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   BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97   

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BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97 (https://dejure.org/1999,708)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1999 - 7 AZR 609/97 (https://dejure.org/1999,708)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 (https://dejure.org/1999,708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 57 (Leitsatz)

    § 620 BGB
    Befristetes Arbeitsverhältnis/sachlicher Grund/Prognose für Arbeitskräftebedarf/haushaltsrechtliche Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 121
  • MDR 2000, 772
  • NZA 2000, 591
  • NJ 2000, 332 (Ls.)
  • BB 2000, 934
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Sachsen, 12.09.1997 - 3 Sa 237/97
    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
    Landesarbeitsgericht Sächsisches - 3 Sa 237/97 -.

    7 AZR 609/97 3 Sa 237/97 Sachsen.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. September 1997 - 3 Sa 237/97 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87
    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
    Diese Sachlage ist auch dann gegeben, wenn für die Beschäftigung des Arbeitnehmers deshalb eine Haushaltsstelle nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht, weil es sich um eine für einen Beamten ausgewiesene Planstelle handelt, die aufgrund haushaltsrechtlicher Ermächtigung nur vorübergehend durch einen Arbeitnehmer besetzt werden darf, bis sie in Wegfall kommt oder für ihre Besetzung ein Beamter zur Verfügung steht (so bereits BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 7 AZR 298/87 -, n.v., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BAG Urteil vom 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP Nr. 182 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.) kann ein zusätzlicher, aber nur vorübergehender Arbeitskräftebedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 619/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Volljuristen im

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, und 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, n.v.) können Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auch dann sachlich rechtfertigen, wenn an sich ein Dauerbedarf an der Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, und 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, n.v.) können Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auch dann sachlich rechtfertigen, wenn an sich ein Dauerbedarf an der Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Allerdings darf der öffentliche Arbeitgeber die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen nicht unter Berufung auf das Fehlen von Haushaltsmitteln verweigern, wenn ein Arbeitsvertrag unter Verletzung des Haushaltsgesetzes geschlossen wurde ( BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Es ist aber grundsätzlich ausreichend für die Prognose des öffentlichen Arbeitgebers zu einem nur vorübergehenden Bedarf an der Arbeitsleistung, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aus einer konkreten Haushaltsstelle vergütet wird, die von vornherein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Regelung dem Umstand Rechnung tragen, dass der öffentliche Arbeitgeber gehalten ist, nicht durch den Abschluss von Arbeitsverträgen Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 236) .

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    b) Nach der bereits vor Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Senatsrechtsprechung können im Bereich des öffentlichen Dienstes haushaltsrechtliche Gründe die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen (BAG 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139).

    Es ist aber grundsätzlich ausreichend für die Prognose des öffentlichen Arbeitgebers, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus einer konkreten Haushaltsstelle erfolgt, die von vornherein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, aaO.).

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    b) Nach der bereits vor Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Senatsrechtsprechung können im Bereich des öffentlichen Dienstes haushaltsrechtliche Gründe die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen (BAG 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139).

    Ausreichend für die Prognose des öffentlichen Arbeitgebers ist aber grundsätzlich, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus einer konkreten Haushaltsstelle erfolgt, die von vornherein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, aaO.).

    Zum andern ist der öffentliche Arbeitgeber gehalten, keine Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - aaO., zu II 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173).

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    c) Die Ermächtigung in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 trägt dem Umstand Rechnung, dass der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - BAGE 99, 217 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 = EzA BGB § 620 Nr. 180, zu B II 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 -AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Nach der Senatsrechtsprechung können haushaltsrechtliche Gründe die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179, zu III 3 d der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - nv., zu B II 3 b aa der Gründe).

    Ausreichend für die Prognose des öffentlichen Arbeitgebers ist aber grundsätzlich, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus einer konkreten Haushaltsstelle erfolgt, die von vornherein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - aaO, zu II 1 der Gründe).

    Zum andern ist der öffentliche Arbeitgeber gehalten, keine Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - aaO, zu II 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - nv., zu B II 3 b aa der Gründe).

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Daher ist die Tatsache, daß für die Vergütung eines Arbeitnehmers konkret Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, grundsätzlich geeignet, einen Sachgrund für die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers abzugeben (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Regelung dem Umstand Rechnung tragen, dass der öffentliche Arbeitgeber gehalten ist, nicht durch den Abschluss von Arbeitsverträgen Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 236) .

  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Dafür ist eine Prognose zu erstellen, der konkrete Anhaltspunkte zugrunde liegen müssen (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215).

    Für die Entscheidung des Behördenleiters, sich statt zu einer unbefristeten nur zu einer befristeten Beschäftigung des Arbeitnehmers zu verpflichten, stellt seine Bindung an das Haushaltsrecht einen ausreichenden sachlichen Grund dar (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - aaO mwN).

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2006 - 17 Sa 613/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

  • LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14

    Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/Einstellungszusage

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07

    Haushaltsbefristung NW

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 791/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushalt

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06

    Befristung - Haushalt

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08

    Haushaltsbefristung

  • LAG Hamm, 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07

    Unwirksame Haushaltsmittelbefristung bei Begründung von Zahlungsverpflichtungen

  • LAG Köln, 15.12.2006 - 11 Sa 507/06

    Haushaltsbefristung

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 461/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Aushilfsangestellter

  • LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05

    Überführung von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaft zur

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 823/98

    Befristete Erhöhung der Stundenzahl einer Lehrerin

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 6/00

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Bezug auf den Manteltarifvertrag für die

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 419/01

    Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 702/99

    Die tarifliche Befristungsgrundform - Wirksamkeit einer Befristung - Der

  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2013/99

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zeitlich begrenzte

  • LAG Sachsen, 18.05.2000 - 10 Sa 454/99
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09

    Befristung wegen eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2008 - 5 Sa 317/07

    befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrund, Aufgabe von begrenzter Dauer,

  • ArbG Oberhausen, 16.11.2005 - 3 Ca 1859/05
  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2045/99

    Verwirkung des Rechts einer Berufung auf Fristablauf eines Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Leipzig, 05.08.2004 - 16 Ca 1817/04

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Möglichkeit und

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