der Betroffenen stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen

Besprechungen u.ä. (6)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nach Krankheit zurück in den Job - Was der Betriebsrat wissen darf

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Uneingeschränktes Überwachungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechte des Betriebsrats beim BEM gehen dem Datenschutz vor

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungsrecht des Betriebsrates beim BEM - Anspruch des Betriebsrates auf Übermittlung der Namen der Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen -

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Überwachungsrecht des Betriebsrats vereinbar mit Datenschutzrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 350
  • NZA 2012, 11
  • NZA 2012, 744
  • BB 2012, 1600
  • BB 2012, 2310
  • BB 2012, 443
  • DB 2012, 1517
  • DB 2012, 24
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Für die Überwachung, ob der Arbeitgeber das Verfahren entsprechend seiner gesetzlichen Initiativlast auch einleitet, ist die bloße Kenntnis der Anzahl der für ein bEM in Frage kommenden Arbeitnehmer unzureichend (vgl. BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 43, BVerwGE 137, 148) .

    Die nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erforderliche Zustimmung der betroffenen Person bezieht sich nur auf den Klärungsprozess, nicht aber auf die vorhergehende Phase, die mit dem Zugang des Angebots über die Durchführung des bEM beim Arbeitnehmer endet (vgl. BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 38 f., BVerwGE 137, 148) .

    Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit letztlich der Vermeidung der Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter Menschen (vgl. BT-Drucks. 15/1783 S. 16; BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 40, BAGE 123, 234; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 62, BVerwGE 137, 148) .

    Dieses Verfahren dient der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes und damit ihrer wirtschaftlichen Existenz (BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 42, BVerwGE 137, 148) .

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92) .

    Jedoch ist er bei umfangreichen und komplexen Angaben allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29, BAGE 128, 92) .

    Nach der Senatsrechtsprechung unterscheiden sich der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, 30, BAGE 128, 92) .

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Sie dürfen aber weder neue Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten einführen noch zusätzliche Bedingungen stellen, die die Tragweite der in der Richtlinie vorgesehenen Grundsätze verändern würden (vgl. zu Art. 7 RL 95/46/EG: EuGH 24. November 2011 - C-468/10 - [Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito] Rn. 28 - 32, Eza EG-Vertrag 1999 Richtlinie 95/46 Nr. 1) .

    Insoweit stellt die RL 95/46/EG zugleich eine Konkretisierung der in den Art. 7 und Art. 8 GRC verbürgten Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person dar (EuGH 24. November 2011 - C-468/10 - [Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito] Rn. 41 f., 44 f., aaO) .

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Zum anderen eröffnen viele der in der RL 95/46/EG verhältnismäßig allgemein gehaltenen Bestimmungen den Mitgliedstaaten einen Handlungsspielraum bei der Umsetzung in nationales Recht oder eine Auswahl zwischen den in der Richtlinie festgelegten Optionen (EuGH 6. November 2003 - C-101/01 - [Lindqvist] Rn. 82 f., Slg. 2003, I-12971) .

    Dieses Zusammenspiel zwischen den zwingenden Richtlinienvorgaben und dem nationalen Recht überlässt den nationalen Gerichten den erforderlichen Spielraum, um bei der hier in Rede stehenden einzelfallbezogenen Anwendung der die RL 95/46/EG umsetzenden nationalen Regelung einen angemessenen Ausgleich zwischen den mit der Richtlinie verfolgten Zwecken herzustellen (EuGH 6. November 2003 - C-101/01 - [Lindqvist] Rn. 85, aaO) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Die Pflicht zur Durchführung des bEM ist nicht auf Beschäftigte mit einer Behinderung beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer mit einer krankheitsbedingten Fehlzeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahreszeitraums (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .

    Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit letztlich der Vermeidung der Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter Menschen (vgl. BT-Drucks. 15/1783 S. 16; BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 40, BAGE 123, 234; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 62, BVerwGE 137, 148) .

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    e) Eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung der RL 95/46/EG an den Gerichtshof der Europäischen Union bedarf es nicht (vgl. zur Vorlagepflicht der nationalen Gerichte BVerfG 2. Senat 2. Kammer 21. November 2011 - 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09 - Rn. 23 ff., NJW 2012, 598; 1. Senat 2. Kammer 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 11 f., NZA 2012, 202) .
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    e) Eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung der RL 95/46/EG an den Gerichtshof der Europäischen Union bedarf es nicht (vgl. zur Vorlagepflicht der nationalen Gerichte BVerfG 2. Senat 2. Kammer 21. November 2011 - 2 BvR 516/09, 2 BvR 535/09 - Rn. 23 ff., NJW 2012, 598; 1. Senat 2. Kammer 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 11 f., NZA 2012, 202) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Vielmehr ist er selbst Teil dieser Stelle (zu § 3 BDSG aF: BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a bb [3] [a] der Gründe, BAGE 106, 188) und hat die betrieblichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 27, BAGE 131, 316) , zu denen insbesondere die Wahrung des Datengeheimnisses (§ 5 Satz 1 BDSG) gehört.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Vielmehr ist er selbst Teil dieser Stelle (zu § 3 BDSG aF: BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a bb [3] [a] der Gründe, BAGE 106, 188) und hat die betrieblichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 27, BAGE 131, 316) , zu denen insbesondere die Wahrung des Datengeheimnisses (§ 5 Satz 1 BDSG) gehört.
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, sich gegenüber dem Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Grundrechte von Arbeitnehmern zu berufen (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 82, 36) .
  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

  • ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10

    Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Die Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zum betrieblichen Eingliederungsmanagement bezieht sich auf das Verfahren über die "Klärung von Möglichkeiten", eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 21, BAGE 140, 350) .

