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   BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78   

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BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78 (https://dejure.org/1980,18315)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1980 - 4 AZR 401/78 (https://dejure.org/1980,18315)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - 4 AZR 401/78 (https://dejure.org/1980,18315)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Das Landesarbeitsgericht ist damit ersichtlich vom richtigen und zutreffenden Rechtsbegriff der Verwirkung ausgegangen, nämlich davon, daß die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung eine derartige verspätete illoyale Geltendmachung von Rechten voraussetzt, daß die Aufrechterhaltung dieser Rechte Treu und Glauben wider spricht (BAG 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung).

    Obwohl aus dem bloßen Nichtbetreiben eines Rechtsstreits nicht ohne weiteres auf die Aufgabe der Ansprüche geschlossen werden kann 9 (BAG 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung), muß sich der Kläger den ungewöhnlich langen Zeitablauf' aufgrund seines Verhaltens und der besonderen Umstände i.S. des Verwirkungs tatbestandes gleichwohl entgegenhalten lassen.

    Wenn auch das bloße Nichtbetreiben eines Rechtsstreits oder eine Klagrücknahme nicht als Indiz für eine endgültige Aufgabe | der eingeklagten Ansprüche gewertet werden kann (BAG 6, 165 f [1693 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung), so kann doch nicht ! 10 -.

  • LAG Hamburg, 31.03.1969 - 2 Ta 8/69
    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist daher wegen der gleichen Interessenlage in diesem Falle der § 193 BGB, der an sich nur für die Abgabe einer Willenserklärung oder die Bewirkung einer Leistung inner halb einer bestimmten Frist gilt, auch auf Verjährungsfristen analog anzuwenden (RGZ 151" 34-5 = JW 1936, 2857 m.Anm. von Lehmann; BGH LM Nr. 1 zu § 193 BGB; OLG Düsseldorf, MDR 1970, 84-0; Erman-We st ermann, BGB-Kommentar, Band 1, 6. Aufl., § 1 9 3 Anm. 1; Palandt-Heinrichs, BGB, 39. Aufl., § 193 Anm. 2; Soergel-Augustin, BGB, 11. Aufl., §,193 Anm. 7; Enneccerus- Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15« Bearbeitung, 2. Halbbd., S. 1358 FN 6; Rudorf f, AcP 102, S. 4-05).
  • BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 368/71

    Unterbrechung der Verjährung - Klageerhebung - Stillstand des Verfahrens -

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Denn ein die Verjährungsunterbrechung beendender Still stand des Verfahrens kann nicht nur durch einen Gerichtsbeschluß (z.B. Anordnung des Rühens des Verfahrens gern. §§ 251, 251 a Abs. 5 ZPO), sondern auch durch Untätigkeit der Parteien herbeigeführt werden (BAG 24, 122 = AP Nr. 1 zu § 211 BGB; BAG AP Nr. 6 zu § 322 ZPO; BGH VersR 1978, 1142 [11433; BGH NJW 1968, 692 C6943).
  • BGH, 19.09.1978 - VI ZR 141/77

    Förderung des Prozesses bei Nichterfüllung einer gerichtlichen Auflage im Rahmen

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Denn ein die Verjährungsunterbrechung beendender Still stand des Verfahrens kann nicht nur durch einen Gerichtsbeschluß (z.B. Anordnung des Rühens des Verfahrens gern. §§ 251, 251 a Abs. 5 ZPO), sondern auch durch Untätigkeit der Parteien herbeigeführt werden (BAG 24, 122 = AP Nr. 1 zu § 211 BGB; BAG AP Nr. 6 zu § 322 ZPO; BGH VersR 1978, 1142 [11433; BGH NJW 1968, 692 C6943).
  • RG, 08.11.1919 - I 87/19

    Unterbrechung der Verjährung.

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Auch ist es zutreffend, daß in den Fällen, in denen die Leitung des Verfahrens beim Gericht liegt, die Untätigkeit der Parteien grundsätzlich nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S. des § 211 BGB führen kann (vgl. RGZ 97, 126; 128, 191 C1973; OLGZ 15, 320; OLG Köln, VersR 1970, 1022 [10243).
  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 59/70

    Kläger - Nachlässigkeiten - Rückbeziehung - Hindernis - Letzter Tag - Zustellung

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Zustellung noch als "demnächst" erfolgt angesehen werden kann, obliegt jedoch dem pflichtgemäßen Ermessen des Prozeßrichters (BGH NJW 1972, 208 C2093 m.w.N.).
  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Solche Ansprüche werden von § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB, der auch für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes gilt (BAG AP Nr. 2 zu § 196 BGB), erfaßt und unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist (BAG AP Nrn. 2 und 5 zu § 196 BGB, jeweils mit weiteren Nachweisen; Palandt Heinrichs, BGB, 39" Aufl., § 196 Anm. 9; Grub, AR-Blattei "Verjährung I" unter D II; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15« Bearbeitung, 2. Halbbd., S. 1410).
  • OLG Köln, 06.04.1970 - 5 U 4/69

    Versicherungsfall; Unterbliebene Anzeige; Leistungspflicht des Versicherers;

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Auch ist es zutreffend, daß in den Fällen, in denen die Leitung des Verfahrens beim Gericht liegt, die Untätigkeit der Parteien grundsätzlich nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S. des § 211 BGB führen kann (vgl. RGZ 97, 126; 128, 191 C1973; OLGZ 15, 320; OLG Köln, VersR 1970, 1022 [10243).
  • RG, 27.03.1930 - VIII 560/29

    1. Zum Begriff des Stillstands des Rechtsstreits im Sinne des § 211 BGB. in

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78
    Auch ist es zutreffend, daß in den Fällen, in denen die Leitung des Verfahrens beim Gericht liegt, die Untätigkeit der Parteien grundsätzlich nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S. des § 211 BGB führen kann (vgl. RGZ 97, 126; 128, 191 C1973; OLGZ 15, 320; OLG Köln, VersR 1970, 1022 [10243).
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