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   BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99   

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https://dejure.org/2000,19879
BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99 (https://dejure.org/2000,19879)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 AZR 585/99 (https://dejure.org/2000,19879)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99 (https://dejure.org/2000,19879)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 08.01.1993 - 12 Ta 17/92

    Zwangsvollstreckung: Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Es kann deshalb an dieser Stelle dahinstehen, ob die einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts gegen die Beklagte zu 1) zu Recht ergangen ist, ob sie angesichts der Behauptung des Klägers, er sei freigestellt gewesen, überhaupt vollstreckbar war (vgl. LAG Berlin 8. Januar 1993 - 12 Ta 17/92 - LAGE ZPO § 888 Nr. 27) und ob sich aus ihr angesichts der rechtskräftigen Abweisung des vom Kläger im Verfahren zur Hauptsache geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruchs überhaupt Zahlungsansprüche gegen die Beklagte zu 1) herleiten lassen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.1999 - 5 Sa 189/99

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei einstweiliger Verfügung; Widerspruch des

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Auf die Revision der Beklagten zu 1) wird unter Zurückweisung der Anschlußrevision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Juli 1999 - 5 Sa 189/99 - aufgehoben, soweit darin die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055; eingehend 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10) hat der Arbeitgeber, der einen titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht erfüllt und den Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt, für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer seine Vergütung nicht nachzuzahlen.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055; eingehend 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10) hat der Arbeitgeber, der einen titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht erfüllt und den Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt, für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer seine Vergütung nicht nachzuzahlen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.1997 - 4 Sa 60/95

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung durch den

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Durch Urteil vom 14. Dezember 1994 stellte das Arbeitsgericht Neumünster (- 3 b Ca 780/94 -) fest, daß das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und Rechtsanwalt Dr. L als Konkursverwalter über das Vermögen der smw nicht aufgelöst worden ist, sondern unverändert fortbesteht; zugleich wurde Rechtsanwalt Dr. L in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter über das Vermögen der D antragsgemäß verurteilt, den Kläger weiterzubeschäftigen Durch Urteil vom 12. Mai 1997 - 4 Sa 60/95 - änderte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 2. Mai 1994 teilweise ab, stellte fest, daß das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und Rechtsanwalt Dr. L als Konkursverwalter über das Vermögen der smw durch die Kündigung vom 27. April 1994 nicht zum 30. Juni 1994, sondern erst zum 31. Oktober 1994 aufgelöst worden ist und wies die Klage im übrigen, auch hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags, ab.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
    Auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122) kann nicht Anspruchsgrundlage sein.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Nur diesem gegenüber stehen ihm vertragliche Vergütungsansprüche - ggf. aus Annahmeverzug - zu (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99 -, zu B I 2 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Über das Bestehen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs wird aber i.d.R. abschließend erst im Hauptsacheverfahren - etwa auf Zahlung von Verzugslohn - befunden (vgl. dazu etwa BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Der Arbeitnehmer muss den Weiterbeschäftigungsanspruch entweder mit einstweiliger Verfügung und deren Vollziehung durchsetzen oder in einem Hauptverfahren daraus resultierende Vergütungsansprüche einklagen (vgl. dazu BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auch zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt und daher selbst dann Entgeltansprüche auslöst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt wird, der Arbeitgeber es aber versäumt hat, sich gemäß Satz 2 der Norm von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (BAG 12.09.1985 - 2 AZR 324/84, NZA 1996, 930; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 585/99, juris, Rn. 24 f.).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 506/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

    Nur diesem gegenüber stehen ihm vertragliche Vergütungsansprüche - ggf. aus Annahmeverzug - zu (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99 -, zu B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 505/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

    Nur diesem gegenüber stehen ihm vertragliche Vergütungsansprüche - ggf. aus Annahmeverzug - zu (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99 -, zu B I 2 c der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 SaGa 1111/22

    Weiterbeschäftigungspflicht - Entbindung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Auslegung

    Bei einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG bleibt der Arbeitgeber zur entsprechenden Vergütungszahlung auch für die Zeit verpflichtet, während derer er den Arbeitnehmer tatsächlich nicht weiterbeschäftigt hat und für die sich später aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess herausstellt, dass tatsächlich kein Arbeitsverhältnis mehr bestand (vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99, Rn. 24).
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