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   BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94   

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BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94 (https://dejure.org/1995,908)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 3 AZR 583/94 (https://dejure.org/1995,908)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 3 AZR 583/94 (https://dejure.org/1995,908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung von Teilzeitbeschäftigten - Allgemeiner Gleichheitssatz als Teil der objektiven Wertordnung - Geltung als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts - Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Belastungen - Rückwirkende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 626
  • DB 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (49)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats steht auch den Teilzeitkräften, die durch Tarifvertrag unzulässigerweise aus der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen werden, ein auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Erfüllungsanspruch zu (vgl. BAGE 62, 334, 336 ff. = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 71, 29, 35 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II der Gründe; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - DB 1995, 931 = ZTR 1995, 213, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 der Gründe).

    Diese Begründung hat in der Literatur Kritik erfahren (vgl. u.a. Pfarr, Anm. II zum Urteil des BAG vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AR- Blattei 1560 Nr. 32; Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 17 VI).

    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 42, 217, 220 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; Hanau, NZA 1984, 345, 346; Pfarr, aaO).

    Die unterschiedliche Behandlung der Teilzeitkräfte läßt sich nicht mit dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtfertigen, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 39 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (2) der Gründe) entschieden hat.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 40 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (3) der Gründe) entschieden.

    Bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 42 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien die versorgungsrechtlichen Verpflichtungen nicht auf die bloße Durchführungsform verkürzt haben.

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 48 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 d der Gründe) mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der Rückwirkungsproblematik befaßt.

  • BAG, 28.09.1982 - 3 AZR 188/80

    Schriftlicher Arbeitsvertrag - Arbeitszeit - ÜbertariflicheVergütung -

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
    Die Beklagte hat mit eingehenden Rechtsprechungsnachweisen zutreffend aufgezeigt, daß das Bundesarbeitsgericht maßgebliche Gesichtspunkte vorher nicht beachtet hatte und dadurch zu Ergebnissen gelangt war, die einer den heutigen Erkenntnissen entsprechenden genaueren Überprüfung nicht mehr standhalten (vgl. besonders Senatsurteil vom 28. September 1982 - 3 AZR 188/80 - AP Nr. 1 zu § 117 BGB, zu II 1 der Gründe).

    Ebenso ist es unschädlich, daß der Senat im späteren Urteil vom 28. September 1982 (-3 AZR 188/80 - AP Nr. 1 zu § 117 BGB) diese Überlegungen nicht mehr aufgegriffen hat.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
    Selbst an eine feststehende Rechtsprechung sind die Gerichte nicht gebunden, wenn sich diese im Lichte neuer Erkenntnisse oder veränderter Verhältnisse als nicht mehr haltbar erweist (vgl. BVerfGE 18, 224, 240; BVerfGE 59, 128, 165).

    Die betroffenen Rechtsgüter sind nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abzuwägen (BVerfGE 59, 128, 166).

  • BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier:

    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 1995 - 3 AZR 583/94 -,.

    Die Klägerin des einen Ausgangsverfahrens (3 AZR 583/94) war von 1971 bis 1989 bei der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19, 38 Stunden als Angestellte im Schalterdienst beschäftigt.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem unter a) angegriffenen Urteil - 3 AZR 583/94 - einen bis in das Jahr 1971 zurückwirkenden Gleichstellungsanspruch bejaht, gilt im Ergebnis nichts anderes.

  • LAG Bremen, 23.01.1996 - 1 Sa 386/94
    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Artikel 3 Abs. 1 GG halten (vergl. BAG AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAG AP Nr. 29 zu § 622 BGB; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    In seinen neueren Entscheidungen zu Fragen der Diskriminierung unter Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG hat das Bundesarbeitsgericht auch immer nur den Ausschluß für verfassungswidrig gehalten, jedoch die begünstigende Norm für wirksam erachtet (vergl. BAG AP Nr. 11, 25 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG DB 1993, 169 [BAG 28.07.1992 - 3 AZR 173/92] f; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    Die unzulässigerweise von den tarifvertraglichen Ansprüchen ausgenommenen Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, daß der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vergl. BVerfG AP Nr. 101 zu Art. 3 GG; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 3 AZR 332/94).

    Die betroffenen Rechtsgüter sind nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abzuwägen (vergl. BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

    Bei der Bewertung der finanziellen Auswirkung spielt das Verhältnis der voraussichtlichen Mehrkosten zu den übrigen Personalkosten der Beklagten eine Rolle (vergl. hierzu BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 - und - 3 AZR 625/94 - n.v.) auszusetzen.
  • LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98

    Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts

    a) Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in den genannten Urteilen ist der Ausschluss der unterhälftig beschäftigten Arbeitnehmer von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der VAP wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls insoweit unwirksam, als er die mehr als geringfügig beschäftigten Teilzeitkräfte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließt (BAG Urt. v. 07.05.1995 - 3 AZR 282/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 - Urt. v. 16.01.1994 - 3 AZR 583/94 - Urt. v. 27.02.1996 - 3 AZR 886/94 - Urt. v. 27.01.1998 - 3 AZR 415/96 -).
  • LAG Hamburg, 28.06.2000 - 8 Sa 18/00

    Verfassungsmäßigkeit des generellen Ausschlusses immatrikulierter studentischer

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  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 652/95

    Klage einer Arbeitnehmerin (Teilzeitangestellte bei der Deutschen

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 - und - 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 768/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (-3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 766/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 769/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (-3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94 -, n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94

    Urteil zu Zusatzrente und Teilzeitarbeit

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 988/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 990/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 632/94

    Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Zusatzversorgung

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 992/94

    Anspruch auf Zusatzversorgung einer Teilzeitbeschäftigten bei der Deutschen Post

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 991/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 797/94

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines Teilzeitbeschäftigten bei der Deutschen

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