Rechtsprechung
   BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1639
BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88 (https://dejure.org/1990,1639)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88 (https://dejure.org/1990,1639)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 (https://dejure.org/1990,1639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung der Zahlung von Zulagen - Zahlungsvoraussetzung - Darlegungspflicht des Arbeitnehmers - Höhergruppierung - Schreiben als selbständiges Angebot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 945 (Ls.)
  • BB 1990, 1775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Teilt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einem Arbeitnehmer aus Anlaß der Höhergruppierung schriftlich die Zusammensetzung seiner künftigen Dienstbezüge mit und enthält die Aufstellung eine Technikerzulage, so stellt das Schreiben kein selbständiges Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages zugunsten des Arbeitnehmers dar (Senatsurteil vom 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).«.

    Sie stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (Senatsurteil vom 18. August 1988 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 26 mit Anm. Reuter) und wird von der Revision auch nicht gerügt.

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Auch diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG, a.a.O.; Senatsurteile vom 18. August 1988 - 6 AZR 282/86 - BAGE 59, 233 = AP Nr. 4 zu § 3 TVArb Bundespost und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) und bleibt ebenfalls von der Revision ungerügt.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Demgegenüber bleibt der Gebrauch des Wortes "widerrufen" ohne Bedeutung (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG ; BAGE 52, 33, 48 f. = AP Nr. 12 zu § 4 BAT ).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Außerdem müßte er eine entsprechende Tätigkeit ausüben, d.h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt (BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 282/86

    Trennungsentschädigung: Familienwohnsitz, Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Auch diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG, a.a.O.; Senatsurteile vom 18. August 1988 - 6 AZR 282/86 - BAGE 59, 233 = AP Nr. 4 zu § 3 TVArb Bundespost und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) und bleibt ebenfalls von der Revision ungerügt.
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Demgegenüber bleibt der Gebrauch des Wortes "widerrufen" ohne Bedeutung (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG ; BAGE 52, 33, 48 f. = AP Nr. 12 zu § 4 BAT ).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88
    Außerdem müßte er eine entsprechende Tätigkeit ausüben, d.h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt (BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Der Angestellte hat die Aufgabe, begründete Tatsachen darzulegen und im Fall des Bestreitens zu beweisen (BAG, Urteil v. 07.06.1990, - 6 AZR 423/88 -).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Der Arbeitnehmer hat begründete Tatsachen darzulegen und im Fall des Bestreitens zu beweisen (BAG, Urteil vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88, juris).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Die bloße Gewährung der Zulage führt daher nicht zu einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung (BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet (BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Der Zahlungseinstellung war nicht zu entnehmen, daß das beklagte Land sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. dazu BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

    Der Angestellte hat die Aufgabe, begründete Tatsachen darzulegen und im Falle des Bestreitens zu beweisen (BAG vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Sie stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).
  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    bis zum 31.10.1991 bereits erbrachten Überstundenzuschlag nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB mit der Gehaltszahlung für November 1991 zurückzufordern, da die Beklagte der Klägerin den Überstundenzuschlag gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT nach ihrer Behauptung, die von der Klägerin in beiden Instanzen substantiiert nicht bestritten worden ist, vom 01.04.1990 bis zum 31.10.1991 irrig erbracht hatte und weil die Beklagte für ihr Rückzahlungsbegehren ab dem 01.07.1991 die Ausschlussfrist des § 70 BAT gewahrt hat (vgl. zur irrigen rechtsgrundlosen Zahlung von Zulagen z.B.: BAG, Urteil vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • LAG Hessen, 13.02.1996 - 9 Sa 1241/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden

    Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass sie ohne weiteres berechtigt war, die Zahlung der Zulage an den Kläger eins zustellen, nachdem sie erkannt hatte, dass er keinen Anspruch auf deren Gewährung hatte (BAG Urteil vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • LAG Hamm, 08.04.2016 - 10 Sa 1099/15

    Eingruppierung eines Disponenten gemäß dem Gehaltsrahmenabkommen vom 14.03.1980

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, aus denen sich der Anspruch auf eine höhere Tarifvergütung ergeben soll, ist der klagende Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 07.06.1990 - 6 AZR 423/88 - juris; LAG E vom 30.11.2015 - 14 Sa 818/15 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2011 - 5 Sa 149/10

    Vergütungsansprüche, Eingruppierung, Höhergruppierung, BAT/AOK-Neu Verg.Gr. VII,

    Der Angestellte hat die Aufgabe, begründete Tatsachen darzulegen und im Fall des Bestreitens zu beweisen (BAG Urt. v. 07.06.1990, - 6 AZR 423/88 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT ,Zulagen').
  • LAG Berlin, 26.11.1996 - 3 Sa 88/96

    Anrechnung; Beschäftigungszeit; Deutsche Reichsbahn; Tarifvertrag; Arbeitgeber

    Unter Berücksichtigung des von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets wiederholten Grundsatzes, wonach der öffentliche Arbeitgeber - für den Arbeitnehmer erkennbar - gehalten ist, grundsätzlich nur die Mindestbedingungen des Tarifrechts bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zur Geltung gelangen zu lassen, also das Prinzip des bloßen Normenvollzugs mit dem Ausschluß übertariflicher Leistungen gilt, ist es dem öffentlichen Arbeitgeber nicht verwehrt, eine rechtsgrundlose, irrtümliche Anwendung des Tarifrechts zu Lasten des Arbeitnehmers - jedenfalls für die Zukunft jederzeit zu korrigieren (vgl. etwa BAG 6 AZR 1013/94 vom 8.8.1996; BAG 6 AZR 423/88 vom 7.6.1990, NZA 90, 945; BAG 4 AZR 352/94 vom 23.8.1995, ZTR 96, 169).
  • ArbG Aachen, 13.12.2012 - 2 Ca 720/12

    Eingruppierung; TV WW/NW; Tarifvertrag Wasserwirtschaft Nordrhein-Westfalen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht