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   BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22   

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https://dejure.org/2022,23428
BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 (https://dejure.org/2022,23428)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 (https://dejure.org/2022,23428)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2022 - 5 AZR 128/22 (https://dejure.org/2022,23428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch auf Bruttovergütung nach deutschem Steuerrecht bei vorübergehender Auslandsentsendung; Keine Erfüllung des Entgeltanspruchs durch Hypotax-Verfahren bei normativ geltendem Tarifvertrag; Zulässigkeit einer Nettolohnvereinbarung nach dem ...

  • rewis.io

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • Betriebs-Berater

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Anspruchs auf die Bruttoarbeitsvergütung; AGB-Kontrolle - Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de

    Erfüllung des Anspruchs auf die Bruttoarbeitsvergütung; AGB-Kontrolle - Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • datenbank.nwb.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 382
  • NZA 2023, 240
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Die Anforderungen an die mögliche Konkretisierung hängen auch von der Komplexität des Sachverhalts unter den spezifischen Gegebenheiten des Regelungsgegenstands ab (BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 36, BGHZ 208, 52; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen aaO Rn. 348) .

    Etwaige Missverständnisse muss der Verwender sich in dieser Hinsicht vielmehr nur dann zurechnen lassen, wenn er die Gefahr von Fehlvorstellungen bei seinen Kunden durch eine unklare oder mehrdeutige Klauselformulierung oder -gestaltung selbst hervorgerufen oder verstärkt hat (BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17, aaO) .

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Das Transparenzgebot darf den Verwender allerdings nicht überfordern (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 23 mwN, BAGE 127, 319) .

    Für die Annahme eines selbständigen Entgeltbestandteils spricht es, wenn die Parteien mit der Zulage einen besonderen, abgrenzbaren Leistungszweck (zB Abgeltung einer besonderen Erschwernis) verfolgen (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 13, BAGE 127, 319) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es auf den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses an (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 1 der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 89, 202; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 88, 239; Däubler/Deinert/Wenckebach TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 230 ff.; Schaub ArbR-HdB/Treber 19. Aufl. § 202 Rn. 7) .

    aa) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich an dem Ort des Betriebs oder Betriebsteils, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, also dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 2 a der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 89, 202) .

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es auf den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses an (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 1 der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 89, 202; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 88, 239; Däubler/Deinert/Wenckebach TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 230 ff.; Schaub ArbR-HdB/Treber 19. Aufl. § 202 Rn. 7) .

    aa) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich an dem Ort des Betriebs oder Betriebsteils, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, also dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 2 a der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 89, 202) .

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    cc) Die Rechtsprechung des Sechsten Senats zur Abgrenzung von Ost- und Westtarifen (vgl. BAG 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 85, 322) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

    Ausgangspunkt des Abstellens auf den Zweck der Tätigkeit mit der Anknüpfung an die Aufgaben der jeweiligen Dienststelle war das Ziel des BAT-O, den Erhalt und die Entstehung von Arbeitsplätzen im wirtschaftlich schwächeren Beitrittsgebiet zu fördern (BAG 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - aaO) .

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 28 ff., BAGE 144, 210) .

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45) .

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Abzug und Abführung von Lohnbestandteilen betreffen - im Inland - nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 97, 150) .

    Materiell handelt es sich dann auch hinsichtlich des Steuerabzugs um eine Leistung an den Arbeitnehmer, die nur aus formellen Gründen des deutschen Steuerrechts vom Arbeitgeber unmittelbar an das Finanzamt erbracht wird, ohne dass sich hierdurch der materielle Charakter der Zahlung an den Arbeitnehmer ändert (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 c der Gründe, aaO) .

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Nachdem zwischen der Arbeitgeberseite und den Arbeitnehmervertretungen Streit über die Wirksamkeit der KBV entstanden war, hat das Landesarbeitsgericht München mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) festgestellt, dass die Regelungen zum Hypotax-Verfahren in der KBV unwirksam sind.

    Der Wirksamkeit des in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags vertraglich vereinbarten Hypotax-Verfahrens steht die vom Landesarbeitsgericht München mit Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtskräftig festgestellte Unwirksamkeit der in der KBV enthaltenen Regelungen zum Hypotax-Verfahren nicht entgegen.

  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Die von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu prüfende (BAG 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 43 mwN) Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden Brüssel Ia-VO).

    Ist die internationale Zuständigkeit mehrerer Staaten gegeben, kann die klagende Partei unter ihnen wählen (BAG 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 48; Zöller/Geimer ZPO 34. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 4) .

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 9. Februar 2022 - 5 AZR 368/21 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

  • BGH, 11.03.2021 - III ZR 96/20

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit einer Sperrklausel eines Mobilfunkanbieters;

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung -

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21

    Tarifliches Zusatzgeld - Reichweite eines durch Formularvertrag begründeten

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 550/96

    Geltungsbereich des BAT-O bei Gebietsänderungen

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98

    Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Geltung der

  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 38/18

    Rechtsstreit um die Verpflichtung eines Pflegebedürftigen zur Tragung der

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • ArbG Hamburg, 27.04.2021 - 24 Ca 28/21
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die deutschen Gerichte sind nach Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) zuständig (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 20) .

    Es liegt keine unzulässige alternative Klagehäufung vor (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 23 ff.) .

