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   BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95   

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BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95 (https://dejure.org/1996,380)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 2 AZR 180/95 (https://dejure.org/1996,380)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 2 AZR 180/95 (https://dejure.org/1996,380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen - Vorübergehende Betriebsunterbrechung aus saisonalen Gründen als Betriebsstillegung - Sozialwidrigkeit einer Kündigung - Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung - Begriff der "Weiterbeschäftigung" - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2, § 22; MTV Elektrohandwerk Niedersachsen vom 13.1.1994; BRTV-Bau § 1.2.2
    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen - Unzulässige Wiederholungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3366 (Ls.)
  • NZA 1996, 931
  • BB 1996, 1444
  • BB 1996, 1557
  • DB 1996, 1523
  • JR 1997, 88
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    cc) Von diesem Verständnis der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist der Senat auch nicht in der Entscheidung vom 15. Dezember 1994 (- 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) abgewichen, wenn er dort entschieden hat, eine Kündigung sei dann nicht betriebsbedingt, wenn schon bei Ausspruch der Kündigung feststehe, daß in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Arbeitsplatz frei werde.

    Auch wenn man im Anschluß an die Entscheidung vom 15. Dezember 1994 (- 2 AZR 327/94 -, aaO) davon ausgeht, dem Arbeitgeber sei die Überbrückung des Zeitraums vom Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Freiwerden des Arbeitsplatzes zumutbar, wobei dies jedenfalls für einen Zeitraum gelte, den ein anderer Stellenbewerber zur Einarbeitung benötigen würde (zur zeitlichen Eingrenzung in diesem Zusammenhang siehe auch von Hoyningen-Huene in Anm. zu EzA § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu IV 2), so hat der Senat dort ausdrücklich darauf abgestellt, es müsse im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststehen, daß der betreffende Arbeitsplatz in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werde.

    Eine betriebsbedingte Beendigungskündigung wäre vorliegend dann nicht in Betracht gekommen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung am 23. Dezember 1993 bereits absehbar gewesen wäre, wann der betreffende Arbeitsplatz nach Ablauf der Kündigungsfrist erneut zur Verfügung stehen würde, und wenn die Überbrückung dieses Zeitraums der Beklagten zumutbar gewesen wäre (Senatsurteil vom 15. Dezember 1994, aaO).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP Nr. 113 zu § 626 BGB).

    Dies trifft im Ergebnis nicht zu; vielmehr hat der Senat im Urteil vom 26. August 1993 (- 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP Nr. 113 zu § 626 BGB = EzA § 322 ZPO Nr. 9) ausgesprochen, wenn in einem Kündigungsrechtsstreit dahin erkannt sei, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden sei, so könne der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht habe und die in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden seien mit dem Ergebnis, daß die Kündigung nicht gerechtfertigt sei (vgl. zum ganzen Ascheid, Die Wiederholungskündigung als Problem der hinkenden Rechtskraftwirkung, Festschrift für Stahlhacke, S. 1 f.).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 a der Gründe).

    Dagegen ist die Unternehmerentscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 55, 262, 270 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 b, c der Gründe).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 68 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I der Gründe).

    Der Senat hat dabei nämlich ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setze das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Der bisherige Sachvortrag reicht demnach nicht für die Feststellung aus, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei eine Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger aus diesem Grunde nicht mehr gegeben (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Diese Feststellung hat die Revision nicht angegriffen, sondern macht nur geltend, ob man sich bei einer nachfolgenden Kündigung noch auf den rechtskräftig aberkannten Kündigungsgrund stützen könne, habe das Bundesarbeitsgericht bisher noch nicht entschieden, sondern in einer Entscheidung vom 12. Dezember 1984 (- 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 97) offengelassen.
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 67/94

    Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Den Parteien ist insofern Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 67/94 - AP Nr. 182 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ergänzend vorzutragen.
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Von demselben Verständnis ist die Rechtsprechung ferner dann ausgegangen, wenn sie im Anschluß an die Formulierungen in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b und Nr. 2 b KSchG, wonach die Kündigung auch sozial ungerechtfertigt ist, wenn die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges möglich ist, entschieden hat, es sei unabhängig von dem Vorliegen eines Widerspruchs des Betriebsrates von einer unternehmensbezogenen Weiterbeschäftigungspflicht auszugehen (BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 2 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, mit Anm. von von Hoyningen-Huene und vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83

    Grundsätze der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Ob in derartigen Fällen sozial gerechtfertigter, witterungsbedingter Kündigungen an einen Wiedereinstellungsanspruch zu denken ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu 2 der Gründe, m.w.N. und ausführlicher Anm. von Wank), wobei der Arbeitgeber bei der Einstellungsauswahl eventuell entsprechend § 315 BGB billiges Ermessen zu wahren hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung vorgetragen und damit "verbrauchten" Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Ob eine - wenn auch nur vorübergehende - Betriebstillegung oder eine unerhebliche Betriebsunterbrechung vorliegt, deren Überbrückung dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - aaO).

