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   BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83   

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BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung bei Zahlung einer Zulage - Tariflicher Anspruch auf Zahlung einer Zulage - Persönlicher Geltungsbereich einer tariflichen Zulage für eine Radarsimulator-Pilotin - Zulage für unmittelbar im Flugverkehrskontrolldienst tätige Angestellte - Wirksamkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 33
  • BB 1986, 2056
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Der nach der Geschäftsverteilung allein für den vorliegenden Streitgegenstand zuständige erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 4 Abs. 1 BAT den Kern des Arbeitsverhältnisses, d.h. die beiderseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag nach § 611 BGB betrifft, also insbesondere Fragen der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgeltes, während für Gegenstände, die dazu nicht gehören, § 4 Abs. 2 BAT gilt (vgl. BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen).

    Demgemäß hat der Senat § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschüsse (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT und vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), Trennungsentschädigung (BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost), die Fliegerzulage (BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT), Zuschußregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT) und die Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Dabei geht der Senat davon aus, daß wie allgemein im bürgerlichen Rechtsverkehr sich auch die Berufung einer Arbeitsvertragspartei auf die bei einer getroffenen Vereinbarung nicht eingehaltene tarifliche Schriftform als Verstoß gegen Treu und Glauben, arglistige oder unzulässige Rechtsausübung darstellen kann (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT und BAG 35, 7, 15 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist das insbesondere dann der Fall, wenn der sich auf die Nichtigkeit Berufende den Vertragspartner davon abgehalten hat, den Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung zu verlangen, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine bestimmte Leistung nur deswegen einseitig gewährt, um sich später, falls es in seinem Interesse liegen sollte, auf die Formnichtigkeit berufen zu können bzw. wenn nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Verhalten der Partei, die sich auf die Verletzung der Formvorschrift beruft, der Eindruck erzeugt worden ist, als solle auch ohne Einhaltung der Schriftform erfüllt oder von der Einhaltung der Schriftform überhaupt abgesehen werden (vgl. die Urteile des Senats vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT , 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT, BAG 35, 7, 16 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, auch das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 16. Mai 1972 - 5 AZR 459/71 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil BAG 35, 7, 14 (= AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost) ausgeführt hat, hat die betriebliche Übung, wie auch das Landesarbeitsgericht richtig annimmt, ihre Rechtsgrundlage im Arbeitsvertragsrecht.

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Auch die Lösungsvorschläge des für den zu beurteilenden Gegenstand nach der Geschäftsverteilung nicht mehr zuständigen Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 40, 126, 132 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) vermag der erkennende Senat nicht zu übernehmen, obwohl darin teilweise gewisse Übereinstimmungen mit seiner Rechtsprechung zu erkennen sind.

    Einmal hat nämlich der Dritte Senat in der langjährigen Zahlung von Trennungsentschädigung an eine große Zahl von Arbeitnehmern der Bundespost mit Familienwohnsitz im Ausland bei fehlender Umzugswilligkeit eine irreguläre, im Tarifsystem nicht vorgesehene Leistung erblickt (vgl. BAG 40, 126, 132 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) und demgemäß bei dieser Fallgestaltung eine formbedürftige Nebenabrede bejaht.

    Dazu hat im übrigen zutreffend der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil BAG 40, 126, 136 (= AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost) ausgeführt, soweit außertarifliche Sozialleistungen im öffentlichen Dienst ohne Einhaltung der tariflich geforderten Schriftform zugesagt worden seien, könne schon deswegen eine wirksame betriebliche Übung nicht entstehen.

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Wird eine solche Zulage ohne Bestehen eines einzelvertraglichen Anspruches von einem öffentlichen Arbeitgeber rechtsgrundlos in der irrigen Annahme des Bestehens einer entsprechenden tariflichen Verpflichtung gezahlt, so kann er sich von der Weitergewährung einseitig ohne Änderungskündigung und ohne Einschaltung des Personalrats lossagen (Bestätigung von BAG vom 21.04.1982 4 AZR 671/79 = BAGE 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn sowie des Urteils des Senats vom 29. Januar 1986 - 5 AZR 279/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das aber hat zur Folge, daß sich die Beklagte insoweit, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend folgert, hiervon einseitig ohne Änderungskündigung und Einschaltung des Personalrates wieder lossagen konnte (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 291, 297 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn sowie vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Demgemäß hat der Senat § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschüsse (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT und vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), Trennungsentschädigung (BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost), die Fliegerzulage (BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT), Zuschußregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT) und die Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Dabei geht der Senat davon aus, daß wie allgemein im bürgerlichen Rechtsverkehr sich auch die Berufung einer Arbeitsvertragspartei auf die bei einer getroffenen Vereinbarung nicht eingehaltene tarifliche Schriftform als Verstoß gegen Treu und Glauben, arglistige oder unzulässige Rechtsausübung darstellen kann (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT und BAG 35, 7, 15 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Demgemäß hat der Senat § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschüsse (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT und vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), Trennungsentschädigung (BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost), die Fliegerzulage (BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT), Zuschußregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT) und die Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Das führt nach § 4 Abs. 2 BAT, Art. 2 EGBGB, § 125 und § 126 BGB zur Unwirksamkeit dieser Vereinbarung, wobei eine wie in § 4 Abs. 2 BAT tariflich zwingend vorgeschriebene Schriftform als gesetzliche Schriftform anzusehen ist (vgl. BAG 29, 182, 186 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69

    Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Vielmehr ist es auch im Bereiche des öffentlichen Dienstes Sache des Arbeitnehmers, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, in welchen Formen und Fristen er seine Ansprüche geltend zu machen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu § 70 BAT).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Das aber hat zur Folge, daß sich die Beklagte insoweit, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend folgert, hiervon einseitig ohne Änderungskündigung und Einschaltung des Personalrates wieder lossagen konnte (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 291, 297 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn sowie vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Demgemäß ist die Gesetzesnorm von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Anknüpfung an die entsprechende Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts mit Recht beispielsweise auf Ansprüche aus Heimarbeit, Auslagenersatz, Vorstellungskosten, Ruhegelder und Abfindungen erstreckt worden (vgl. BAG 17, 294, 297 = AP Nr. 4 zu § 196 BGB sowie die weiteren Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1965 - 3 AZR 385/64 - AP Nr. 5 zu § 196 BGB , 10. Dezember 1973 - 3 AZR 318/73 - AP Nr. 7 zu § 196 BGB und 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB; BAG 23, 213, 225 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; auch Soergel/Siebert/Augustin, aaO, § 196 Rz 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Im übrigen hat das Landesarbeitsgericht mit Recht Bedacht darauf genommen, daß § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB auch für Ansprüche von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes gilt (vgl. das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 - AP Nr. 2 zu § 196 BGB sowie Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, § 40 VIII 1, S. 290).
  • BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 385/64

    Auslagenersatz - Deckung von Auslagen - Rückzahlung eines Darlehns - Verjährung -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
    Demgemäß ist die Gesetzesnorm von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Anknüpfung an die entsprechende Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts mit Recht beispielsweise auf Ansprüche aus Heimarbeit, Auslagenersatz, Vorstellungskosten, Ruhegelder und Abfindungen erstreckt worden (vgl. BAG 17, 294, 297 = AP Nr. 4 zu § 196 BGB sowie die weiteren Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1965 - 3 AZR 385/64 - AP Nr. 5 zu § 196 BGB , 10. Dezember 1973 - 3 AZR 318/73 - AP Nr. 7 zu § 196 BGB und 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB; BAG 23, 213, 225 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; auch Soergel/Siebert/Augustin, aaO, § 196 Rz 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.1973 - 3 AZR 318/73

    Verwirkung - Mehrarbeit - Prämie - Verjährung - Jahresumsatzprämie - Beginn -

  • BAG, 14.02.1977 - 5 AZR 171/76

    Vorstellungskosten: Ersatzanspruch - Verjährung

  • BAG, 27.09.1965 - 5 AZR 72/65

    Entgeltansprüche - Heimarbeit - Zweijährige Verjährungsfrist

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71

    Arbeiten in Kohlenkellern - Zuschlagspflicht - Arbeiten in Kohlenbunkern -

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 365/71

    Fahrkostenersatz - Verpflegungszuschuß - Zusätzliche Gewährung - Nebenabrede -

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 383/76

    Zuschußzahlung - Krankenvereinsbeiträge - Nebenabrede - Schriftformerfordernis -

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Begründet wird diese Auffassung damit, daß die Begriffe Hauptabrede und Nebenabrede im Sinne ihrer allgemeinsprachlichen Bedeutungen nur dahin verstanden werden können, daß mit der Hauptabrede die "Hauptsache", mit der Nebenabrede dagegen das Unwesentliche gemeint ist (vgl. u.a. BAGE 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Die Berufung auf Verjährung wird daher grundsätzlich nur dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten, wenn auch unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten oder ihn auf sonstige Weise nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erreichen sein (BGH NJW 1988, 2245, 2247; BGHZ 93, 64, 66; BAG vom 4.11.1992 - 5 AZR 75/92 - Juris RdNr 23 mwN; BAG AP Nr. 12 zu § 4 BAT Bl 373; BVerwG vom 15.6.2006 - 2 C 14/05 - Juris RdNr 23 mwN) .
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