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   BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18   

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https://dejure.org/2019,1729
BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 (https://dejure.org/2019,1729)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 (https://dejure.org/2019,1729)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 (https://dejure.org/2019,1729)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages wegen Missachtung des Gebots fairen Verhandelns

  • bag-urteil.com

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • Betriebs-Berater

    Kein Widerruf der Einwilligung eines Aufhebungsvertrags

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerruflichkeit von arbeitsvertraglichen Aufhebungsverträgen / Gebot des fairen Verhandelns

  • Wolters Kluwer

    Kein Widerruf bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen; Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei Missachtung des Gebots fairen Verhandelns

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aufhebungsvertrag - Widerruf

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebungsvertrag - Widerruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebot fairen Verhandelns missachtet: Aufhebungsvertrag unwirksam!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Widerruflichkeit von arbeitsvertraglichen Aufhebungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (53)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Können arbeitsvertragliche Aufhebungsverträge, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, widerrufen werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags - und das Gebot fairen Verhandelns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Aufhebungsvertrag in Privatwohnung: Kein Verbraucherwiderruf, aber faire Verhandlung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen wegen Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag - Widerruf - Gebot fairen Verhandelns

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen, auch wenn in Privatwohnung geschlossen

  • esche.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag im Wohnzimmer: Kein Recht auf Widerruf, aber auf faire Verhandlung!

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen aber etwaige Unwirksamkeit bei Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags wegen unfairen Verhandelns

  • weka.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag: Kein Widerruf möglich!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein verbraucherrechtlicher Widerruf beim Aufhebungsvertrag

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag im Wohnzimmer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag unwirksam bei Verletzung des Gebotes fairen Verhandelns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fairness gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterzeichneter Aufhebungsvertrag unwirksam

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gebot fairen Verhandelns

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Aufhebungsvertrag bei unfairen Verhandlungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Wohnzimmer des Arbeitnehmers

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Aufhebung von Arbeitsverträgen wegen unfairen Verhandelns unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einvernehmliche Aufhebung von Arbeitsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag leichter rückgängig machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn Mitarbeiter unter Druck gesetzt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsverträge: Gebot des fairen Verhandelns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Aufhebungsvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Widerruf von Aufhebungsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebot des fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn Arbeitgeber das Gebot des fairen Verhandelns verletzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsverträge können wegen unfairen Verhandelns unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Widerrufsmöglichkeit beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht für Handelsvertreter und Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen nach § 312 BGB - Gebot fairen Verhandelns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag kann wegen unfairen Verhandelns unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag im Wohnzimmer: Kein Recht auf Widerruf, aber auf eine faire Verhandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Kann man das rückgängig machen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Aufhebungsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Aufhebungsvertrag und das Gebot des fairen Handelns

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Widerruf des Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag und Gebot fairen Verhandelns

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In Privatwohnung abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden - Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags wegen Missachtung des Gebots fairen Verhandelns beim Zustandekommen des Vertrags jedoch möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Aufhebungsvertrag; Widerruf; Gebot fairen Verhandelns

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 242
    Kein Widerruf bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen

Besprechungen u.ä. (7)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 241, 312 b, 312 g, 355 BGB
    Kein Widerruf bei Aufhebungsvertrag am Krankenbett, es gilt aber das Gebot fairen Verhandelns

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen, aber Gebot fairen Verhandelns

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fairnessgebot bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebungsvertrag in Privatwohnung kann Gebot fairen Verhandelns missachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerruf bei in Privatwohnung abgeschlossenen Aufhebungsverträgen (IBR 2019, 1118)

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das "Gebot fairen Verhandelns" bei der Loslösung von Aufhebungsverträgen" von Daniel E. Holler, NJW 2019, 2206 - 2210

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1966
  • ZIP 2018, 1409
  • ZIP 2019, 983
  • MDR 2019, 997
  • NZA 2019, 688
  • BB 2019, 1600
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Anfechtungs- und Schadensersatzrecht sind strikt zu unterscheiden (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 53; BGH 18. September 2001 - X ZR 107/00 - zu II 2 c aa der Gründe) .

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Verletzung von Aufklärungspflichten vor Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags angenommen, dass ein Schadensersatzanspruch nur finanzielle Entschädigungsansprüche zur Folge habe, aber nicht die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags begründen könne (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 63; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu I der Gründe; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .

    Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses könne der Arbeitnehmer im Wege des Schadensersatzes nicht erreichen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 64 in Abgrenzung zu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 6 der Gründe, BAGE 109, 294) .

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Eine rechtlich zu missbilligende Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist noch nicht gegeben, nur weil der eine Auflösungsvereinbarung anstrebende Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumt (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) .

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Verletzung von Aufklärungspflichten vor Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags angenommen, dass ein Schadensersatzanspruch nur finanzielle Entschädigungsansprüche zur Folge habe, aber nicht die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags begründen könne (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 63; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu I der Gründe; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Vergleichbar der Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 45; MüKoBGB/Emmerich 8. Aufl. § 311 Rn. 207 ff.) kann bezogen auf die Kausalität zwischen Verhandlungsverschulden und Schaden davon ausgegangen werden, dass ein Arbeitnehmer ohne die unfaire Behandlung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt und den Aufhebungsvertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu II 4 e der Gründe) .

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Verletzung von Aufklärungspflichten vor Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags angenommen, dass ein Schadensersatzanspruch nur finanzielle Entschädigungsansprüche zur Folge habe, aber nicht die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags begründen könne (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 63; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu I der Gründe; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Im Ergebnis besteht daher keine Veranlassung, die zu § 312 Abs. 1 BGB aF ergangene Rechtsprechung, welche arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarungen nicht als Haustürgeschäft ansah (BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 4 der Gründe, BAGE 115, 340; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - zu B I 2 der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 109, 22) , aufzugeben.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen, zB weil diese zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten stattfinden, mit dem Gebot fairen Verhandelns begegnet werden (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 114, 97; 3. Juni 2004 - 2 AZR 427/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - zu B I 2 b aa (5) der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe, BAGE 109, 22; vgl. bereits Däubler NZA 2001, 1329, 1334; Henssler RdA 2002, 129, 135) .

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Im Ergebnis besteht daher keine Veranlassung, die zu § 312 Abs. 1 BGB aF ergangene Rechtsprechung, welche arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarungen nicht als Haustürgeschäft ansah (BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 4 der Gründe, BAGE 115, 340; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - zu B I 2 der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 109, 22) , aufzugeben.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen, zB weil diese zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten stattfinden, mit dem Gebot fairen Verhandelns begegnet werden (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 114, 97; 3. Juni 2004 - 2 AZR 427/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - zu B I 2 b aa (5) der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe, BAGE 109, 22; vgl. bereits Däubler NZA 2001, 1329, 1334; Henssler RdA 2002, 129, 135) .

  • BGH, 13.12.2017 - IV ZR 353/15

    Private Rentenversicherung bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Hierfür genügt jeder wirtschaftliche Nachteil, der für den Gläubiger mit dem aufgrund der Pflichtverletzung eingegangenen Vertrag verbunden ist (BGH 13. Dezember 2017 - IV ZR 353/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Der Inhalt der Rücksichtnahmepflichten kann nicht in einem abschließenden Katalog benannt werden, sondern ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24 ff.; 27. Juni 2017 - 9 AZR 576/15 - Rn. 16; BGH 14. März 2013 - III ZR 296/11 - Rn. 25, BGHZ 196, 340) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Nach § 241 Abs. 2 BGB kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben bzw. entsprechende Aufklärung zu leisten (BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245) .
  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Dies gilt wegen des Erfordernisses eines Vermögensschadens allerdings nur bei wirtschaftlich nachteiligen Verträgen (vgl. BGH 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14 - Rn. 37, BGHZ 215, 126; zum Streitstand in der Literatur vgl.: MüKoBGB/Oetker 8. Aufl. § 249 Rn. 355; Hk-BGB/Schulze 10. Aufl. § 311 Rn. 26; BeckOGK/Rehberg Stand 1. Oktober 2018 BGB § 123 Rn. 108.1) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
    Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber bei der Ausübung der ihm verbleibenden Weisungsrechte wegen der latenten Gefahr einer Beeinträchtigung des Genesungsprozesses die Erteilung von Weisungen auf dringende betriebliche Anlässe zu beschränken und sich bzgl. der Art und Weise, der Häufigkeit und der Dauer der Inanspruchnahme (zB für Personalgespräche) am wohlverstandenen Interesse des Arbeitnehmers zu orientieren (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 ff., BAGE 157, 153) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 576/15

    Schadensersatz - Verdachtskündigung

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

  • LAG Thüringen, 10.09.1998 - 5 Sa 104/97

    Rechtswirksamkeit von Schuldanerkenntnissen

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 107/00

    Rückabwicklung eines durch Täuschung und Drohung einer Vertragspartei zustande

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Das Gebot fairen Verhandelns ist eine durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht iSd. § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 31, BAGE 165, 315) .

    Dabei geht es nicht um das Erfordernis der Schaffung einer für den Vertragspartner besonders angenehmen Verhandlungssituation, sondern um das Gebot eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld des Vertragsschlusses (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, aaO) .

    § 241 Abs. 2 BGB zwingt nicht zu einer Verleugnung der eigenen Interessen, sondern nur zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite, indem er unfaire Verhandlungen missbilligt (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, aaO; im Schrifttum wird deswegen teilweise der Begriff des Verbots unfairen Verhandelns bevorzugt, vgl. Fischinger Anm. NZA-RR 2021, 531, 537; so bereits Reinecke FS Düwell 2011 S. 410) .

    Im Ergebnis schützt das Gebot fairen Verhandelns nicht den Inhalt des Vertrags, sondern den Weg zum Vertragsschluss (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 42, BAGE 165, 315) und unterscheidet sich dadurch von der Sittenwidrigkeitskontrolle des § 138 BGB.

    a) Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist stets anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315) .

    b) Als tatsächliche Umstände, die das Gebot fairen Verhandelns verletzen, kommen jedenfalls besonders unangenehme Rahmenbedingungen in Betracht (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315) .

    Auch eine Ankündigung des Unterbreitens einer Aufhebungsvereinbarung ist nicht erforderlich (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, aaO) .

    Der Arbeitgeber verletzt seine Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB entgegen der Auffassung der Revision auch nicht dadurch, dass er sein Aufhebungsvertragsangebot entsprechend § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer über die Annahme deswegen sofort entscheiden muss (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) .

    Ausgehend von diesen Überlegungen stellt es auch kein unfaires Verhandeln dar, wenn der Arbeitgeber der Bitte des Arbeitnehmers nach Einräumung einer (weiteren) Bedenkzeit (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) und/oder Einholung eines Rechtsrates nicht nachkommt, sondern sein Aufhebungsvertragsangebot nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und dem Arbeitnehmer zu verstehen gibt, dass er es nicht mehr aufrechterhält, wenn der Arbeitnehmer den Raum verlässt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BAG 07. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 16 unter Verweis auf: BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 74 f.; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ) .

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine Abfindung, die als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlt wird ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 m.w.N. ) .

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht insoweit von folgenden Grundsätzen aus ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ):.

    bb) Es kann offenbleiben, ob den Arbeitgeber überhaupt die vertraglichen Nebenpflicht trifft, die Entschließungsfreiheit des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen in einem Maß zu schützen, das über die gesetzlichen Standards der §§ 104 Nr. 2, 123 Abs. 1, 138 BGB hinausgeht ( kritisch zum Fairnessgebot etwa Bauer/Romero, ZfA 2019, 608; Holler, NJW 2019, 2206; Kamanabrou, RdA 2020, 201; Schwarze, JA 2019, 789; Tiedemann, ArbRB 2020, 61 ).

    Die besondere Ankündigung eines solchen Gesprächs ist nach Auffassung des BAG nicht erforderlich ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74 f., BVerfGE 149, 126; BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 241/18 - Rn. 15, BAGE 168, 113; 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 165, 315) .
  • ArbG Bonn, 25.01.2023 - 5 Ca 1237/22

    Abgabe und Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden

    a) Das Gebot fairen Verhandelns ist eine durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht im Sinne von § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2 BGB (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 22; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 31).

    Bei Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Seite gegen ihre Verpflichtungen aus § 241 Abs. 2 BGB verstoßen, wenn sie eine Verhandlungssituation herbeiführt oder ausnutzt, die eine unfaire Behandlung des Vertragspartners darstellt (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 22; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    Dabei geht es nicht um das Erfordernis der Schaffung einer für den Vertragspartner besonders angenehmen Verhandlungssituation, sondern um das Gebot eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld des Vertragsschlusses (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 22; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    § 241 Abs. 2 BGB zwingt nicht zu einer Verleugnung der eigenen Interessen, sondern nur zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite, indem er unfaire Verhandlungen missbilligt (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 22; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 33).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgehend von diesem Ansatz eine Verhandlungssituation erst dann als unfair bewertet, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 22; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist stets anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 25; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    Als tatsächliche Umstände, die das Gebot fairen Verhandelns verletzen, kommen jedenfalls besonders unangenehme Rahmenbedingungen in Betracht (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 26; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    So verhält es sich beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer unter einem anderen Vorwand in das Zimmer des Vorgesetzten gebeten wird, um ihn dort mehrere Stunden in einer kreuzverhörähnlichen und von Außenkontakten isolierten Situation so lange festzuhalten, bis er den Aufhebungsvertrag unterzeichnet (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 26; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    Auch eine Ankündigung des Unterbreitens einer Aufhebungsvereinbarung ist nicht erforderlich (BAG 24.02.2022 - 6 AZR 333/21 Rn. 26; BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 34).

    Die Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns liegt bei demjenigen, der sich auf die Verletzung von § 241 Abs. 2 BGB beruft (BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 Rn. 43).

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74 f., BVerfGE 149, 126; BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 16 mwN) .
  • ArbG Heilbronn, 18.05.2022 - 2 Ca 60/22

    Aufhebungsvertrag - Gebot des fairen Verhandelns - Rücksichtnahmepflichten

    Das Zustandekommen des Aufhebungsvertrages vom 18.02.2022 verstößt gegen das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Gebot des fairen Verhandelns, welches in den §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB in der Gestalt einer bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen bestehenden Nebenpflicht seine gesetzliche Normierung gefunden hat (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688).

    a) Das Gebot des fairen Verhandelns ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine im Zusammenhang mit der Verhandlung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024), weil der Aufhebungsvertrag gerade ein eigenständiges Rechtsgeschäft ist.

    Dabei kann der Inhalt der Rücksichtnahmepflichten nicht in einem abschließenden Katalog benannt werden, sondern ist vielmehr anhand der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; BAG, Urteil vom 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 576/15, BeckRS 2017, 123124).

    § 241 Abs. 2 BGB zwingt nicht zu einer Verleugnung der eigenen Interessen, sondern lediglich zu einer angemessenen Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen des Vertragspartners (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688).

    Das Gebot des fairen Verhandelns schützt dabei unterhalb der Schwelle der von den §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.06.2019 - 5 Sa 173/19, NZA-RR 2020, 520).

    Entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 24.02.2022 - 6 AZR 333/21, FD-ArbR 2022, 446802; BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688) und des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531) ist die erkennende Kammer allerdings zu der Auffassung gelangt, dass der Arbeitgeber in besonderen Fallkonstellationen gehalten sein kann, dem Arbeitnehmer nach der Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages eine Bedenkzeit einzuräumen, um nicht gegen das Gebot des fairen Verhandelns zu verstoßen.

    Die Kammer schließt sich diesbezüglich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688) an.

    Zur Beseitigung des Aufhebungsvertrages im Wege des Schadensersatzes bedarf es keines Neuabschlusses des Arbeitsvertrags (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.06.2019 - 5 Sa 173/19, NZA-RR 2020, 520).

