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   BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16   

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BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16 (https://dejure.org/2018,14719)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2018 - 8 AZR 573/16 (https://dejure.org/2018,14719)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 8 AZR 573/16 (https://dejure.org/2018,14719)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Der Übergang muss eine ihre Identität bewahrende - auf Dauer angelegte - wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betreffen (vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - aaO; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - aaO).

    Der Übergang muss demnach - wie unter Rn. 29 ausgeführt - eine ihre Identität bewahrende, auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betreffen (vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Darauf, ob es sich bei der wirtschaftlichen Einheit um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (vgl. BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Der Übergang muss eine ihre Identität bewahrende - auf Dauer angelegte - wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betreffen (vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - aaO; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - aaO).

    Der Übergang muss demnach - wie unter Rn. 29 ausgeführt - eine ihre Identität bewahrende, auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betreffen (vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Darauf, ob es sich bei der wirtschaftlichen Einheit um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (vgl. BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 mwN; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Aus dem Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 (- 8 AZR 157/07 - Rn. 24, BAGE 126, 105) folgt nichts Abweichendes.

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Februar 2008 (- 8 AZR 157/07 - aaO) entschiedenen Verfahren ist das Arbeitsverhältnis des Klägers im vorliegenden Verfahren - wie unter Rn. 32 ausgeführt - nicht infolge eines Betriebsübergangs auf den Rechtsträger übergegangen, mit dem der Kläger das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Der Arbeitnehmer soll nicht verpflichtet werden, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 f., 76, BVerfGE 128, 157; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 30, BAGE 157, 317).

    vorliegend der LJS und der Beklagten, stehen die grundrechtlichen Wertungen des Art. 12 Abs. 1 GG ebenfalls entgegen, wonach der Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden soll, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 f., 76, BVerfGE 128, 157; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 30, BAGE 157, 317).

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Der Arbeitnehmer soll nicht verpflichtet werden, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 f., 76, BVerfGE 128, 157; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 30, BAGE 157, 317).

    vorliegend der LJS und der Beklagten, stehen die grundrechtlichen Wertungen des Art. 12 Abs. 1 GG ebenfalls entgegen, wonach der Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden soll, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 f., 76, BVerfGE 128, 157; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 30, BAGE 157, 317).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    aa) Ein Betriebs(teil-)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG - liegt vor, wenn die für den Betrieb verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt und die in Rede stehende Einheit nach der Übernahme durch den neuen Arbeitgeber ihre - vor der Übernahme vorhandene - Identität bewahrt (vgl. etwa EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 28; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 29 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13 mwN; 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18).

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50); entscheidend ist, dass die funktionelle Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen den übertragenen Faktoren beibehalten wird und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 33; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26, BAGE 148, 168).

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Entscheidend für einen Übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ist deshalb, dass die betreffende Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn die Einheit tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25 mwN; BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 25 f.).

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50); entscheidend ist, dass die funktionelle Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen den übertragenen Faktoren beibehalten wird und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 33; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26, BAGE 148, 168).

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und dem Kläger seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12).

    Entscheidend für einen Übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ist deshalb, dass die betreffende Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn die Einheit tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25 mwN; BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 25 f.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Juli 2016 - 5 Sa 414/15 - aufgehoben.

    § 323 Abs. 2 UmwG ergänzt in seinem Anwendungsbereich der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG lediglich die zwingend vorrangige Regelung des § 613a Abs. 1 BGB (vgl. Studt Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG S. 87; Wlotzke DB 1995, 40, 45; Joost in Lutter UmwG 5. Aufl. § 323 Rn. 31, 38; Henssler/Strohn/Moll 3. Aufl. UmwG § 323 Rn. 19; APS/Steffan 5. Aufl. UmwG § 323 Rn. 23; Wälzholz in Widmann/Mayer Umwandlungsrecht Stand 1. Mai 2016 § 323 Rn. 20.1, 35; KK-UmwG/Hohenstatt/Schramm § 323 Rn. 36; aA NK-GA/Boecken § 323 UmwG Rn. 42; Lindemann EWiR 2017, 59, 60; Willemsen in Kallmeyer UmwG 6. Aufl. § 324 Rn. 59) und bewirkt insoweit eine gewisse Flexibilisierung.

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
    der übergehenden wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sind (BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 23 f.).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

    Arbeitgeberbegriff

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13

    Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter

  • BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14

    Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule

  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 15 Sa 2026/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - Betriebsübergang

    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
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