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   BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11   

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https://dejure.org/2012,3287
BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11 (https://dejure.org/2012,3287)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 8 AZA 20/11 (https://dejure.org/2012,3287)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 (https://dejure.org/2012,3287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 Abs 3 ArbGG, § 42 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO
    Ablehnungsgesuch - Selbstentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen unter Beteiligung der abgelehnten Richter im Falle von offensichtlich unzulässigen und rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen

  • rewis.io

    Ablehnungsgesuch - Selbstentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 49 Abs. 3; ZPO § 42; ZPO § 45
    Entscheidung über Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung bei offensichtlich unzulässigen und rechtsmissbräuchlichen Gessuchen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Über rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche können die abgelehnten Arbeitsrichter mitentscheiden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Befangenheitsanträge darf das Ausgangsgericht selbst abschmettern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 336
  • NJW 2012, 1531
  • MDR 2012, 656
  • NZA 2012, 526
  • AnwBl 2012, 164
  • JR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11
    Eine möglicherweise gegebene frühere Tätigkeit der abgelehnten Richter in einem anderen Verfahren, das der Kläger angestrengt hat, ist jedoch für sich allein genommen kein Ablehnungsgrund, schon gar nicht die Art und Weise mit der Entscheidungen in vorausgegangenen Verfahren gegenüber dem Kläger - oder der Gegenpartei - begründet worden sein mögen (vgl. BGH 14. November 1991 - I ZB 15/91 - NJW 1992, 983 mwN) .
  • LAG Hamm, 26.05.2011 - 8 Sa 2293/10

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11
    Der Kläger beabsichtigt, gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2011 (- 8 Sa 2293/10 -) eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13

    Pflegegeld in der Sozialhilfe; Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe

    Das Verbot der Selbstentscheidung (§§ 60 Abs. 1 SGG, 45 I ZPO) gilt insoweit nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 7.2.2012 - 8 AZA 20/11).

    Eine Ausnahme von dem in § 45 ZPO verankerten Verbot der Selbstentscheidung gilt für rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, welche offensichtlich und ausschließlich zur Prozessverschleppung oder zur Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gestellt werden (BeckOK ZPO § 45, Rn 7 Autor: Vossler Beck'scher Online-Kommentar ZPO Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 01.03.2015, BGH NJW-RR 2005, 1226; OLG Karlsruhe MDR 2014, 242, OLG Köln JMBl NW 2009, 89; BAG NJW 2012, 1531; Musielak/Heinrich ZPO § 45 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO § 45 Rn 4; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 2013, 3686 f.).

  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für

    Die zitierte Entscheidung des BAG (Beschluss vom 07.02.2012, 8 AZA 20/11, veröffentlicht u.a.: NZA 2012, 526, hier zitiert nach juris) betrifft einen Fall, in dem das Ablehnungsgesuch schon deshalb rechtsmissbräuchlich war, weil alle Berufsrichter eines Senats des BAG abgelehnt worden sind und der einzige zum Ablehnungsgrund formulierte Begründungssatz schon sprachlich nicht verständlich war.
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