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass auch im Zeitraum der Entsendung gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) deutsches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden war (sh. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 27 ff.).

    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst erkannt, dass es sich bei den Bestimmungen im Entsendungsvertrag um konstitutive Regelungen handelt, die unabhängig von der KBV Geltung beanspruchen (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 34 ff.) .

    Die Parteien haben die Wirksamkeit der Regelungen der KBV mit Blick auf die eigenständige vertragliche Vereinbarung des Hypotax-Verfahrens nicht zur Geschäftsgrundlage des Entsendungsvertrags gemacht (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 39) .

    (2) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Die Regelungen in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags sind auch nicht aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 40 ff.).

    Die Bestimmungen des TV Entgelt 2018 galten im Arbeitsverhältnis der Parteien auch während der Entsendung des Klägers ins Ausland ab dem Zeitpunkt der beiderseitigen Tarifgebundenheit (1. Januar 2018) gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 60 ff.) .

    Die Beklagte hat den tariflichen Bruttolohnanspruch in Höhe der streitgegenständlichen Abzüge nicht erfüllt (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 66 ff.) .

    Zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bestand - unabhängig von der Frage ihrer hinreichenden Bestimmtheit - jedenfalls keine Aufrechnungslage (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 74) .

    Seine Geltendmachung konnte unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls die zukünftigen, noch nicht fälligen Ansprüche mit einbeziehen und tat dies auch (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 75 ff.) .

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die deutschen Gerichte sind nach Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) zuständig (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 20) .

    Eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, liegt nicht vor (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 23 ff.) .

    Ausgehend hiervon stellen der durch die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vermittelte vertragliche Anspruch auf den Tariflohn und der kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Anspruch (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen zwei Streitgegenstände iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dar (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 25; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) .

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass auch im Zeitraum der Entsendung gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) deutsches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden war (sh. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 27 ff.).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst erkannt, dass es sich bei den Bestimmungen im Entsendungsvertrag um konstitutive Regelungen handelt, die unabhängig von der KBV Geltung beanspruchen (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 34 ff.) .

    Die Parteien haben die Wirksamkeit der Regelungen der KBV mit Blick auf die eigenständige vertragliche Vereinbarung des Hypotax-Verfahrens nicht zur Geschäftsgrundlage des Entsendungsvertrags gemacht (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 39) .

    bb) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Die Regelungen in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags sind auch nicht aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 40 ff.).

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    Maßgebend sind die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55) .

    Dem Vertragspartner kann dabei nicht jedes eigene Nachdenken erspart bleiben (BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55; 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 - Rn. 28) .

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Klausel führt nicht automatisch zu deren Intransparenz (BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55) .

    Deshalb muss, was auch konkludent und noch im Laufe des Verfahrens möglich ist, eine Rangfolge gebildet werden (BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 24) .

  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZR 265/22

    Vermittlungsprovision - Erstattungspflicht des Arbeitnehmers

    Aus Gründen der Vertragsfreiheit sind damit vor allem Abreden zu den Hauptleistungspflichten von einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 45 ff. mwN) .
  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 250/22

    Invaliditätsversorgung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Leistungsgegenstand, während Regelungen, die die Leistungspflicht der Parteien einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren sind (BGH 20. April 2023 - I ZR 113/22 - aaO; 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16; BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 46 f. mwN; vgl. zur Vertragstypik BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 38, BAGE 176, 1) .
  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, über die §§ 305 ff. BGB den "gerechten Preis" zu ermitteln (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 143, 212)" (BAG, Urt. v. 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 - juris).

    bb) Selbst wenn man dies anders sähe und die Klausel als kontrollfähige "Preisnebenabrede" (vgl. dazu wiederum BAG, Urt. v. 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 - juris) einordnete, ist eine unangemessene Benachteiligung des Klägers nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht ersichtlich.

  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 9/23

    Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

    Ein unmittelbarer, normativer Anspruch aus § 30 Abs. 1 MTV Nr. 14 Boden - bei dem es sich wiederum um einen eigenen Streitgegenstand handeln würde (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 25; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) - war demnach nicht Gegenstand seiner Anträge.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 277/22

    Befristung - Altersgrenzenregelung - Vollendung des 65. Lebensjahrs - Auslegung -

    Maßgebend sind die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 30; 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55, zitiert nach juris).

    Dem Vertragspartner kann dabei nicht jedes eigene Nachdenken erspart bleiben (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 30; 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55; 24. Mai 2022 - 9 AZR 461/21 - Rn. 28, zitiert nach juris).

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Klausel führt nicht automatisch zu deren Intransparenz (BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 55).

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

    Die Arbeitsvertragsparteien wollen in der Regel durch eine Bezugnahme auf die gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ohnehin geltenden kollektiven Regelungen keinen eigenständigen individualvertraglichen Geltungsgrund für diese schaffen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteile vom 07.09.2022 - 5 AZR 128/22, NZA 2023, 240, Rdz. 37; vom 11.07.2018 - 4 AZR 533/17, NZA 2018, 1486, Rdz. 27; vom 13.03.2012 - 1 AZR 659/10, NZA 2012, 990, Rdz. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei

    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten die Bestimmungen als von der Beklagten gestellt, weil der Änderungsvertrag einen Verbrauchervertrag darstellt (vgl. BAG 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 35 mwN.).
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