    Dabei kann der Arbeitgeber den Klärungsprozess nicht ohne Wahrung der sich aus der gesetzlichen Regelung ergebenden Anforderungen durchführen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 19, BAGE 140, 350) .

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Sensitive Daten iSv. § 3 Abs. 9 BDSG, die von § 28 Abs. 6 BDSG erfasst wären (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 26 ff., BAGE 140, 350) , sind ersichtlich hier nicht betroffen.
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    (2) Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des bEM zu ergreifen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .

    Zu diesen Zielen rechnet die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 19, BAGE 140, 350; dass das Gesetz hier vom "Arbeitsplatz" spricht, dürfte auf einem Redaktionsversehen beruhen, vgl. Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 84 Rn. 28) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen einer Auskunftspflicht sowie eines damit korrespondierenden Auskunftsanspruchs vorliegen (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 22; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350).

    Die Erfüllung der dem Betriebsrat von Gesetzes wegen zugewiesenen Aufgaben ist nicht von einer vorherigen Einwilligung der Arbeitnehmer abhängig und steht nach der betriebsverfassungsrechtlichen Konzeption nicht zu deren Disposition (vgl. auch BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 17, BAGE 140, 350) .

    (2) Soweit § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG bei der Verarbeitung sensitiver Daten - ebenso wie § 28 Abs. 6 BDSG aF (dazu BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 40 ff., BAGE 140, 350) - darüber hinaus verlangt, dass kein Grund zu der Annahme des Überwiegens typischer schutzwürdiger Interessen von Betroffenen gegenüber den Interessen an der Verarbeitung bestehen darf (BT-Drs. 18/11325 S. 98) , ist diesem Erfordernis im Zusammenhang mit der Erfüllung einer sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgabe des Betriebsrats durch die von § 26 Abs. 3 Satz 3 BDSG angeordnete entsprechende Anwendung von § 22 Abs. 2 BDSG Rechnung getragen.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Die Anwendung der RL 95/46/EG ist nicht davon abhängig, ob in dem zu entscheidenden Sachverhalt ein hinreichender Zusammenhang mit der Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten oder tatsächlich ein Zusammenhang mit dem freien Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten besteht (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 31, BAGE 140, 350) .
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    (cc) Der Bindung der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit iSv. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG an die Ausübung oder Erfüllung gesetzlicher Rechte oder Pflichten des Betriebsrats steht nicht entgegen, dass weder in der DS-GVO noch im BDSG eine - vormals in § 5 BDSG aF ausdrücklich erwähnte und auch für den Betriebsrat geltende (vgl. hierzu BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350)  - Verpflichtung auf das Datengeheimnis explizit geregelt ist.

    Das gilt unabhängig davon, ob er iSv. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Teil der verantwortlichen Stelle (so zB Bonanni/Niklas ArbRB 2018, 371; Pötters in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 88 Rn. 38; Gola in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 4 Rn. 56; zur Datenschutzrechtslage nach dem BDSG aF vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) oder gar Verantwortlicher (so zB Kurzböck/Weinbeck BB 2018, 1652, 1655; Kleinebrink DB 2018, 2566; Wybitul NZA 2017, 413 f.) ist.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Seine Realisierung gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die das Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 38, BAGE 140, 350) .

    Es gewährleistet, dass die Klärung des Gesundheitszustands aus Sicht des Betroffenen ausschließlich freiwillig erfolgt, und er sich dem Suchprozess ohne Angabe von Gründen zu jeder Zeit wieder entziehen kann (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 22, BAGE 140, 350) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    (1) § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX weist dem Arbeitgeber die Initiativlast zur Durchführung des bEM zu (st. Rspr. vgl. nur BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31 , BAGE 150, 117; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM,

    Der Arbeitgeber muss die Initiative zur Durchführung des bEM ergreifen (BAG 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Die Pflicht zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist nicht auf Beschäftigte mit einer Behinderung beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer und Beamte mit einer krankheitsbedingten Fehlzeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahreszeitraums (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2010 a.a.O. Rn. 14; BAG, Urteile vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - BAGE 123, 234 Rn. 35, vom 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - BAGE 135, 361 Rn. 27 und vom 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1979 Rn. 19 sowie Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - NZA 2012, 744 Rn. 9).

    Ebenso wenig wird dadurch dem Erfolg des betrieblichen Eingliederungsmanagements geschadet, wenn sich der Beschäftigte zu dessen Durchführung entschließt (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2010 a.a.O. Rn. 39 f.; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 19 ff.).

    Dadurch erlangt der Personalrat keine hinreichende Gewissheit darüber, dass alle betroffenen Beschäftigten über das gesetzliche Angebot des betrieblichen Eingliederungsmanagements tatsächlich informiert wurden (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2010 a.a.O. Rn. 43; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 12).

    Zusätzliche Gewissheit kann sich der Personalrat dadurch verschaffen, dass er stichprobenartig bei einzelnen Beschäftigten nachfragt, ob ihnen das Unterrichtungsschreiben des Dienststellenleiters tatsächlich zugegangen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O.).

    Ohne die Beschaffung der maßgeblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten ist die Dienststelle nicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung in der Lage, den betroffenen Beschäftigten zu deren Schutz vor Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungslosigkeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - NZA 2012, 744 Rn. 38 f.).

    Für die Datenübermittlung zwischen Dienststelle und Personalrat ist § 65 NWPersVG die bereichsspezifische Regelung, die gemäß § 2 Abs. 3 DSG NRW vorgeht (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 1.94 - Buchholz 250 § 79 BPersVG Nr. 4 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 S. 5 und vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 P 5.09 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 4 Rn. 25; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 10 Rn. 44 und § 68 Rn. 44; Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand Dezember 2007, § 68 Rn. 61; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 68 Rn. 71; Cecior u.a., a.a.O. § 65 Rn. 25; Stähler/Pohler, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 2003, § 29 Rn. 12; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).

    Personalratsmitglieder sind daher bei Verletzung der Schweigepflicht einem ähnlich scharfen Sanktionsregime ausgesetzt wie der Dienststellenleiter und nachgeordnete Mitarbeiter, die wegen amtlicher Befassung mit Personalangelegenheiten unvermeidlich Zugang zu personenbezogenen Daten der Beschäftigten erhalten, und sie sind auch nicht weniger vertrauenswürdig (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2002 a.a.O. S. 6 und vom 16. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - NZA 2012, 744 Rn. 46).

    Dieser Verpflichtung wird in § 65 Abs. 4 Satz 2 NWPersVG noch dadurch Nachdruck verliehen, dass der Personalrat die zur Wahrung des Datenschutzes getroffenen Maßnahmen der Dienststelle mitzuteilen hat (vgl. LTDrucks 11/5258 S. 38; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 43).

    Dies gilt namentlich im Vergleich zu Angaben über Art und Dauer der Erkrankung (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 41).

    Die Bedeutung der Namensliste für das Persönlichkeitsrecht der dort bezeichneten Beschäftigten wird dadurch weiter relativiert, dass der auf Krankheit beruhende Arbeitsausfall wegen der dadurch ausgelösten Notwendigkeit einer Vertretung regelmäßig in der Dienststelle bekannt ist (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 45).

    cc) Das Überwachungsrecht gemäß § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX, welches eine spezielle Ausformung der bereits in § 64 Nr. 2 NWPersVG enthaltenen Überwachungsaufgabe für den Bereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements darstellt (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 9), rechtfertigt es, dem Personalrat die Namensliste und Kopie der Anschreiben zu überlassen.

    Die korrekte Belehrung eines jeden Betroffenen ist wesentliche Voraussetzung dafür, das das Angebot des betrieblichen Eingliederungsmanagements vom Beschäftigten positiv aufgegriffen wird und die vom Gesetzgeber intendierte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess gelingen kann (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2010 a.a.O. Rn. 42, 51 und 62; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 21, 41 und 46).

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  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 TaBV 63/11

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  • LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17

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  • KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Durchführung des betrieblichen

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - Verzeichnis der schwerbehinderten und

  • LAG Hamburg, 20.11.2019 - 2 Sa 30/18

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit - negative Zukunftsprognose - bEM

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 21/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • LAG Hessen, 24.11.2015 - 16 TaBV 106/15

    Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 55/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2500/16

    Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 2/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 74/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • ArbG Ulm, 22.03.2016 - 5 Ca 324/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - fehlerhaftes BEM - abgestufte Darlegungs- und

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 56/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 3/17

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG München, 15.12.2015 - 9 TaBV 60/15

    Auskunft über bereits abgeschlossene Zielvereinbarungen

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 76/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 25/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2015 - 8 BV 674/14

    Auskunftsanspruch Betriebsrat zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen -

  • LAG Köln, 12.08.2016 - 4 TaBV 3/16

    Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 17/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 57/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 TaBV 16/15

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 7/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Köln, 18.02.2016 - 8 TaBV 48/15

    Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen

  • KAGH, 28.11.2014 - M 6/14

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in

  • LAG Hessen, 05.02.2018 - 16 TaBV 91/17

    Für die Ausübung seines Kontrollrechts nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG benötigt

  • LAG Thüringen, 17.04.2012 - 1 Sa 253/11

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag im

  • LAG Thüringen, 11.08.2015 - 1 Sa 36/15

    Beweislast bei Fortsetzungserkrankung

  • ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
  • ArbG Köln, 24.06.2021 - 10 Ca 7069/20
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2019 - AS 9/19

    Vereinbarung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

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