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   BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75   

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https://dejure.org/1976,212
BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 (https://dejure.org/1976,212)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 (https://dejure.org/1976,212)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1976 - 5 AZR 361/75 (https://dejure.org/1976,212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief - Wahrung der Frist durch Zustellung der Klage - Höhere Gewalt - Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1520 (Ls.)
  • DB 1977, 264
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70

    Wahrung der Klagefrist - Kündigungsschutzklage - Einrede des Schiedsvertrages -

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Das teilweise für die Gegenansicht angeführte Urteil BAG 22, 441 444 / = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG zu 2 der Gründe 7 steht nicht entgegen; es betrifft die Frist des § 4 (früher § 3) KSchG, der eine Klage vorschreibt.
  • BAG, 10.06.1965 - 5 AZR 432/64

    Abschluß ersetzender Tarifverträge - Geltungsbereich - Grundrecht der

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Dies würde voraus setzen, daß die Beklagte den Kläger davon abgehalten hätte, seine Forderung rechtzeitig geltend zu machen, so daß es mißbräuchlich erschiene, ihn nunmehr an der Ausschlußklausel scheitern zu lassen (vgl. für viele BAG 17, 193 C "2 0 0 - AP Nr. 13 zu § 9 TVG zu II 3 der Gründe 7).
  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Eine Klageschrift wahrt zwar zugleich die Schriftform (BAG 9, 296 Z" 298JJ = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen £ zu 1 der Gründe 7).
  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Für die Anwendbarkeit einer tariflichen Ausschlußfrist kommt es nicht auf die Kenntnis des Berechtigten an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 22, 241 / "243 7 = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu 1 der Gründe 7; AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 /"zu 3 der Gründe 7).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Aus diesem Grunde haben es der Erste und der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts abgelehnt, die genannten Vorschriften analog auf eine tarifliche Ausschlußfrist anzuwenden, die nur eine schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO /"zu 1 der Gründe 7 mit kritischer Anmerkung von Götz Hueck und vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - AP Nr. 4 zu § 345 ZPO /fzu II 3 der Gründe/ mit kritischer Anmerkung von Grunsky, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Aus diesem Grunde haben es der Erste und der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts abgelehnt, die genannten Vorschriften analog auf eine tarifliche Ausschlußfrist anzuwenden, die nur eine schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 496 ZPO /"zu 1 der Gründe 7 mit kritischer Anmerkung von Götz Hueck und vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - AP Nr. 4 zu § 345 ZPO /fzu II 3 der Gründe/ mit kritischer Anmerkung von Grunsky, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Ver jährungsfall nach eingehender Prüfung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung im einzelnen begründet (BGHZ 17, 199 f"203 ff. 7 anderer Ansicht Heizer, NJW 1959, 925).
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Für die Anwendbarkeit einer tariflichen Ausschlußfrist kommt es nicht auf die Kenntnis des Berechtigten an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 22, 241 / "243 7 = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu 1 der Gründe 7; AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 /"zu 3 der Gründe 7).
  • BGH, 16.03.1970 - VII ZR 125/68

    Anerkennung französischer Urteile

    Auszug aus BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
    Wähle er die gerichtliche Geltendmachung, sei § 496 Abs. 3 ZPO anwendbar (BGHZ 53, 332 Z" 338J \ unter Berufung auf dieses Urteil wollen Stein- Jonas-Schumann-Leipold, ZPO, 19- Aufl., § 496, Bern. IV 6 mit Fußnote 15, hie Vorschrift des § 496 Abs. 3 ZPO ganz allgemein auch auf die durch privatrechtliche Willenserklärung zu wahrende Frist anwenden, wenn die Erklärung in einem Schriftstück enthalten ist, das demnächst formgerecht dem Erklärungsgegner zugestellt wird).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    (2) Des Weiteren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, eine Klage wahre zwar das Erfordernis einer schriftlichen Geltendmachung in einer tariflichen Ausschlussfristenregelung, der Kläger trage in diesem Fall indes die Gefahr der nicht fristgerechten Klagezustellung (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 der Gründe; vgl. dazu nunmehr auch BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - BAGE 154, 252) .

    Eine Grenze dafür hat der Senat nur in höherer Gewalt gesehen und dabei § 203 Abs. 2 BGB aF entsprechend angewendet, weil diese Vorschrift als allgemeingültiges Rechtsprinzip auch für tarifliche Ausschlussfristen gelten müsse (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 a der Gründe) .

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Es hat insbesondere bei tarifvertraglichen Ausschlussfristen stets entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 31; 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und 4 der Gründe; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe; 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 475; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe; ebenso noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143, für die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, unter Berufung auf 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe) .

    In diesen Fällen bedürfe der Anspruchsteller nicht der Mitwirkung des Gerichts und deshalb auch nicht des Schutzes davor, dass eine Verzögerung innerhalb des von ihm nicht zu beeinflussenden Gerichtsbetriebs eintrete (vgl. nur BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - aaO; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe) .

    Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung eines Dritten, so fällt ihm auch in diesem Fall das Risiko einer verspäteten Übermittlung zu (so schon BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 b der Gründe) .

    Gerade die Rechtssicherheit ist vom Bundesarbeitsgericht stets ausdrücklich und zutreffend für die gegenteilige Ansicht herangezogen worden (vgl. nur BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 149; 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - zu B III 2 der Gründe, zur Vorbehaltsannahme einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 c der Gründe) .

    Hier bestehen - wie dargelegt aus gutem Grund - strenge Regelungen zu deren Wahrnehmung, die stets innerhalb der Frist erfolgen muss (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 c der Gründe: "der Natur der Sache nach starre Regelung einer Ausschlussfrist") .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Darum kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall § 206 BGB analog herangezogen werden könnte (vgl. für die Vorgängerbestimmung in § 203 Abs. 2 BGB BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 a der Gründe) .
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