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   BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09   

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BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 AZB 8/09 (https://dejure.org/2009,1631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug - Rechtsweg

  • openjur.de

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug; Rechtsweg

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Regressforderungen der Versicherung eines Leasingfahrzeugs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingfirmenfahrzeug - Beschädigung durch Arbeitnehmer

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3d; ; ArbGG § 3; ; VVG 2008 § 44; ; VVG 2008 § 86

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d; VVG a. F. § 67; VVG a. F. § 75; AKB § 15
    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Mit Anmerkung: Christian Tomson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Anspruch eines Dritten auf Schadenersatz gegen den Arbeitnehmer ? Keine andere Beurteilung bezüglich geleaster Betriebsmittel und auf die Versicherung übergegangenen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Für den Arbeitnehmerregress des Kaskoversicherers wegen Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Christian Tomson; VersR 2009, 1529)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 213
  • MDR 2009, 1228
  • NZA 2009, 919
  • VersR 2009, 1528
  • DB 2009, 2556
  • AnwBl 2009, 255
  • JR 2012, 311
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57

    Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ta 538/08

    Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Februar 2009 - 2 Ta 538/08 - aufgehoben.
  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56

    Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz (

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 11 U 166/02

    Forderungsübergang zu Gunsten des den Versicherungsnehmer entschädigenden

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob im Streitfall Eigen- und Fremdversicherung zusammentreffen und danach Ansprüche auch des Leasingnehmers (Arbeitgebers) übergehen könnten (vgl. OLG Köln 19. März 2003 - 11 U 166/02 -).
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 254/58

    Personen-Kautionsversicherung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, geht bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Anspruch des Versicherten auf die Versicherung über, wenn diese dem Versicherten den Schaden ersetzt (vgl. BGH 28. November 1957 - II ZR 325/56 - BGHZ 26, 133, 137 ff.; 30. April 1959 - II ZR 126/57 - BGHZ 30, 40, 42; 11. Juli 1960 - II ZR 254/58 - BGHZ 33, 97, 99 f.; Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl. § 67 Rn. 11, 17).
  • OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09
    Ob es darüber hinaus für den Anspruchsübergang allein auf die Leistung der Versicherung ankommt (so Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 22 Rn. 41 mwN) oder ob bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer die Kenntnis des Versicherten vom Versicherungsverhältnis maßgeblich ist (so OLG München 26. Juni 1987 - 10 U 3046/86 - NJW-RR 1988, 34, 35), bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 585/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    bb) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 732/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 731/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Die Deckungsanfechtung dient der Anreicherung der Insolvenzmasse (zu diesem Hauptziel der Insolvenzrechtsreform vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) und fußt auf dem das Insolvenzrecht beherrschenden Grundsatz, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen (par conditio creditorum, vgl. zum insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 736/09 - ZIP 2011, 1628) .

    Ein komplexer Rechts- und damit Wirtschaftsverkehr ist nicht zu gewährleisten, wenn die Teilnehmer letztlich auf gar nichts mehr vertrauen können und damit faktisch gezwungen werden, sogar jeden bereits erhaltenen Vermögensvorteil nochmals durch ein Sicherungsrecht oder durch ein - wie auch immer eingekleidetes - Vorrecht zu befestigen (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    b) Unter welchen zeitlichen Voraussetzungen verspätete Entgeltzahlungen des Arbeitgebers noch Bargeschäfte im Sinne von § 142 InsO sind und damit der Privilegierung dieser Vorschrift unterliegen, ist im Schrifttum umstritten (vgl. Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Die für die abschnittsweise Vergütung abschnittsweise erbrachter Leistungen entwickelten Grundsätze passen nicht für Arbeitsverhältnisse (Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

    Dazu ist erforderlich, dass die einzelnen Arbeitnehmer überhaupt "bei der Stange bleiben" - und auch dies wird mit der Berichtigung von Lohnrückständen "erkauft" (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14; aA Wegener NZI 2009, 225, 226) .

    Die Beurteilung, ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatrichters (so zutreffend Windel Anm. AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 14) .

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 922/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit i.R.d.

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 926/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 -).
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 927/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2011 - 8 O 4916/11

    Rechtswegzuständigkeit für den Regressanspruch des Kaskoversicherer gegen den

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit dem Beschluss des BAG vom 07.07.2009 (VersR 2009, 1528), wo eine entsprechende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in einer ähnlichen Konstellation nur deshalb verneint worden war, weil dort nicht ein Fahrzeug des Arbeitgebers beschädigt worden war, sondern das vom Arbeitnehmer beschädigte Fahrzeug im Eigentum eines Dritten - des Leasinggebers - stand.
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