    Die Kammer ist mit ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 24.02.2022 - 6 AZR 333/21, FD-ArbR 2022, 446802; BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688) bezüglich des Gebots des fairen Verhandelns dahingehend abgewichen, dass sie es für notwendig ansieht, in Ausnahmefällen eine gewisse Bedenkzeit, verbunden mit einem Hinweis darauf, einzuräumen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen

    a) Das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrages ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 32, juris) eine im Zusammenhang mit der Verhandlung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht iSd. § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB.

    Es schützt unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 32, juris).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, juris).

    Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinn einer Nebenpflichtverletzung gemäß § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 35, juris).

    Hat der Arbeitgeber bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages das Gebot fairen Verhandelns schuldhaft verletzt, führt der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen einer Missachtung des Gebots fairen Verhandelns unmittelbar zu einem Entfall der Rechtswirkungen des Aufhebungsvertrages und damit zu einer Fortsetzung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 37 mwN., juris).

    Die Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns und die Kausalität dieses Verstoßes für den Abschluss des Aufhebungsvertrages - unter Beachtung der Vermutung, dass ein Arbeitnehmer ohne die unfaire Behandlung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt und den Aufhebungsvertrag nicht abgeschlossen hätte - trägt derjenige, der sich auf eine Verletzung des § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB beruft (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 42 mwN., juris).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18) zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Die besondere Ankündigung eines solchen Gesprächs ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht erforderlich (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34 mwN., juris).

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

    Dies ergibt die Auslegung des § 12 Nr. 1 BUrlG (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen im Einzelnen BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 16) .
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    Ausgehend von der wechselseitigen Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 iVm. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. hierzu BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, BAGE 165, 315; 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24) , sind sowohl das Interesse des einen Termin absagenden Bewerbers an der Vorstellung als auch das Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an einer effizienten Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu berücksichtigen.
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

  • ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 173/19

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

  • LAG Hessen, 11.06.2021 - 10 Sa 1221/20

    Ungeeignetheit eines elektronischen Dokuments bei fehlender Durchsuchbarkeit des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2023 - 6 Sa 173/22

    Aufklärungspflicht; Gebot fairen Verhandelns; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 136/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 173/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 137/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 10 Sa 1319/19

    Lehrkraft an einer Privatschule - Arbeitnehmerkündigung - Höhe der Vertragsstrafe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2021 - 1 Sa 103/21

    Anfechtung eines Änderungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verstoßes gegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18

    Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung - schwerbehinderter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2021 - 5 Sa 128/21

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Geschäftsfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Köln, 03.07.2019 - 5 Sa 104/19

    Beteiligung eines Oberarztes an den Privatliquidationseinnahmen eines Chefarztes;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 80/19

    Bürgenhaftung für Arbeitsentgeltansprüche nach dem AEntG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2019 - 2 Sa 164/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20

    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2023 - 24 O 39/22

    Kein Widerrufsrecht des Aufhebungsvertrages des Luftbeförderungsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 5 Sa 260/21

    Betriebliche Altersversorgung - Aufhebungsvereinbarung - rentenfähiges Einkommen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

  • ArbG Gießen, 09.09.2021 - 4 Ca 135/21

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

  • AG München, 04.09.2019 - 155 C 6191/19

    Rechtsschutzversicherung - Deckungspflicht für anwaltliche Tätigkeit bei

  • ArbG Bonn, 27.04.2022 - 4 Ca 2119/21

    Gewährung Familienpflegezeit - Blockmodell

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 401/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung â€" Anspruch auf Spesen â€"

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 19 Ca 440/20
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2023 - 10 BV 43/23
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 2 Sa 5/20

    Abfindungshöhe - Anrechnung einer Vorbeschäftigungszeit - Zusage - Schadensersatz

  • LAG Thüringen, 14.04.2022 - 2 Sa 339/20

    Keine Inhaltskontrolle bei Aufhebungsverträgen Bestandskraft des Vertrags bei

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