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   BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83   

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https://dejure.org/1986,53
BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 (https://dejure.org/1986,53)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung bei Zahlung einer Zulage - Tariflicher Anspruch auf Zahlung einer Zulage - Persönlicher Geltungsbereich einer tariflichen Zulage für eine Radarsimulator-Pilotin - Zulage für unmittelbar im Flugverkehrskontrolldienst tätige Angestellte - Wirksamkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 33
  • BB 1986, 2056
 
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Wird zitiert von ... (142)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Die Berufung auf Verjährung wird daher grundsätzlich nur dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten, wenn auch unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten oder ihn auf sonstige Weise nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erreichen sein (BGH NJW 1988, 2245, 2247; BGHZ 93, 64, 66; BAG vom 4.11.1992 - 5 AZR 75/92 - Juris RdNr 23 mwN; BAG AP Nr. 12 zu § 4 BAT Bl 373; BVerwG vom 15.6.2006 - 2 C 14/05 - Juris RdNr 23 mwN) .
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Es handelt sich nicht um eine dem Schriftformerfordernis unterliegende Nebenabrede zum Arbeitsvertrag iSd. § 4 Abs. 2 BAT, die in Bezug auf das vormals bestehende Arbeitsverhältnis nur sekundäre Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelte (vgl. dazu BAG 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83  - zu 2 der Gründe, BAGE 52, 33 ) .
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