    Ob im Fall der Wiederaufnahme der Produktion gleichwohl ein Wiedereinstellungsanspruch der gekündigten Arbeitnehmer in Betracht gekommen wäre (vgl. BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - aaO mwN), hatte der Senat nicht zu entscheiden.

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Dementsprechend hat der Senat für den Fall eines trotz rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholten Kündigungsausspruchs des Arbeitgebers hinsichtlich der schon zur Begründung der ersten Kündigung herangezogenen Gründe eine aus der Rechtskraft der Entscheidung über die erste Kündigung abgeleitete Bindungswirkung angenommen und damit die Präklusionswirkung der Rechtskraft auf das Nichtvorliegen eines Gestaltungsgrundes erstreckt (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; im Anschluß daran Senat 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 3 der Gründe; vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Aus dem Begriff "weiterbeschäftigen", wie er auch in § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG verwendet wird, ergibt sich nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b bb der Gründe), daß damit regelmäßig eine Beschäftigung im unmittelbaren Anschluß an die auslaufende Kündigungsfrist gemeint ist; diese Beschäftigung soll in § 102 Abs. 5 BetrVG durch einen entsprechenden Anspruch gesichert werden, damit einerseits der Arbeitnehmer dem Betrieb nicht entfremdet wird und andererseits der Arbeitgeber alsbald disponieren kann (vgl. dazu u.a. in den Gesetzesmaterialien: Diskussion im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, 6. Wahlperiode, 64. Sitzung, S. 80/81, nebst Anlagen 25 und 26 und 55 - Begründung des Änderungsvorschlages der CDU/CSU-Fraktion - siehe ferner BT-Drucks. VI/1806, S. 9 und 40 sowie BT-Drucks. VI/2729, S. 31).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Dafür könnte sprechen, daß auch nach betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der (nachwirkenden) Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 242 BGB) ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers gegeben sein könnte, wenn sich die betrieblichen Verhältnisse ändern (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m. w. N.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 237, 518, m. w. N.).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

    Wiedereinstellung - Baugewerbe

    Damit hat die Beklagte zum Ausdruck gebracht, dass sie zum Kündigungszeitpunkt selbst nicht mit einem endgültigen Beschäftigungswegfall gerechnet hat, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung gewesen wäre (zu den Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung wegen eines witterungsbedingten Auftragsrückgangs im Baugewerbe: 11. März 1998 - 2 AZR 440/97 -, zu III 2 c der Gründe; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 2 b dd der Gründe).
  • LAG Berlin, 15.12.2004 - 17 Sa 1729/04

    Kündigungsschutz vor Beginn der Elternzeit

    Es trifft auch zu, dass die Beklagte die im vorliegenden Rechtsstreit zu beurteilende Kündigung nicht auf Gründe stützen kann, die im Vorprozess sachlich geprüft und für eine soziale Rechtfertigung nicht ausreichend erachtet wurden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 07. März 1996 - 2 AZR 180/95 - NZA 1996, 931 ff.; Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - NZA 1994, 70 ff.), was grundsätzlich auch für die Frage der Anwendbarkeit des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes gelten mag.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Das Urteil in dem ersten Prozeß ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, daß eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; KR-Friedrich 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 4 Rn. 91; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1903).
  • LAG Hessen, 08.02.2010 - 16 Sa 1032/09

    Nachträgliche Vereinbarung einer Befristung - Saisonarbeitsverhältnis

    Hierdurch ist das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung der Klägerin nach dem 30. November 2008 entfallen (vergleiche zur witterungsbedingten Kündigung: BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nummer 76 zu § 1 KSchG 1969-betriebsbedingte Kündigung, Randnummer 21ff).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen;

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 136/00

    Fristgerechte Kündigung eines Wahlbewerbers wegen Betriebsstillegung; Abgrenzung

  • LAG Hamm, 03.07.2013 - 2 Sa 1770/12

    Ansprüche aus Annahmeverzug

  • LAG Hamm, 21.11.2001 - 2 Sa 1123/01

    Nachkündigung des Insolvenzverwalters

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 880/95
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 715/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2022 - 5 Sa 1584/21

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - unternehmerische

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1587/21

    Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. 29.11.2022

  • LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1586/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v.

  • LAG Thüringen, 20.03.2003 - 2 Sa 422/02

    Wiedereinstellungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - 26 Sa 1440/08

    Witterungsbedingte Kündigung bei Auftragsrückgang - Umgehung der Kündigungsfrist

  • ArbG Düsseldorf, 20.08.2008 - 4 Ca 3598/08
  • LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11

    Einzelfall einer Betriebsbedingten Änderungskündigung

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 607/96

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung;

  • LAG Düsseldorf, 10.01.1997 - 10 Sa 1205/96

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Umstrukturierung bei Betriebserwerber

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 211/97

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2022 - 10 Sa 1644/21

    Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ; Dauerhafter

  • LAG Berlin, 22.04.1997 - 11 Sa 141/96

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung; Voraussetzungen einer

  • ArbG Köln, 08.12.1998 - 4 (15) Ca 5991/98

    Wirksamkeit mehrerer Kündigungen; Fortbestehen einer betriebsbedingten Kündigung

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