Rechtsprechung
   BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2980
BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94 (https://dejure.org/1995,2980)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 10 AZR 363/94 (https://dejure.org/1995,2980)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 10 AZR 363/94 (https://dejure.org/1995,2980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1009 (Ls.)
  • BB 1995, 988
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Handelt es sich um Arbeiten, die im Beispielskatalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt sind, bedarf es nicht der zusätzlichen Feststellung, ob auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt I bis Abschnitt III VTV erfüllt sind (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.).

    Begründete Zweifel an der Tarifzuständigkeit bestehen deshalb nicht (vgl. BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies ist mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, da die Grundrechte auf Koalitions- und Berufsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 , Art. 12 GG ) und die Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG nicht verletzt werden (BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG ; BAG Urteil vom 22. September 1993 -10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien in den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV einen Zusammenhang mit baulichen Leistungen verlangen, bringen sie dies durch entsprechende Formulierungen zum Ausdruck, wie z.B. in Nr. 28 bei Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), in Nr. 37 bei Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen oder in Nr. 38 beim Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Daraus muß geschlossen werden, daß es auf einen Zusammenhang der Bohrarbeiten mit der Erstellung von Bauten oder der Erbringung sonstiger baulicher Leistungen nicht ankommt (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP NR. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Daraus muß geschlossen werden, daß es auf einen Zusammenhang der Bohrarbeiten mit der Erstellung von Bauten oder der Erbringung sonstiger baulicher Leistungen nicht ankommt (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP NR. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Maßgebend für die Tarifgebundenheit eines Arbeitgebers nach § 5 Abs. 4 , § 4 Abs. 2 TVG ist allein die Auslegung der von den Tarifvertragsparteien zur Bestimmung des betrieblichen Geltungsbereichs verwendeten tariflichen Rechtsbegriffe, die trotz gleichlautenden Wortlauts mit der Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit im Hinblick auf die anderweitige Zielsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des AFG nicht übereinstimmen muß (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien in den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV einen Zusammenhang mit baulichen Leistungen verlangen, bringen sie dies durch entsprechende Formulierungen zum Ausdruck, wie z.B. in Nr. 28 bei Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), in Nr. 37 bei Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen oder in Nr. 38 beim Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Mit den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß es sich um baugewerbliche Tätigkeiten handelt, ohne daß die weiteren Erfordernisse der Abschnitte I bis III des § 1 Abs. 2 VTV zu prüfen sind (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    a) nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), sind unter Bohrarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 5 VTV solche Arbeiten zu verstehen, die herkömmlicherweise im Baugewerbe mittels Bohrgeräten ausgeführt werden.
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Dabei haften die Beklagten wie Gesamtschuldner (vgl. BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 363/94
    Dies ist mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, da die Grundrechte auf Koalitions- und Berufsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 , Art. 12 GG ) und die Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG nicht verletzt werden (BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG ; BAG Urteil vom 22. September 1993 -10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Nach der Änderung des Tarifvertrages, insbesondere der Neuordnung des betrieblichen Geltungsbereichs im Jahre 1980 dagegen war diese konkrete Verbindung mit der Erbringung baulicher Leistungen nicht mehr Tatbestandsvoraussetzung (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 363/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 188).

    Auch das vom Landesarbeitsgericht zitierte Senatsurteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 363/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 188) bezieht die Bohrarbeiten nur insoweit ein, als sie "herkömmlicherweise im Baugewerbe" mittels Bohrgeräten durchgeführt werden.

    Aufschlussbohrungen zum Zwecke der Entnahme von Bodenproben zur Untersuchung des Baugrundes durch einen geologischen Sachverständigen seien damit "Teiltätigkeiten baugewerblicher Berufe" (8. Februar 1995 - 10 AZR 363/94 - aaO, zu I 1 a der Gründe).

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

    Aufschlussbohrungen zum Zwecke der Entnahme von Bodenproben zur Untersuchung des Baugrundes werden ebenfalls erfasst (vgl. BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 363/94 - zu I 1 a der Gründe, AP Nr. 188 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) .
  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 9 AL 309/99
    Insoweit sei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.02.1995 Az.: 10 AZR 363/94 hinzuweisen, wonach nach der geänderten Fassung des VTV auch Aufschlussbohrungen für Baugrunduntersuchungen unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV fielen.

    Sie weist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BAG vom 08.02.1995, Az.: 10 AZR 363/94 hin.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht