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   BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21 (A)   

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https://dejure.org/2021,36127
BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21 (A) (https://dejure.org/2021,36127)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2021 - 9 AZR 3/21 (A) (https://dejure.org/2021,36127)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) (https://dejure.org/2021,36127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com
  • Bundesarbeitsgericht

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

  • rewis.io

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

  • Betriebs-Berater

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Unionsrechts; Befristung des Urlaubsanspruchs; Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers; Langzeiterkrankung; 15-Monatsfrist; Aussetzung des Rechtsstreits entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO - Urlaub; Langzeiterkrankung; Mitwirkungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Unionsrechts; Befristung des Urlaubsanspruchs; Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers; Langzeiterkrankung; 15-Monatsfrist; Aussetzung des Rechtsstreits entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO - Urlaub; Langzeiterkrankung; Mitwirkungsobliegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langzeiterkrankung - und der Urlaubsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung des Rechtsstreits - bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die auf der Lohnabrechnung aufgeführten Resturlaubstage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 107
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21

    Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung

    Gegenüber den gesetzlichen Urlaubsansprüchen verkürzt sich somit der für den gesetzlichen Mindesturlaub - sofern insoweit überhaupt ein Verfall möglich ist - maßgebliche Übertragungszeitraum von 15 Monaten (grdl. hierzu BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371; vgl. auch BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 22 ff.) auf sechs Monate.
  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und

    Im Übrigen bezweckt § 108 GewO die Information über die erfolgte Zahlung (BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 39; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 35 f., BAGE 154, 8) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    ab dem Zeitpunkt, auf den die Feststellung der Schwerbehinderung nach § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX regelmäßig zurückwirkt, über seinen Zusatzurlaub disponieren kann (vgl. BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 27; 7. Juli 2020 - 9 AZR 401/19 (A) - Rn. 22, BAGE 171, 231) .
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Die Abrechnung dient der Transparenz und bezweckt die Information über die erfolgte Zahlung (BAG 7. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 39) .
  • LAG Sachsen, 19.09.2022 - 1 Sa 60/22

    Schadensersatz wegen Verletzung der Nachweispflicht aus § 2 Abs. 1 Satz 1

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann die Entgeltabrechnung jedoch auch eine auf Veränderung der Rechtslage gerichtete, rechtsgeschäftliche Willenserklärung enthalten (BAG, Urteil vom 7.9.2021, 9 AZR 3/21 (A), Juris, zu V 2. b) aa) der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Immunität - internationales

    Das Rechtsmittel der Berufung setzt voraus, dass der die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt (BAG 09. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 11; 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 Sa 411/21

    Unzulässige Stufenklage - Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs

    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er gerade den ausgezahlten Betrag erhält (vgl. BAG 07. September 2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Rn. 39, 16.
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