Rechtsprechung
BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Urlaubsentgelt - Beurteilung eines Unternehmensberaters als Arbeitnehmer - Beurteilung eines Verhaltens als rechtsmissbräuchlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 19.01.1993 - 4 Ca 115/92
- LAG Hessen, 08.03.1994 - 7 Sa 893/93
- BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Die Verwirkung infolge Zeitablaufs wird in der Rechtsprechung als Unterfall der "unzulässigen Rechtsausübung" behandelt (Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA § 1 BUrlG Verwirkung Nr. 1, m.w.N.).Mit der "Verwirkung" soll die Diskrepanz zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit durch Angleichung der Rechtslage an die soziale Wirklichkeit beseitigt werden (BAG Urteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.).
Zum Zeitablauf müssen daher besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - DB 1991, 2342 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89]; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruch überhaupt verwirken kann (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.) oder ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist scheitern muß.
Im Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes wird nicht zwischen gut- und schlechtverdienenden Arbeitnehmern unterschieden (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.).
Jedoch können Verschuldenselemente von Bedeutung sein (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.).
Für eine unzulässige Rechtsausübung müssen Umstände vorliegen, die eine Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung des Schuldners erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …
Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf diesen Fall der persönlich unzutreffenden Beurteilung einer durchaus erkennbaren Rechtslage anzuwenden sind (so wohl BAG Urteil vom 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, mit ablehnender Anmerkung Mayer-Maly; ebenso ablehnend Ascheid, Änderung der Geschäftsgrundlage und wirtschaftliche Notlage, D II 1 a. E., in Hromadka [Herausgeber], Änderung von Arbeitsbedingungen).Denn die bei Wegfall der Geschäftsgrundlage notwendige Anpassung erfolgt regelmäßig nur für die Zukunft (BAG Urteil vom 9. Juli 1986, a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Zum Zeitablauf müssen daher besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (…Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - DB 1991, 2342 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89]; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB). - BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …
Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Zum Zeitablauf müssen daher besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (…Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - DB 1991, 2342 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89]; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
- BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht
Für eine unzulässige Rechtsausübung müssen Umstände vorliegen, die eine Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (BAG 7. November 1995 - 9 AZR 541/94 - zu 4 b der Gründe mwN) . - BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 173/03
Vergütung für Verbesserungsvorschlag - unzulässige Rechtsausübung
b) Die Verwirkung infolge Zeitablaufs ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung (Senat 7. November 1995 - 9 AZR 541/94 -).