Rechtsprechung
   BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3453
BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86 (https://dejure.org/1987,3453)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86 (https://dejure.org/1987,3453)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 (https://dejure.org/1987,3453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der betrieblichen Übung - Voraussetzung für die begründung vertraglicher Ansprüche durch eine betriebliche Übung - Gehaltserhöhung im aussertariflichen Bereich - Tatbestand des Urteils liefert Beweis für das mündliche Tatsachenvorbringen - Entkräftung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne des § 320 ZPO gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vergleiche BAG Urteil vom 08.12.1977, 3 AZR 530/76 = AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne des § 320 ZPO gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BAGE 24, 95 = AP Nr. 2 zu § 9 BUrlG; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe).

    Wenn die Klägerin die vom Landesarbeitsgericht getroffene Feststellung für unrichtig hielt, mußte sie sich hiergegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO wenden (vgl. BAGE 8, 156, 159 f. = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - aaO).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
    Aus ihr erwachsen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. BAGE 39, 271, 273 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 a der Gründe; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 49, 290, 295 = AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 a der Gründe; BAGE 49, 299, 300 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub, zu 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Es hat bei den Gesamtumständen zutreffend im Anschluß an die Entscheidung BAGE 49, 290 = AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung insbesondere berücksichtigt, daß es hier um Gehaltserhöhungen im außertariflichen Bereich geht.

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 339/86
    Aus ihr erwachsen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (vergleiche BAG Urteil vom 10.04.1985, 7 AZR 36/83 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Aus ihr erwachsen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG in ständiger Rechtsprechung; vgl. BAGE 39, 271, 273 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 a der Gründe; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 49, 290, 295 = AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 a der Gründe; BAGE 49, 299, 300 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub, zu 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hessen, 26.01.2005 - 8 Sa 945/04

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung von Ruhegeld - Mitbestimmung

    Aufgrund dieser Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass es nicht zu einer betrieblichen Übung führt, wenn ein Arbeitgeber Gehälter außertariflicher Angestellter in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 11.12.1991 - 5 AZR 94/91; vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86; vom 04.09.1985-7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Hamm, 27.01.2009 - 4 Sa 378/07

    Betriebsrente; nicht ruhegeldfähige Lohnbestandteile; Aufstockungsbetrag 2; GIZ

    Es dürfen nicht einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von einer Vergünstigung ausgeschlossen werden, die der Arbeitgeber der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer gewährt (st. Rechtspr. des BAG, etwa Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 339/86 - juris).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 459/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst -

    Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist die Frage, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB; ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 113; 59, 73 = AP Nr. 21, 33 au § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst -

    Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist die Frage, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB; ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 113; 59, 73 = AP Nr. 21, 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, n.v., zu I 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Köln, 06.03.1998 - 11 Sa 1194/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Weitergehender Anspruch aus

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 606/97

    Tarifgerechte Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 01.12.1995 - 13 Sa 378/95

    Versorgungsanspruch: Entstehen aufgrund betrieblicher Übung; betriebliche Übung:

    Aus ihr erwachsen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 339/86 -, zu Ziff. I. 1a der Gründe und ständige Rechtsprechung, z.B. AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung zu I 2a der Gründe; AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost zu III 1a der Gründe; Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 -, AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2a der Gründe; AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub, zu 1 der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht