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   BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82   

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BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 271
  • NJW 1984, 941 (Ls.)
  • BB 1984, 1554
  • DB 1984, 355
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Einer Beweisaufnahme hätte es nur dann bedurft, wenn die Klägerin das Vor liegen der für ein ArbeitsVerhältnis notwendigen Merkmale im einzelnen dargelegt hätte (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff BAG 30, 163, 168 f . = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Einer Beweisaufnahme hätte es nur dann bedurft, wenn die Klägerin das Vor liegen der für ein ArbeitsVerhältnis notwendigen Merkmale im einzelnen dargelegt hätte (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff BAG 30, 163, 168 f . = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.08.1965 - 2 AZR 439/64

    Apotheke - Selbständiger Betrieb - Apothekerpraktikant - Lehrling - Lehrvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    b) Eine derartige am Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG orientierte Betrachtungsweise liegt auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1965 - 2 AZR 439/64 - (AP Nr. 2 zu § 21 KSchG) zugrunde.
  • BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23- August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23- August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien etwaige noch notwendige nähere Behauptungen aufstellen oder Beweismittel hätten beibringen können und wollen (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des BBiG über das Berufsausbildungsverhältnis im Sinne der §§ 3 ff. BBiG nicht anwendbar (BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAGE 35, 59, 66 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe; BAGE 43, 271, 276 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; zustimmend: Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 336; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand August 1990, § 47 Anm. 1; Weber, BBiG, Stand Juli 1990, § 47 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 16 VII, S. 63; Knopp/Kraegeloh, BBiG, 3. Aufl., § 47 Rz 2; Knigge, AR-Blattei "Berufsausbildung I", F III 2 b; ArbG Würzburg, Urteil vom 21. April 1983 - 3 Ca 4/83 - EzB BGB § 626 Nr. 20).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    In Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis steht sowohl bei Auszubildenden als auch bei Umschülern iSd. § 47 Abs. 3 BBiG aF nicht die Arbeitsleistung, sondern der Ausbildungszweck im Vordergrund (BAG 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -BAGE 42, 271).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handeln sollte, hätte die Klägerin im einzelnen angeben müssen, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was sie darauf erwidert hätte (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Diese Vorschrift hat nämlich nicht die Bedeutung, daß die Parteien von ihrer Pflicht, ihre Behauptungen zu substantiieren und unter Beweis zu stellen, entlastet werden sollen (BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -, zu II 1 der Gründe, insoweit nicht veröffentlicht in AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

    Daran sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969, unter II 1 der Gründe, insoweit nicht veröffentlicht).

    Die weitere Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe § 139 ZPO verletzt, ist schon deswegen unzulässig, weil er zwar angibt, er hätte bei entsprechendem Hinweis für seinen vorbezeichneten Vortrag Beweis durch Sachverständigengutachten angetreten, aber nicht, für welche zu begutachtenden Punkte, und welche Tatsachen der Beweis ergeben hätte (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. September 1983, aaO, unter II 1 der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 43. Aufl., § 554 Anm. 4 E).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Diese Rüge geht jedoch schon deshalb fehl, weil die Revision nicht angibt, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Beklagten darauf erwidert hätten (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; Urteil vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - in Auffarth/Schönherr, ArbGG, B § 72-80/16).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung

    Hingegen sollen die Parteien nicht von ihrer Pflicht entlastet werden, ihre Behauptungen zu substantiieren und unter Beweis zu stellen (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 234/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Vielzahl von

    Soweit es sich um die Rüge der Verletzung des § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -, zu II 1 der Gründe, insoweit n.v.).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Diese Rüge geht jedoch schon deshalb fehl, weil die Revision nicht angibt, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Beklagten darauf erwidert hätten (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; Urteil vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - in Auffarth/Schönherr, ArbGG, B § 72-80/16).
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 270/89

    Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrages - Neueinstellung eines

  • LAG Köln, 28.09.2000 - 5 Sa 1000/00

    Praktikantin; Auszubildende; Erzieherin; Elternrat; Kündigung

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - L 12 AL 165/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Düsseldorf, 26.04.2004 - S 19 AL 253/02
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