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   BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15   

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https://dejure.org/2017,17979
BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15 (https://dejure.org/2017,17979)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15 (https://dejure.org/2017,17979)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 (https://dejure.org/2017,17979)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 9 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG
    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft gegen tarifwidrige Regelungsabreden; Kein Unterlassungsanspruch bei Regelungsabreden gegen einen in der Nachwirkung ...

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen des gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruchs tarifwidriger Regelungsabreden

  • bag-urteil.com

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • rewis.io

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Betriebsverfassungsrecht; Verfahrensrecht - Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch; tarifwidrige Regelungsabrede; individualvertragliche Umsetzung; Wiederholungsgefahr; Nachwirkung tariflicher Regelungen; Beschlussverfahren als zutreffende Verfahrensart; ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - und der Nachwirkungszeitraum des Tarifvertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist für eine Anschlussrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - und die Wiederholungsgefahr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch bei tarifwidrigen Regelungsabreden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - tarifwidrige Regelungsabrede - individualvertragliche Umsetzung - Wiederholungsgefahr - Nachwirkung tariflicher Regelungen - Beschlussverfahren als zutreffende Verfahrensart - Anschlussrechtsbeschwerde - Frist zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 222
  • NZA 2017, 1410
  • BB 2017, 2483
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus, dass die Betriebsratsmitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 20) .

    Ob die Verletzung der durch die Verfahrensvorschrift geschützten Interessen stärker zu gewichten ist als das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses, ist anhand des Regelungszwecks der Norm zu bestimmen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 23 f.) .

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12  - Rn. 33) .

    Der Inhalt der Rechtsvorschriften, gegen die der Arbeitgeber nach Ansicht des Betriebsrats bei der personellen Einzelmaßnahme verstoßen soll, muss zumindest angedeutet werden (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37) .

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 21 TaBV 3/12
    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2012 - 21 TaBV 3/12 - wird zurückgewiesen.

    die Arbeitgeberin zu verpflichten, hinsichtlich der im Tenor des angefochtenen Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2012 - 21 TaBV 3/12 - namentlich aufgeführten 72 Arbeitnehmer zu der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 BetrVG einzuleiten.

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Nach § 101 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 17) .

    Dessen Zustimmungsverweigerung muss seinerseits frist- und formgerecht erklärt worden sein, da die Zustimmung andernfalls nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Der Betriebsrat ist an die von seinem Vorsitzenden übermittelten Zustimmungsverweigerungsgründe gebunden; allein durch diese wird das gerichtliche Prüfprogramm bestimmt (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Dieser muss dann konkret angeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 19; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61) .
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Zwar hängt deren Wirksamkeit regelmäßig nicht von der Aufnahme des Betriebsratsbeschlusses in das Sitzungsprotokoll ab, da die Niederschrift nicht Teil der Beschlussfassung selbst ist (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    dd) Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Der Vorsitzende handelt bei den für den Betriebsrat abzugebenden Erklärungen als dessen gesetzlicher Vertreter (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 16, BAGE 124, 188) .
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
    Dessen Vorlage dient aber nur der hinreichend sicheren Feststellung von Echtheit und äußerer Fehlerfreiheit der Urkunde (BGH 8. März 2006 - IV ZR 145/05 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20

    Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1

    Für sie besteht eine tatsächliche Vermutung, wenn es bereits zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist (BAG 07.06.2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 24).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt.
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 40/20

    Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft; gegen die Durchführung von

    Dabei handelt es sich bei der Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr um eine eigenständige und gesondert festzustellende Tatbestandsvoraussetzung für die Begründung eines Unterlassungsanspruchs (vgl. BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 24); daher reicht ein Angriff gegen die zum Hauptantrag ergangene Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts für sich genommen entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht aus, die tragenden Erwägungen des Arbeitsgerichts zu den Hilfsanträgen ebenfalls infrage zu stellen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht einer Gewerkschaft bei einer Verletzung ihrer Koalitionsfreiheit durch tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und/oder Regelungsabreden allerdings ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG zu (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 19; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 473/09, NZA 2011, 1169, 1172 f.; BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, juris, Rz. 86 ff. m.w.N.).

    Dazu gehören sämtliche Betätigungen, die dem Zweck der Koalitionen dienen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern (BVerfG vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rz. 21 ff.; BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20).

    Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG ist, dass die tarifliche Ordnung final oder bewusst gestört wird (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20; MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 15).

    Tarifwidrige Regelungsabreden und auf deren Grundlage erfolgte arbeitsvertragliche Änderungsregelungen mit einem vom Tarifvertrag abweichenden Inhalt können diese Voraussetzung erfüllen, wenn ihr offenkundiger Zweck darin besteht, Tarifnormen als kollektive Ordnung zu verdrängen und sie damit ihrer zentralen Funktion zu berauben (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 473/09, juris, Rz. 35).

    Soweit es daran fehlt, besteht kein Geltungsanspruch des Tarifvertrags und der Arbeitgeber ist frei, mit seinen Arbeitnehmern untertarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21; MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 14).

    Im Nachwirkungszeitraum kommt den Tarifvertragsparteien keine ausschließliche Regelungsmacht mehr zu (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21 m.w.N.).

    Sie wirken damit kraft Gesetzes für die bisher tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse nach wie vor unmittelbar, sie sind aber nicht mehr zwingend (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21; BAG vom 30.01.2013 - 4 AZR 306/11, juris, Rz. 19).

    Dann entfällt zugleich die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit als Voraussetzung eines negatorischen Unterlassungsanspruchs, der auf die Abwehr zukünftiger Störungen gerichtet ist (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21; MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 14).

    Unabhängig von der Frage der rechtlichen Wirksamkeit einer solchen Regelung als solcher ist sie damit jedenfalls - anders als die sog. betrieblichen Bündnisse für Arbeit - nicht darauf gerichtet, die Wirkung des von der Antragstellerin geschaffenen Tarifrechts zu vereiteln oder leerlaufen zu lassen (vgl. hierzu BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20).

  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    Die begehrten Unterlassungspflichten sind so konkretisiert, dass die Arbeitgeberin erkennen kann, was von ihr verlangt wird (zu diesem Erfordernis BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 159, 222) .

    Auf solche Rechtsverletzungen gestützte Unterlassungsbegehren erscheinen nicht von vornherein als aussichtslos (sh. dazu BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 16 mwN, BAGE 159, 222) .

    bb) Der Betriebsrat wird durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen, da sich das Begehren gegen die Durchführung der von ihm mitvereinbarten Betriebsvereinbarung durch die Arbeitgeberin (§ 77 Abs. 1 BetrVG) richtet (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 17, BAGE 159, 222) .

    Ihr Zweck ist es, Tarifnormen als kollektive Ordnung zu verdrängen und sie damit ihrer zentralen Funktion zu berauben (BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 20, BAGE 159, 222; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 35, BAGE 138, 68) .

    Mit Beendigung der Tarifgebundenheit entfällt die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit als Voraussetzung eines negatorischen Unterlassungsanspruchs, der auf die Abwehr zukünftiger Störungen gerichtet ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 222) .

    Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG "eine Grundnorm der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung" bildet, die einen gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch gegen bei ihrem Abschluss tarifwidrige und daher unwirksame Betriebsvereinbarungen trägt (so BAG 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 68, 200; für einen gewerkschaftlichen Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 110, 252; offengelassen in BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 23, BAGE 159, 222; 13. März 2001 - 1 AZB 19/00 - zu C I 2 a der Gründe, BAGE 97, 167; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 91, 210) .

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Die namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern ist entbehrlich, da der Antrag nicht auf diese eingegrenzt ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15, BAGE 159, 222; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 25, BAGE 138, 68) .

    aa) Der Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrags besteht nur, soweit dessen Wirkung reicht, seine Normen also unmittelbar und zwingend gelten (zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 91, 210; für nachwirkende Tarifregelungen sh. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21, BAGE 159, 222) .

    Anders als beim gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch, der sich bei einer einheitlichen für die gesamte Belegschaft unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit geltenden Regelung auf diese insgesamt erstreckt, weil durch diese einheitliche Maßnahme die verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft verletzt wird (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, aaO; sh. auch BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 19 f., BAGE 159, 222) , kann der Arbeitgeber seiner Durchführungspflicht unabhängig von seiner früheren Handhabung nachkommen, indem er den Tarifvertrag allein gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern zur Anwendung bringt.

  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

    Die Abrede muss aber vom Regelungswillen der Parteien darauf gerichtet sein, bestimmte bestehende Tarifregelungen in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauffolgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern (BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 159, 222) .
  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

    Die ausschließlich für den Gesamtbetriebsrat eingelegte Rechtsbeschwerde - an deren Zulassung durch das Landesarbeitsgericht der Senat nach § 92 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 72 Abs. 3 ArbGG gebunden ist, obwohl diese auf den bereits zum 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer "Rechtssache" gestützt wurde (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 8) - ist unbegründet.
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Dafür genügt jede Änderung der durch den nachbindenden Tarifvertrag geschaffenen materiellen Rechtslage (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222; 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt.
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt.
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

  • LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 298/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 292/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 291/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 236/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 296/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 293/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 297/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 295/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 294/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 258/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 476/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Nürnberg, 03.06.2019 - 1 TaBV 2/19

    Gesamtbetriebsvereinbarung - Betriebsrat - Durchführungsanspruch -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 151/17

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 152/17

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 124/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21

    Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

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