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   BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84   

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BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84 (https://dejure.org/1986,12493)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 5 AZR 634/84 (https://dejure.org/1986,12493)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 5 AZR 634/84 (https://dejure.org/1986,12493)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil, das den Parteien erst später als 12 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, grundsätzlich als Urteil ohne Gründe anzusehen (vgl. BAG 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und BAG 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Auffassung, daß ein Urteil auch stets dann schon als Entscheidung ohne Gründe anzusehen sei, wenn es später als sechs Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich abgelehnt (BAG 44, 323, 328 = AP Nr. 82 aaO, m.w.N.).

    Zwar kann ein Verstoß gegen diese Vorschriften, bei denen es sich um Sollvorschriften mit einer bloßen Ordnungsfunktion handelt, mit der Revision dann gerügt werden, wenn andernfalls der Rechtsmittelkläger die Möglichkeit verlieren würde, eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu beantragen (vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; BAG 44, 323, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Bei zugesagter Hinterbliebenenversorgung liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor, die Hinterbliebenen sind aus dem Versorgungsversprechen nach § 328 Abs. 1 BGB berechtigt, die zugesagte Leistung zu verlangen (vgl. BAG 24, 411, 420 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Für eine davon abweichende Auslegung der in der Vereinbarung abgegebenen Erklärungen ist danach kein Raum mehr (BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Sie setzt voraus, daß das Ergebnis der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, die richterliche Überzeugung von der Richtigkeit der Darstellung der einen oder der anderen Partei zu begründen, daß aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung der zu vernehmenden Partei besteht; dabei kommt es nicht darauf an, daß dieses Ergebnis zugunsten der beweisbelasteten Partei spricht (vgl. BGH Urteil vom 20. Januar 1976 - VI ZR 192/74 - JZ 1976, 214; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 125 II 5, S. 740).
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Sie unterliegen in gleicher Weise wie der Arbeitsvertrag, dessen Bestandteil sie sind, den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB (statt vieler BAG 19, 100, 103 f. = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil, das den Parteien erst später als 12 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, grundsätzlich als Urteil ohne Gründe anzusehen (vgl. BAG 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979 und BAG 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Zwar kann ein Verstoß gegen diese Vorschriften, bei denen es sich um Sollvorschriften mit einer bloßen Ordnungsfunktion handelt, mit der Revision dann gerügt werden, wenn andernfalls der Rechtsmittelkläger die Möglichkeit verlieren würde, eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu beantragen (vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; BAG 44, 323, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84
    Die zur Auslegung einer nicht typischen Willenserklärung erforderliche Ermittlung der Begleitumstände sowie des inneren Willens der Beteiligten ist eine tatrichterliche Aufgabe (BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe).
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