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   BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94   

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BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94 (https://dejure.org/1995,2122)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 3 AZR 499/94 (https://dejure.org/1995,2122)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 3 AZR 499/94 (https://dejure.org/1995,2122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse bei Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf eine höhere allgemeine Zulage und auf eine weitergehende betriebliche Altersversorgung - Anspruch gegen Land auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 626
  • DB 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (67)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 und 42 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 und II der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 der Gründe).

    Diese Begründung hat in der Literatur Kritik erfahren (vgl. u.a. Pfarr, Anm. II zum Urteil des BAG vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AR-Blattei 1560 Nr. 32; Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 17 VI).

    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 42, 217, 220 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; Hanau, NZA 1984, 345, 346; Pfarr, aaO).

    Die unterschiedliche Behandlung der Teilzeitkräfte läßt sich nicht mit dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtfertigen, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 39 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (2) der Gründe) entschieden hat.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 40 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (3) der Gründe) entschieden.

    Bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 42 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien die versorgungsrechtlichen Verpflichtungen nicht auf die bloße Durchführungsform verkürzt haben.

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 48 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 d der Gründe) mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der Rückwirkungsproblematik befaßt.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
    Im Beschluß vom 14. Januar 1987 (BVerfGE 74, 129, 152 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die anerkannte Befugnis der Gerichte zur Rechtsfortbildung sei verfassungsrechtlich eingeschränkt.

    Bei einer rückwirkenden Änderung der Rechtsprechung ist zu beachten, daß nicht nur die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, sondern auch die Idee der materiellen Gerechtigkeit wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips sind (vgl. BVerfGE 74, 129, 152 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
    Selbst an eine feststehende Rechtsprechung sind die Gerichte nicht gebunden, wenn sich diese im Lichte neuerer Erkenntnisse oder veränderter Verhältnisse als nicht mehr haltbar erweist (vgl. BVerfGE 18, 224, 240; BVerfGE 59, 128, 165).

    Die betroffenen Rechtsgüter sind nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abzuwägen (BVerfGE 59, 128, 166).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Die Feststellung des Anspruchs auf Übergangsversorgung kann gegenüber der monatsweisen zu erhebenden Zahlungsklage zu einer prozesswirtschaftlich weniger aufwändigen Erledigung führen (vgl. BAG 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

    Vielmehr kann die Klägerin zwischen diesen beiden Klagearten wählen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 - 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 - BAGE 12, 294, 296 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 31, zu II der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu I 2 der Gründe).

    Soweit eine Leistungsklage auf bereits fällige Vergütungen möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer positiven Feststellung, wenn sie im Einzelfall zu einer prozesswirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 - 22. Januar 1958 - 4 AZR 191/56 - AP RuhegeldG Hamburg § 1 Nr. 1).

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Die Verpflichtung, eine Zusatzversorgung zu verschaffen, umfaßt nicht notwendig auch den Versorgungsweg (Senatsurteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Zudem hat die Klägerin im Schriftsatz vom 21. März 1997 ausdrücklich auf die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 499/94 -, n.v.) und vom 25. April 1995 (- 3 AZR 446/94 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) Bezug genommen.
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    b) Soweit für die Vergangenheit eine Leistungsklage möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung des geltend gemachten Anspruchs, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -, n.v., zu A III 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
    Vielmehr kann der Kläger zwischen diesen beiden Klagearten wählen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 - BAGE 12, 294, 296 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 31, zu II der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu 12 der Gründe).

    Soweit eine Leistungsklage auf bereits fällige Vergütungen möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer positiven Feststellung, wenn sie im Einzelfall zu einer prozesswirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streit punkte führt (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 499/94-; 22. Januar 1958 - 4 AZR 191/56 - AP RuhegeldG Hamburg § 1 Nr. 1).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 798/04

    Betriebliche Altersversorgung eines Weingutverwalters

    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht; insbesondere war der Kläger nicht verpflichtet, wegen der während des anhängigen Rechtsstreits weiter fällig gewordenen Ansprüche auf eine Leistungsklage überzugehen (BAG Urteil vom 08.06.1999 - 3 AZR 113/98 - nv.; BAG Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 499/94 - nv.; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 683/02

    Übergangsversorgung

    Die Feststellung des Anspruchs auf Übergangsversorgung kann gegenüber der monatsweisen zu erhebenden Zahlungsklage zu einer prozesswirtschaftlich weniger aufwändigen Erledigung führen (vgl. BAG 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 685/02

    Übergangsversorgung

    Die Feststellung des Anspruchs auf Übergangsversorgung kann gegenüber der monatsweisen zu erhebenden Zahlungsklage zu einer prozesswirtschaftlich weniger aufwändigen Erledigung führen (vgl. BAG 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 269/05

    Betriebliche Altersversorgung, befreiende Übertragung von Versorgungszusagen

    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht; insbesondere war der Kläger nicht verpflichtet, wegen der während des anhängigen Rechtsstreits weiter fällig gewordenen Ansprüche auf eine Leistungsklage überzugehen (BAG Urteil vom 08.06.1999 - 3 AZR 113/98 - nv.; BAG Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 499/94 - nv.; jeweils m.w.N.).
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